Warum benötige ich mindestens 4 Fahrzeuge mit wirkender Druckluftbremse, um die dynamische Bremse an arbeitenden Triebfahrzeugen anrechnen zu können/dürfen?
Hallo Zusammen,
im betrieblichen Regelwerk der Bahn steht geschrieben, dass die dynamische Bremse an arbeitenden Triebfahrzeugen angerechnet werden darf, wenn mindestens 4 Fahrzeuge mit wirkender Druckluftbremse im Zugverband vorhanden sind. Aus technischer Sicht darf natürlich auch keine Störung der Wirksamkeit der dynamischen Bremse entgegen stehen, um diese anrechnen zu dürfen.
Aber wo ist jetzt der tiefere Sinn dahinter, dass ich hinter meinem arbeitenden Triebfahrzeug weitere 3 Fahrzeuge mit wirkender Druckluftbremse benötige?
Kann mir jemand den Hintergrund dazu erklären?
Liebe Grüße
2 Antworten
Andere Länder, andere Sitten!
In der Schweiz wird die dynamische Bremse, bis auf den ICN nicht in die Bremsrechnung einbezogen.
In der Schweiz kennt man so eine Klausel nicht.
Früher war es aber so, dass auf starkem Gefälle (über 20Promille Neigung) Die Bremskraft der Anhängelast auch für das Triebfahrzeug reichen musste, wenn das keine Elektrische (Dynamische) Bremse hatte.
ICN (R+E)
https://www.flickr.com/gp/r_walther/3gr0e80W0x
MIKA BLS:
Ich vermute dabei grundlegend mal eine gewisse Mindestsicherheit in der Verzögerungsleistung über den Reibkraftwert zwischen Radwerk und Schienen gegenüber dem Reibungswert des Triebfahrzeuges an sich auf dem Gleis.