Ja, beides stellt eine Beleidigung dar.

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-- gelöscht --

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§ 2 StVollzG (Strafvollzugsgesetz):

Im Vollzug der Freiheitsstrafe soll der Gefangene fähig werden, künftig in sozialer Verantwortung ein Leben ohne Straftaten zu führen (Vollzugsziel). [...]

Es ist der wortwörtliche Zweck des Strafvollzugs. Aber hauptsache "DiE gRüNeN!111!1!!!"

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Das ungefragte Verschicken von Penisbildern ist eine Straftat gemäß § 184 StGB. Eine Strafanzeige lässt sich über diverse Online-Stellen schnell und leicht stellen, zum Beispiel unter https://dickstinction.com.

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Einen Server kannst du melden, indem du Rechtsklick auf das Servericon in der linken Serverliste drückst und auf „Server melden“ drückst. Dort klickst du dich dann einfach durch den Dialog.

Machen wir uns aber nichts vor, dass Discord überhaupt mal was macht ist unwahrscheinlich. Zu Zeiten des „Trust and Safety“-Teams wartete man teils Monate auf eine Antwort.

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Nein darf man nicht

So wie ich das lese verstößt das gegen die Terms of use von OpenAI und kann eine Accountlöschung zur Folge haben: https://openai.com/policies/terms-of-use

What You Cannot Do. You may not use our Services for any illegal, harmful, or abusive activity. For example, you may not:
[...]
Interfere with or disrupt our Services, including circumvent any rate limits or restrictions or bypass any protective measures or safety mitigations we put on our Services.

Außer OpenAI meint damit tatsächlich nur Spam-Schutz und nicht Jailbreaks.

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§ 2 Abs. 1 StGB:

Die Strafe und ihre Nebenfolgen bestimmen sich nach dem Gesetz, das zur Zeit der Tat gilt.

Also, wie kuestenflueger schon geschrieben hat, es werden immer die Gesetze benutzt, die zum Zeitpunkt der Tat galten.

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Meines Erachtens kann das strafbar sein. § 184 Abs. 1 Nr. 1 StGB:

Wer einen pornographischen Inhalt [...] einer Person unter achtzehn Jahren anbietet, überläßt oder zugänglich macht [...] wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

Dadurch, dass Du ihm dieses Foto quasi ermöglichtest könnte man argumentieren, dass Du ihm diesen pornographischen Inhalt überlassen hast, weil du ja nichts unternommen hast um das Foto zu verhindern. Das ist aber ehrlich gesagt recht vage.

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Es kann prinzipiell alles nachverfolgt werden, wenn ein Richter das anordnet. In welchem Ausmaß dann (zurück)verfolgt wird, entscheidet der Richter.

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Ich hab ja schon von allen möglichen Fetischen gehört, aber das ist doch sehr speziell... Manchmal bewirkt der "Blockieren"-Button doch Wunder.

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Die Kriegsverbrechen sind in Deutschland im Völkerstrafgesetzbuch geregelt, im Allgemeinen aber in der Genfer Konvention.

Also: Nein, im Krieg ist nicht alles erlaubt, aber machen wir uns nichts vor: Kriegsverbrechen werden in den seltensten Fällen aufgedeckt und geahndet.

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