Warum darf beim erlöschen des Ersatzsignales der Lokführer trotzdem vorbeifahren?
Hallo, warum darf beim Zs 1 nach dem es erloschen ist trotzdem am Hauptsignal vorbei gefahren werden? Eigentlich heißt es ja dass ein erloschenes oder rückfallendes Signal nicht passiert werden darf.
2 Antworten
Das Zs 1 ist soweit ich weiß 90 Sekunden aktiv.
Wenn der Tf das Signal in den 90 Sekunden wahrnimmt, darf er daran vorbeifahren, wenn er es nicht wahrnimmt, muss er beim Fdl anrufen und das Signal wird dementsprechend nochmal gestellt.
Also laut 408.0455 4 darf ich ein Ersatzsignal erneut bedienen, wenn ich weiß, dass der Tf vom gleichen Zug sich noch davor befindet
Das Signal ist ohnehin gestört, mit dem Ersatzsignal wird man aber beauftragt, daran vorbeizufahren. Dass das Ersatzsignal möglicherweise erlischt, bevor der Zug daran vorbeigefahren ist, ist ja baulich bedingt. Wenn es bei der Vorbeifahrt dann noch zu einer PZB-Zwangsbremsung kommt (zum Beispiel wegen vergessener Betätigung der Befehlstaste), ist auch kein Befehl zur Weiterfahrt nach Vorbeifahrt nötig, sondern nur eine mündliche Zustimmung, da die eigentliche Zustimmung durch das Ersatzsignal bereits vorlag.
"das Signal wird dementsprechend nochmal gestellt"
Auf garkeinen Fall, das ist strengstens Verboten und hat in der Vergangenheit harte Konsequenzen gehabt. Wird das Zs1 nicht wahrgenommen, muss zwingend ein Befehl geschrieben werden. Das System der Zählwerke ist auf diese weise nicht mehr Manipulationsanfällig. In der Vergangenheit gab es nämlich 2 Manipulationsversuche auf genau diese weise und wurde daher per Ad-hoc Weisung sofort auf Anordnung des EBA verboten und ist mitlerweile in der 408 zu finden.