Sooft er meint, das es nötig ist.

Sofern du Arbeitest, hast du 6 Wochen Lohnfortzahlung, danach must du Krankengeld bei deiner KK beantragen.

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Wenn du es in eine Auflaufform umschüttest, ja. Mit der Plastikschale nur, wenn es drauf steht, die meisten sind nicht für den Backofen geeignet.

Du kannst die Schale aber auch im Wasserbad auf dem Herd erhitzen, hier ist nur wichtig, das sie verschlossen ist und du auch keine Löcher in die Folie gepiekst hast, denn sonst Würde das Wasser ja reinlaufen.

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Ein Gutschein mit ausgewiesenem Geldbetrag

oder eine aufladbare Karte mit Magnetstreifen.

Wenn das eine Karte mit Magnetstreifen ist, kann diese tatsächlich noch funktionieren.

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Du hast ca 3200 Netto.

Lebe auf Minimalniveau unter 1400 € Monatliche Ausgaben und lege das restliche Geld an. Bei 1800 oder sagen wir mal "nur" 1500 x12 währen das 18 000 im Jahr zum Ansparen. Gut angelegt in Aktien und co bei ca 5% sind das 900 € also ca 675 €(-25%Steuern) Dividenden/Zinsen schon auf das erste Jahr, wenn du das die nächsten Jahre durchhältst, kannst du dir ein gutes passives Einkommen aufbauen ohne dafür mehr Arbeiten zu müssen. und wenn du Angst vor Aktien hast, selbst bei Festgeld sind neuerdings wieder um die 4% drin.

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Gar nicht. Das ist leider das Recht des VM den Nachmieter abzulehnen.

Ausziehen dürft ihr natürlich dennoch früher, ihr müsst nicht bleiben, nur zahlen bis zum Schluß.

Das einzige was du dagegen machen kannst, ist ihm den vorzeitigen Zugang zu den Räumlichkeiten zu verwehren, für den Fall, das ihr schon Raus seid er schon früher rein will um ggf fällige Renovierungsaufgaben zu erledigen.

Denn wenn er früher rein will, könnt ihr ebenfalls früher aus dem Vertrag.

Ergo Schlüssel bis zum letzen Tag zurückhalten, sofern er euch nicht die restliche Miete erlässt.

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nein

Wenn man für 4 Tage vorkocht, ist das dennoch in ein bis 2 Tage aufgegessen.

Zudem weis ich, ob ich in 4 Tagen noch Hunger auf das habe, was ich vor 4 Tage wollte?

Ergo Tagaktuell das Kochen, worauf man auch tagaktuell Hunger hat, das spart tatsächlich Geld, weil man weder zuviel Kocht noch isst und weniger wegwirft, weil man eben nur das macht, was man auch essen will.

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Bei Versand Privat zu Privat trägt der Empfänger das Versandrisiko.

Aber Sofern Versicherter Versand nachweislich vereinbart war und der Absender unversichert verschickt, ist er Vertragsbrüchig geworden, das Versandrisiko trägt zwar immer noch der Empfänger aber durch den Vertragsbruch wird der Absender Schadensersatzpflichtig.

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Dummheit muss bestraft werden.

Ja auch der Mann ist für die Verhütung zuständig und es gibt tatsächlich Urteile die dem Mann die Schuld geben, wenn er sich auf das Versprechen der Frau, das sie die Pille nähme verlässt.

Ergo deine Schuld. Du kannst nur hoffen, das das ganze zu deinen Gunsten ausgeht und sie nicht Schwanger wird, denn wenn sie das wirklich will, wird sie auch die" Pille danach" verweigern

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Das lässt sich von weitem nicht beurteilen, weil man den Vertrag der geschlossen wurde nicht kennt und die dazugehörigen Stornierungsbedingungen.

Sofern du dich nicht nur mit Muttizettel sondern mit einer Ärztlichen Bescheinigung krank meldest, sollte aber aus meinem Verständnis heraus die Gebühren entfallen.

Wobei aber 3,50 nun nicht unbedingt die Welt sind.

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Beobachten, das sich das nicht entzündet, wenn das Einwächst.

Einheimische geben einem den Tipp, die Stacheln zu zertrümmern, damit der Körper sie selbst abträgt. Inwiefern das am Fuß möglich ist und ob du den Mut dafür aufbringst steht auf einem anderen Blatt.

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Wenn du einen Befristeten Vertrag hast, bist du verpflichtet dich 3 Monate vor Ende Arbeitssuchend und Arbeitslos ab... zu melden. Machst du das nicht, in der hoffnung, das du einen weiteren Vertrag bekommst, dann ist das dein Risiko. Meldest du dich zu spät Arbeitslos, kann es passieren, das du eine 4 Wöchige ALG1 Sperrfrist bekommst. Bekommst du einen neuen Vertrag, musst du gar nichts machen.

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100 Pro Person und Tag solltest du schon Veranschlagen. zudem kommt es drauf an, wohin es geht, was ihr vor habt, wenn was übrig bleibt freut euch.

Für 10 Tage New York haben wir knapp 2000 € zu zweit verbraucht darin enthalten waren aber auch z.b. 300 € Eintritt fürs Radio City Musik Hall die Weihnachtsshow und auch Eintritt für Museen kosten nunmal. Zudem, wenn man essen geht erwarten die hohe Trinkgelder die an die 20% gehen.

Auf jeden Fall mindest eine Kreditkarte je Person mitnehmen. Auf der Karte sollte ebenfalls soviel Geld zur Verfügung sein, wie ihr ausgeben wollt. Mit Bargeld kommt ihr nicht weit.

Viele Eintrittsgelder werdet ihr vorab Online kaufen müssen ein Direktkauf vor Ort ist oftmals gar nicht mehr möglich

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Die Schenkungen müssen mehr als 10 Jahre her sein um nicht Anrechenbar zu sein. Und anders wie beim Erb und Schenkungsrecht gibt es die 10% abschmelzung pro Schenkungsjahr nicht. D.h. Das Amt kann tatsächlich die gesamte Summe zurückfordern, wenn die 10 Jahr noch nicht um sind.

Ist die Schenkung zwar solange her, aber die Eltern haben ein Wohnrecht/Niesbrauchsrecht auf die Schenkung so kann diese Angerechnet werden, d.h. man muss entweder eine für das Niesbrauchsrecht angemmessene Kaltmiete zahlen oder aber das Niesbrauchsrecht in einer Summe auszahlen, heist Kaltmiete mal Lebenserwartung.

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Nein, keine Probleme bei dem einen, der schräg wuchs und schon kaputt war.

Ja, 3 Tage Kopfschmerzen und nicht Arbeitsfähig bei den beiden gesunden Zähnen, die der Zahnarzt gezogen hat und wie ich später von einem anderen Arzt erfahren hatte, das ziehen nicht nötig war.

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Meist steht was auf der Packung von 1-2 Tagen im Kühlschrank.Ergo auf die Packung schauen.

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