Wann wird die AfD verboten?

11 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Hallo FixMinusFoxi,

in der Bundesrepublik Deutschland bestehen für das Verbot einer Partei zurecht hohe Hürden und die Entscheidung über ein Verbot liegt beim Bundesverfassungsgericht, das alleine nach den Maßstäben des Grundgesetzes urteilt.

Laut Grundgesetz (Art. 21 Abs. 2) sind Parteien dann verfassungswidrig, wenn sie "nach ihren Zielen oder nach dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgehen, die freiheitlich demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden".

Allerdings reicht alleine die Verbreitung verfassungsfeindlicher Ideen nicht aus; hinzu kommen muss eine aktiv kämpferische, aggressive Haltung, d.h. Gewalt als Mittel zur Beseitigung der bestehenden Ordnung. Sehr schön nachzulesen in dem abschlägig entschiedenen Verbotsantrag gegen die NPD, jetzt "Die Heimat", der das BVerfG zwar verfassungsfeindliche Bestrebungen attestierte, aber keine akute Gefährdung der freiheitlich demokratischen Grundordnung nachweisen konnte.

Vergegenwärtigt man sich die politischen Bestrebungen der AfD, siehe Grundsatz- bzw. Wahlprogramm sowie Äußerungen ihrer Abgeordneten, so entsprechen diese, gleichgültig wie rechtspopulistisch bis -radikal oder gar -extremistisch sie auch sein mögen, aktuell vermutlich leider (noch) nicht den vorgenannten hohen Maßgaben, die ein Parteiverbot bzw. überhaupt einen Verbotsantrag rechtfertigen würden.


Gabel1953  03.02.2024, 20:00

Leider.

2
Garnet72  03.02.2024, 21:17
@Gabel1953

Ja, bin zwar niemand, der Verbote einer inhaltlichen Auseinandersetzung vorzieht, aber wenn ich mir - zusätzlich zu dem Wahlprogramm, mit dem ich nicht d'accord gehe - Äußerungen einiger AfD-Politiker vergegenwärtige, die ich in hohem Maße menschenverachtend, Ressentiments schürend und gesellschaftsspaltend finde, dann könnte ich mich, ehrlich gesagt, mit einem Verbotsantrag doch anfreunden, sofern durch die "Beweislage" gerechtfertigt 😬.

Allerdings würde ein abschlägig entschiedenes Verbotsverfahren die AfD und ihre Wählerschaft nur in ihrer "Opferrolle" und ihren Zweifeln an unserer Demokratie bestärken und die gesellschaftlichen Gräben vertiefen...😔.

3
Garnet72  03.02.2024, 21:35
@Gabel1953

Aber fürs Wochenende verscheuchen wir die AfD mal aus unseren Gedanken 😉: in diesem Sinne, dir noch einen schönen Abend, mit oder ohne gf, liebe Grüße 🤗.

2
Pescatori  03.02.2024, 23:11

Könnte es sein, dass die Forderung nach dem Verbot des "Parteienstaats" schon eher einen Verbotsantrag rechtfertigt?

AfD-Mann will "Parteienstaat abschaffen" - ZDFheute

2
Garnet72  04.02.2024, 15:19
@Pescatori

Hallo Pescatori, vielen Dank für deinen Link.

Tja, als verfassungsrechtliche Laiin sollte ich mich bzgl einer Einschätzung, inwiefern die Äußerungen des brandenburgischen AfD-Abgeordneten Lars Hünich einen Verbotsantrag rechtfertigen, wohl besser zurückhalten 😉.

Aber ich nehme mit Interesse zur Kenntnis, dass der brandenburgische Verfassungsschutz die Ankündigung einer Abschaffung des Parteienstaats bei Regierungsbeteiligung der AfD klar als Verstoß gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung sieht und in die Bewertung des Brandenburgischen AfD-Landesverbandes einfließen lassen will, der zur Zeit noch als rechtsextremer Verdachtsfall gilt. Ob eine Neubewertung des Landesverbands letztlich zu seiner Einstufung als gesichert rechtsextrem führen wird, siehe AfD-Landesverbände Thüringen, Sachsen-Anhalt und Sachsen, bleibt abzuwarten.

Allerdings wird eine diesbezügliche Einstufung vermutlich seitens der AfD sowie ihrer Wählerschaft als politisch motiviert abgelehnt bzw. als Versuch gewertet werden, einen unliebsamen politischen Gegner mundtot zu machen 😬.

Zumindest zeigen L. Hünichs (mit Beifall aufgenommene) Äußerungen aber ziemlich deutlich, welche "geistige Marschroute" Teile der AfD einzuschlagen bereit sind und dass Demokratiegegner/-feinde eher in den Reihen der AfD und nicht, wie häufig aus AfD-Kreisen zu hören, unter den Demonstrierenden gegen Rechtsextremismus zu finden sind.

Aber auch Hünichs Erklärung: "Wir brauchen keine Parteien, die von dem Staat bezahlt werden, den sie eigentlich kontrollieren und lenken sollen", weckt mein Interesse: spricht er sich damit etwa indirekt für die Einstellung der staatlichen Parteienfinanzierung aus, von der die AfD ebenfalls profitiert 😉?

Fragen über Fragen....

Ich wünsche dir noch einen erholsamen Restsonntag und einen guten Start in die neue Woche, liebe Grüße aus Saarbrücken 🙋‍♀️.

2
Garnet72  26.04.2024, 15:00

Danke fürs Sternchen und dir ein sonniges Wochenende.

0

Absehbar sicherlich nicht. Aktuell sehe ich ja nicht mal die Beantragung eines Verbotsverfahrens. Und selbst wenn es eines geben würde, könnte dies einige Jahre bis zu einer Entscheidung brauchen. Und ob das wirklich mit einem Verbot enden würde, kann auch niemand mit Bestimmtheit sagen und bleibt fraglich.

Wenn eine entsprechender Antrag von der Bundesregierung, dem Bundestag oder dem Bundesrat beim Bundesverfassungsgericht eingeht und letzteres in einem Verfahren (was mehrere Jahre dauern kann) feststellt, dass die Partei nach Art. 21 II GG verfassungswidrig ist.

Woher ich das weiß:Recherche

Gar nicht. Deren konkrete Machtausübung wird durch die Wähler ermöglicht oder verhindert.

Hoffen wir mal, die Wähler sind klug genug.

lll

Woher ich das weiß:Hobby

Die AfD kann schon wegen des Wortlauts des Art. 21 Abs. 2 Grundgesetz nicht verboten werden. Eine andere Partei, die Grünen, müsste allerdings sofort verboten werden, und zwar ebenfalls wegen des Wortlauts des genannten Artikels: "gefährdet den Bestand der Bundesrepublik Deutschland". Dass die Ampelregierung am Ende ist, zeigen die permanenten Streiks deutschlandweit. Kein Wunder: es fehlt das Geld für Lohnerhöhungen hinten und vorne. Dieses Geld in Zig-Milliardenhöhe ist für absurde Lieblingsprojekte der Grünen buchstäblich zum Fenster hinausgeworfen worden. Wenn nicht sofort gehandelt wird, geht Deutschland endgültig den Bach hinunter. Wie das aussieht, davon bekommen wir einen Vorgeschmack durch die Dauerstreiks. Wir können nicht so lange warten, bis Scholz erst noch wie Hitler in den Bunker geht und dort auf ein Wunder wartet. Es sollte sofort beim Bundesverfassungsgericht ein Antrag auf vorläufiges Verbot der grünen Partei ergehen (verhandeln darüber kann man ja noch später). Die Grünen haben durch ihre nicht enden wollenden Parolen, Deutschland sei Einwanderungsland, und durch die massive Förderung der ständigen Masseneinwanderung den deutschen Staat in eine völlig desaströse und total ausweglose Lage manövriert, so dass das höchste Gericht sich mitschuldig macht, wenn es weiter mit dem Verbot (der Grünen) zögert; mitschuldig würde es daran, dass Deutschland krachend im Abgrund aufprallt. Wenn die Grünen erst mal ausgeschaltet sind, muss Scholz das Handtuch werfen und den Weg für Neuwahlen frei machen.

Woher ich das weiß:Recherche