Wann muss die Nebenkostenabrechnung vorliegen?


16.03.2024, 15:27

Wir haben also nur 4 Monate (April-Juli) unter dem neuen Eigentümer gewohnt.

3 Antworten

Ab wann gelten die sogenannten 12 Monate

Wenn der Abrechnungszeitraum das Kalenderjahr ist, ab 31.12.2023. Heißt: Die Abrechnung muss euch am 31.12.2024 vorliegen, damit der Vermieter noch Forderungen geltend machen kann.


Nalifant 
Beitragsersteller
 16.03.2024, 15:26

Wir haben doch aber nur 4 Monate unter dem neuen Vermieter gewohnt. Und zwar von April bis Juli 2023. Wieso sollte dann die Abrechnung bis Ende 24 gelten dürfen?

DaKaBo  16.03.2024, 15:31
@Nalifant
Wieso sollte dann die Abrechnung bis Ende 24 gelten dürfen?

Weil es so ist.

Euer Nutzungszeitraum innerhalb des Abrechnungszeitraums ist dann 04/2023 bis 07/2023. Das ändert aber nichts daran, dass der Vermieter ein Jahr nach Ende des Abrechnungszeitraums abrechnen darf.

Wenn du z. B. im Januar aus einer Wohnung ausziehst, bekommst du möglicherweise fast 2 Jahre später noch eine Abrechnung: Auszug 31.1.24, Abrechnung bis 31.12.2025.

Das ist gesetzlich so festgelegt.

anitari  16.03.2024, 15:41
@Nalifant

Weil der Vermieterwechsel nichts am Abrechnungszeitraum und der Abrechnungsfrist ändert.

Von Experte Gerhart bestätigt

Das Datum richtet sich nach dem Abrechnungszeitraum des Hauses.

Oft ist es das Kalenderjahr, dann muß die Abrechnung spätestens am 31.12. des Folgejahres dem Mieter vorliegen.

Es kann aber auch jeder andere Zeitraum von 12 Monaten sein. Zum Beispiel der 01.08. - 31.07. des Folgejahres.

Ein Vermieterwechsel ändert daran nichts.

Die 12 Monate gelten ab Ende des Abrechnungszeitraums, üblicherweise des Kalenderjahrs.

Die NK-Abrechnung für 2023 muss also meistens bis 31.12.2024 vorliegen.