Warum Leuchtet das Bahnübergangsüberwachungssignal schon bei bei noch offenen Schranken?
Hallo ich habe einen Lokführer überwachten BÜ gesehen, bei dem das Bü Signal schon Bü 1 Blinklicht gegeben hat, bevor die Schranken geschlossen waren. Macht es nicht mehr Sinn wenn man erst wartet weil die Schranken könnten ja eine Störung haben und das Signal gibt dem Lokführer den Bahnübergang schon frei. Des Weiteren könnte ja auch ein Fahrzeug auf dem BÜ stehen und wenn die Schranke schließt würde die ja auf das Fahrzeug stoßen und somit erkennen dass der BÜ nicht frei ist und durch das Signal BÜ 0 würde der Lokführer ja vorher bremsen.
2 Antworten
Nicht die Schranken stellen die technische Sicherung da, sondern bereits das Rotlicht. Ist kein Signallicht für die querende Straße vorhanden, so wird BÜ1 IMHO auch erst signalisiert, wenn die Schranken unten und verriegelt sind.
Nein. Das Rotlicht ist ein Rotlicht, so wie an anderen Verkehrskreuzungen heißt das Halt. Zusätzlich blinkt das Licht noch, um die besondere Gefahr hervorzuheben.
Und: Nur ein Rotlicht ohne Schranken ist bereits die einfachste, automatische und technische Sicherung.
Und noch einmal: Nur ohne Rotlicht wird das verriegeln der Schranken überwacht!
80% der Leute fahren eh noch drüber wenn die Schrankenbäume oben sind
Suche den Fehler! 😎
Weiterlesen: https://www.deutschebahn.com/de/nachhaltigkeit/verantwortung_gesellschaft/unfallpraevention/sicher_drueber-6852876
Weiterschauen:
https://www.youtube.com/playlist?list=PLD46GgfzSvy-vpCQD3-bi1qqg7iiR7T9z
Und: Es sind keine 80%, gottseidank viel weniger. Aber immer noch zu Viele. Rot heißt Rot.
Genau deswegen ja erst freigeben wenn die Schranken unten sind falls sie nicht Funktionieren und sie können gleichzeitig als Art Sensor dienen wenn ein Fahrzeug im BÜ steht und die Schranke durch das Fahrzeug blockiert wir
Hm. Wenn ich mir ansehe, dass Unfälle an geschlossenen Schranken mit Rotlicht passieren, weil versucht wird, die Halbschranken zu umfahren, dann frage ich mich: Was denn noch??? Oder wenn Fußgänger über Schranken klettern …
Ein Rotlicht ist in der ganzen Gesellschaft gut als absolutes Haltsignal eingeführt, wer meint, über den Regeln der Gesellschaft zu stehen, dem ist IMHO nicht mehr zu helfen. Tragisch und bitter, aber: Haltet euch doch einfach an die Regeln, dann passiert auch nichts.
(Im Besonderen: Eine technische Sicherung ist schon das Rotlicht alleine, dafür sind gar keine Schranken erforderlich! Da muss einfach gehalten werden.)
Gibt ja mittlerweile Radarsensoren in Bahnübergängen die ihn nicht frei geben wenn die jemanden erkennen
Aber nicht an Halbschranken. Die sind ja extra dafür da, dass ein Fahrzeug beim Schließvorgang auf seiner Spur noch ausfahren kann.
Wie bereits erwähnt gilt das Haltlicht bereits als Sicherung. Die Schranken sind nur noch ein netter Zusatz. Wer trotzdem unbedingt noch rüber will, der würde wohl auch geschlossene Schranken umfahren.
Das Rotlicht ist schon eine Sicherung und das Signal zeigt BÜ1
https://m.youtube.com/watch?v=6Son1_ky_vI&pp=ygUZcGV0ZXJsZSBza3kgYmFobsO8YmVyZ2FuZw%3D%3D
in dem Video ist es gut erklärt
Da wäre es doch schlauer erst BÜ 1 zu geben
Das Signal zeigt meines Wissens nur an , dass der BÜ den Zug erkannt hat und aktiviert ist.
Wäre es wie oben gesagt nicht schlauer dass wenn auch bei Schrankenanlagen mit Blinklicht die technische Sicherung erst mit Schließung der Schranken erfolgt?