Verbindliches und unverbindliches Angebot

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Verbindlich bedeutet das der Anbieter ein Angebot bindent abgibt - heisst das was angeboten wird bleibt genau so bestehen. Änderungen sind bei Auftragsannahme nicht möglich bzw. nur nach Absprachen. Meistens wird das aber auf einen Zeitraum begrenzt. (Angebot gültig bis...) Unverbindlich heisst so viel wie, das bei Auftragsabschluss, nach neuer Preiskalkulation die Preise geändert werden können (z.B. wenn es extrem Tagespreisschwankungen gibt).


Ein Blick ins Gesetz genügt ;)

§ 145 BGB sagt, dass ein Angebot grundsätzlich bindend ist.

Es sei denn, man schließt dies ausdrücklich aus.

D.h. wer sein Angebot eindeutig als "Unverbindliches" oder "Freibleibendes" Angebot kennzeichnet, gibt auch ein unverbindliches Angebot ab. Wenn dazu nichts erwähnt wird, ist ein Angebot automatisch rechtlich bindend.

Ein unverbindliches Angebot, ist verhandelbar. Das verbindliche Angebot kann man entweder annehmen, oder ablehnen- verhandeln des verbindlichen Angebots ist nicht möglich.

Rubbish! Ein Angebot ist immer verbindlich. Das bedeutet, dass derjenige, der das Angebot abgibt, für eine bestimmte Zeit an sein Angebot und dessen Konditionen gebunden ist. Der Empfänger des Angebotes kann sich überlegen, ob er es annimmt oder nicht. Er kann seinerseits ein Gegenangebot machen. Angebot und Gegenangebot sind jeweils Willenserklärungen, sofern sie übereinstimmen, ist Vertragsschluss möglich.

Unverbindliche Angebote gibt es nicht. Das würde ja bedeuten, dass der Anbietende nicht an sein Angebot gebunden ist. Und das wiederum würde bedeuten, dass er jedezeit sagen könnte, er hätte es sich anders überlegt.

Insofern ist zu unterscheiden, was ein Angebot ist und was nicht: Die Schaufensterauslagen bei H&M sind KEIN Angebot, die Offerte des Autoverkäufers für ein bestimmtes, nachgefragtes Fahrzeug wiederum ist ein Angebot. Vorsicht mit Offerten von Versicherern, denn dort stellt man einen Antrag auf Versicherungsschutz, den der Versicherer annimmt oder nicht. Das sind also oft KEINE Angebote.

Verbindlich | Unternehemeb ist im Falle einer Bestellung an sein Angebot z.B den Preis gebunden .

Unverbindlich | Angebot mit Freizeichnungsklausel und Angebotsähnliche Formen (z.B. Inserate)