Verbindlich/unverbindliches Angebot?

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2. Worum genau geht es dir hier genau? Betriebsinterne Angelegenheiten richten sich eben an Mitarbeiter und externe Angelegenheiten an Kunden bzw. Endverbraucher.

3. Eine Anfrage ist in der Regel immer unverbindlich. Durch die Anfrage möchte ein Kunde Faktoren wie z. B. den Preis, Lieferzeiten und die Qualität verschiedener Anbieter vergleichen => das beste Preis-Leistungs-Verhältnis ermitteln.

4. Bezüglich der Verbindlichkeit kann ich sagen, dass es bei einem unverbindlichen Angebot - auch bezeichnet als freibleibendes Angebot - Freiklauseln gibt, die folgendermaßen lauten könnten:

  • freibleibend
  • unverbindlich
  • Preis vorbehalten
  • solange der Vorrat reicht

Ansonsten ist ein Angebot stets bindend.

5. Geht es dir bei der Dauer eines Angebots darum, wie lange ein Angebot gültig ist? Für den Anbieter ist das Angebot rechtlich bindend. Die Bindung erlischt nur bei rechtzeitigem Widerruf oder bei abgeänderter oder zu später Bestellung. Will der Anbieter die Bindung aufheben, muss er eine Freiklausel in das Angebot aufnehmen. Diesbezüglich habe ich dir ja oben bereits ein paar Punkte genannt. Solche Klauseln können allerdings einen Wettbewerbsverstoß darstellen. Ein Angebot sollte auf dem gleich schnellen Wege angenommen werden, wie es abgegeben wurde. Angebote können auch zeitlich befristet werden.

Was genau du jetzt bei dem Unterschied wissen willst, ist mir auch nicht so ganz klar. Ein Angebot richtet der Verkäufer eben an den bzw. die Käufer. Und eine Anfrage richtet der Käufer an den bzw. die Verkäufer.

6. Was ein Angebot enthalten muss/sollte, kannst du hier entnehmen: https://www.rechnung.de/ratgeber/angebote-erstellen/rechtssicheres-angebot/


wertwerr 
Fragesteller
 13.10.2019, 20:22

Hallo erst mal danke das du mir so früh geantwortet hast meine Fragen haben sich eher aufs grobe bezogen also von daher waren deine Antworten ausreichend:)

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