Was ist der Unterschied zwischen Bundesrat und Bundestag?

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Beide, sind im Grundgesetz (GG) für die Bundesrepublik Deutschland (BRD) verankerte Gesetzgebungsorgane-/ Verfassungsorgane. Das Grundgesetz gibt vor, das die Länder, die Bundesländer an der Gesetzgebung des Bundes mitwirken und dies kann aufgrund der sogenannten "Ewigkeitsklausel", Artikel 79 Absatz 3 des Grundgesetzes auch nicht abgeschafft werden.

Der deutsche Bundestag, beschließt die Bundesgesetze. Über den Bundesrat, wirken die Länder an der Gesetzgebung des Bundes mit. Das Grundgesetz, unterscheidet zwischen den sogenannten zustimmungsbedürftigen Bundesgesetzen im Bereich der sogenannten "konkurrierenden Gesetzgebung zwischen Bund und Ländern" und Bundesgesetzen, bei welchen der Bund die alleinige Gesetzgebungskompetenz besitzt, den sogenannten Einspruchsgesetzen. Bei einem zustimmungspflichtigen Gesetz, kann das Gesetz nur mit einer ausdrücklichen Zustimmung des Bundesrates beschlossen werden. Stimmt dieser nicht zu, so kann das jeweilige Gesetz dann auch nicht in Kraft treten. In solchen Fällen, wird dann in aller Regel der Vermittlungsausschuss, welcher aus Vertretern von Bundestag und Bundesrat besteht, eingeschaltet um einen Kompromiss auszuarbeiten, dem der Bundesrat dann seine erforderliche Zustimmung erteilt. Bei den sogenannten Einspruchsgesetzen, also bei den Gesetzen, bei denen die alleinige Gesetzgebungskompetenz laut Grundgesetz dem Bund zusteht, kann der Bundesrat hingegen "lediglich" Einspruch gegen das vom deutschen Bundestag beschlossene Gesetz einlegen. Dieser Einspruch bewirkt dann, dass sich der deutsche Bundestag erneut mit dem Gesetz und mit den von den Ländern dagegen geäußerten Bedenken auseinandersetzen muss. Er kann den Einspruch des Bundesrates jedoch in einer weiteren Sitzung überstimmen, sodass das jeweilige Gesetz dann dennoch in Kraft treten kann. Die Möglichkeiten des Bundesrates, sind bei solchen Gesetzen demnach wesentlich begrenzter. Abschließend, müssen sämtliche Bundesgesetze, unabhängig ob Zustimmungsgesetz oder Einspruchsgesetz, dann auch noch vom Bundespräsidenten gegengezeichnet, ausgefertigt und im Bundesgesetzblatt verkündet werden.

Mfg

Legislative ist doch einfach zu verstehen, wenn man es übersetzt. Dazu gehört Bundestag und Bundestag und sogar viel weiter / kleiner nach unten.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – S. Profil

JanusB  27.02.2025, 22:17

Legislative (und nicht Legeslative) heißt gesetzgebende Gewalt. Auf Bundesebene sind das Bundesrat und Bundesrat. Auf Landesebene sind das die Länderparlamente und ggfs. die Wahlberechtigten (dort, wo es Bürgerentscheide gibt).

Darunter gibt es keine Organe der Legislative mehr, sondern lediglich die sogenannte Selbstverwaltung auf Basis der bestehenden Gesetze.

Der Bundestag ist das Herzstück der deutschen Demokratie, er wird alle vier Jahre gewählt und repräsentiert das Volk. Seine Mitglieder, die Abgeordneten, sind direkt von den Bürgerinnen und Bürgern gewählt. Der Bundesrat hingegen ist ein Gremium, das die Interessen der Bundesländer vertritt. 

LG aus Tel Aviv

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Globalgeschichte/ internationale Politik
Von Experte DerSchopenhauer bestätigt

Der Bundestag wird von den Bürgern gewählt, im Bundesrat sitzen von den Regierungen der 16 Länder benannte Vertreter.


Inkognito-Nutzer   01.11.2024, 14:36

Aber was haben die beiden miteinander zutun?

Rolf42  01.11.2024, 14:45
@Inkognito-Beitragsersteller

Sie ergänzen sich.

Grundsätzlich können in Deutschland Gesetze sowohl vom Bund als auch von den Ländern beschlossen werden, wobei das Grundgesetz in bestimmten Fällen dem Bund die alleinige Zuständigkeit gibt.

Da aber auch die Länder von Bundesgesetzen direkt betroffen sein können, haben die Länder über den Bundesrat die Möglichkeit, Gesetze abzulehnen oder dagegen Einspruch zu erheben.

Kuestenflueg248  23.02.2025, 19:30
@Rolf42

und wenn der bundesrat den entwurf der regierung für gut befindet kommt das zum bundespräsidium !

der amtierende bundespräsident erst macht es durch unterschrift zum gültigen gesetz !