Warum darf mit dem Ersatzsignal nur an einem Gestörtem Lichtsignal vorbeigefahren werden aber nicht an einem Formsignal?

2 Antworten

Man darf an beiden bei Haltstellung vorbeifahren (Hp 0). Gestörte Signale gibt es nur bei Lichtsignalen (erloschen oder zweifelhaftes Signalbild). Bei Formsignalen könnte der Flügel zwar auch auf halb acht hängen, aber von dem Fall geht man wohl nicht aus.

Dass an einem solchen Signal tatsächlich mit Zs 8 vorbeigefahren werden darf, da dort der Wortlaut in der Vorschrift anders ist, halte ich für ein Gerücht. Welchen Sinn sollte es machen, genau mit diesem Zusatzsignal weiterzufahren, wenn es bei anderen (die ebenso für den Störungsfall gedacht sind) offenbar nicht vorgesehen ist. Vielmehr handelt es sich um einen nicht angepassten Text, wie er auch an einigen anderen Stellen vorkommt (zum Beispiel werden irgendwo zum Stichwort Zugmeldestellen nur Bahnhöfe und Abzweigstellen aufgeführt – aber höchstwahrscheinlich nicht, weil Überleitstellen nicht dazu zählen, sondern vielmehr, da sie bis vor einigen Jahren ebenfalls als Abzweigstelle bezeichnet wurden und der Text (trotz der hunderten Überarbeitungen und Fachautoren) noch nicht angepasst wurde).

----------------------

Ich habe gerade nochmal in älteren Vorschriften nachgeschaut. In diesen war auch mit Zs 1 die Vorbeifahrt an allen möglichen gestörten Signalen erlaubt. Bei Zs 8 unterschieden sich die Texte zwischen DB und DR; offenbar wurde dann der Text von der DR übernommen und bis heute nicht an Zs 1 oder Zs 7 angepasst.

  1. Vermutlich ist das Vorbeifahren mit Zs 1 bei Lichtsignalen sicherer, da diese Signale miteinander verbunden sind und bestimmte technische Kriterien erfüllen müssen, um die Sicherheit zu gewährleisten.
  2. Bei Formsignalen gibt es diese Sicherheit nicht, da sie mechanisch und oft mit Drahtseilen betrieben werden.