Nebenkosten vertraglich vereinbart Kürzung möglich?
Hallo zusammen,
ich habe im Januar mein 12 qm Zimmer gekündigt. Und war somit 3 Monate kaum in dem Zimmer und habe fast nie geheizt.
In meinem Mietvertrag sind Nebenkosten für Heizung WarmWasser und Internet 75€ fest vereinbart.
Bei meinem Mitbewohner ist genau das gleiche der Fall.
Haben wir hier einen Anspruch eine Rechnung anzufordern, was denn tatsächlich geheizt wurde?
Ich kann mir nicht vorstellen das wir für 3 Monate bei einer Gasheizung für 24qm 300€ zahlen müssen.
Haben wir ein Recht auf Kürzung ?
9 Antworten
![](https://images.gutefrage.net/media/user/ZiegemitBock/1568361212122_nmmslarge__0_0_319_319_e66de90c33dffb352b4af1cb7dad02a4.jpg?v=1568361212000)
Wer warm mietet, zahlt auch warm, egal ob das jetzt in Anspruch genommen wurde oder nicht.
Du kannst ja auch nicht für ein Jahr mieten und dann nur ein halbes Jahr zahlen, weil Du nicht da warst.
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Nein, habt ihr nicht. Es ist euer Problem wenn ihr nicht heizt. Hättest du denn - wenn es einen strengen Winter gegeben hätte und du auf Teufel komm raus geheitzt hättest eine Nachzahlung akzeptiert? Sicher nicht, dann hättest du gesagt; nö es waren 75 Euro vereinbart was kann ich für den kalten Winter.
So ist das halt mit Pauschalen: Die sind zu zahlen.
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Was heißt "fest" vereinbart genau?
Pauschale oder monatliche Vorauszahlung?
Wenn Pauschale gibt es keine Abrechnung und auch keinen Anspruch auf eine evtl. Rückzahlung.
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Der Vorteil einer Pauschale ist, dass man auch bei höherem Verbrauch nichts nachzahlen muss. Der damit verbundene Nachteil ist allerdings der, dass man bei geringerem Verbrauch auch nichts zurückbekommt. Wie so oft im Leben - einen Tod muss man sterben :).
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Ihr habt das Recht Widerspruch gegen die Abrechnung einzulegen und die originalen Abrechnungen beim Vermieter einzusehen und dort mit dem Handy abzufotografieren.
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Das geht bei einer Pauschale nicht. Wenn eine Pauschale wirksam vereinbart ist, dann ist der Vermieter nicht verpflichtet, eine Abrechnung zu erstellen, und somit besteht auch kein Recht oder Anlass, die Belege einzusehen.
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Stimmt. Und wenn man so unbedarft war und hat das unterschrieben, dann muß man damit leben. Pauschalen müssen sich ja nicht als Betrugsmasche rausstellen. Es gibt auch vernünftige Gründe für Pauschalen.
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es hat halt 2 seiten, du musst ja zb nur 30grad bei dir machen und jeden tag 5h duschen, schon lohnt die pauschale
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Funktioniert aber nur in Ausnahmefällen wie z.b. einer WG. In normalen Wohnungen sind Pauschalen für die Heiz- und Warmwasserkosten unwirksam, da dann die Heizkostenverordnung Vorrang hat.
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/8_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Obwohl eine Pauschale für die Nebenkosten vereinbart ist, was bedeutet, dass der Vermieter keine Abrechnung erstellen muss??