Was spricht alles für ein AfD-Verbot?

7 Antworten

Das Gleiche wie für ein Verbot aller, nicht nur der rechten extremistischen Parteien.

Die Unvereinbarkeit mit dem Grundgesetz und die daraus resultierenden rechtlichen Möglichkeiten.

Rechtlich wohl nicht viel, wenn man das KPD-Urteil und das SRP-Urteil heranzieht. So manifest verfassungsfeindliche Ziele vefolgt die Partei nicht.

Dass einzelne Parteimitglieder da eindeutig verfassungsfeindliche Auffassungen tätigen, reicht für ein Verbot nicht aus. Sonst müßte man auch DKP, MLPD usw. verbieten.

Woher ich das weiß:Hobby – Interesse

Ich empfinde das Entstehen und Erstarken der AFD wie einen Hinweis auf die realitätsfernen Denk- und Handlungsweisen vieler Politiker.

Eine Politik, die ihre Entscheidungen vertreten und begründen kann, sollte den Dialog mit Systemkritikern nicht verbieten, sondern suchen.

Es geht nicht darum die Symtome zu verbieten, sondern deren Ursachen zu ergründen und abzustellen.

Wenn in meinem Auto die Öllampe aufleuchtet, sollte Öl nachgefüllt werden, statt die Warnlampe zu überkleben.

Wenn Du meine Antworten liest wirst Du schnell merken, dass ich scharf gegen die AFD argumentiere.

Aber trotzdem würde ich sie nicht verbieten, man muss nur die gegenwärtigen Gesetze gegen Volksverhetzung und andere Grenzüberschreitungen in der Situation anwenden.

Die NSDA wuchs einst während ihrer Verbotsphase zur Volkspartei, auch weil ihr die Opferrolle zugute kam. Ein Verbot lässt sich immer in die Message ummünzen - weil die Etablierten uns nichts mehr entgegen setzen können, kämpfen sie jetzt mit unfairen Mitteln.

Man muss die AFD auf der Bühne, in allen Medien bekämpfen, indem man die Konsequenzen, die sich aus ihrer Agenda ergeben bis zum bitteren Ende aufzeigt.

Wenn du dich dafür wirklich interessierst, dann empfehle ich dir dieses Gutachten zu lesen, was sich mit den juristischen Voraussetzungen eines Parteiverbots beschäftigt und dann die AfD einordnet.

Kurz zusammengefasst die zentrale These des Autors: Die AfD propagiere einen völkisch-nationalen Volksbegriff, was anhand der Programmatik der AfD und Aussagen von Parteizugehörigen belegt werden könne, und einen Verstoß gegen Art. 1 I GG darstelle. Dieser Verstoß zusammen mit dem planmäßigen Vorgehen der AfD genüge den materiellen Anforderungen des Art. 21 Abs. 2 und 4 GG an ein Parteiverbot.

Die einzelnen Nachweise und Argumente sind doch recht umfangreich, sodass du nicht umherkommst, selbst in das Gutachten reinzuschauen.