lassen lokführer Haltepunkte ausfallen für Einsatzfahrzeuge?
Hallo,
folgende Situation: Bahnübergang direkt nach einem Bahnhof, der bahnübergang geht aber schon zu, bevor der Zug überhaupt im Bahnhof ist und ist dann solange zu wie der zug benötigt in den Bahnhof zu fahren, Gäste aus und einzusteigen zu lassen und dann wieder abzufahren..
Wenn nun der Lokführer sieht dass an der Schranke ein bsp. Rettungswagen mit Blaulicht und Sirene steht, wäre es dem Lokführer möglich den Halt ausfallen zu lassen? Dann würde der Zug den Bahnübergang deutlich schneller passieren und die Schranken wären 1-3 Minuten früher wieder auf damit der RTW durchfahren kann-
2 Antworten
Nein. Ich hatte es schon, dass der Fahrdienstleiter mich fragte, ob ich halten bleiben kann, damit er das Ausfahrsignal auf Halt stellen und die Schranken nochmal öffnen könnte. Haben wir dann aber doch nicht gemacht, denn am Ende dauert das alles länger, als wenn man einfach planmäßig hält und wieder abfährt. Dass ein Rettungswagen ohne Rücksicht über einen Bahnübergang fährt, sollte ohnehin ein Tabu sein. Natürlich ist er wegen dem Patienten in Eile, jedoch würden dadurch nur noch viel mehr Leute gefährdet werden.
Bei einer eingleisigen Strecke kann der TF, wenn er schon einen Fahrtbegriff für den BÜ hat dem RTW per Handzeichen signalisieren, dass sie die Halbschranken umfahren kann. Sonst ist der Fahrplan einzuhalten. Er kann höchstens den Fahrgastwechsel so knapp wie möglich gestalten aber Ausfallen wir der Halt nicht. Bei Mehrgleisigkeit kann sich ja auch schon ein Gegenzug im Einschaltbereich des BÜ befinden, dann geht er ja eh nicht auf.
"Bei einer eingleisigen Strecke kann der TF, wenn er schon einen Fahrtbegriff für den BÜ hat dem RTW per Handzeichen signalisieren"
Also den Regelwerksauszug hätte ich gerne. Richtig gibt es nicht.
Der Kollege im Krankenwagen ist nach so einer Aktion definitiv seinen Job los. Sowas wie Handzeichen gibt es nicht. Ein RTW/KTW hat GRUNDSÄTZLICH an einer geschlossenen Schranke anzuhalten. Da führt kein weg jemals dran vorbei. Alles andere ist Strafbar. Also schreib kein Gefährliches Halbwissen.