Wann muss die Nebenkostenabrechnung vorliegen?
Hi, kann mir jemand das KONKRETE Datum sagen, wann uns vom ehemaligen Vermieter die Nebenkostenabrechnung vorliegen muss?
Eckdaten: Jährliche Nebenkostenabrechnung mit dem Voreigentümer. Eingezogen sind wir am 01.08.2020. Eigentümerwechsel am 22.03.2023. Unser Auszug am 31.07.3023. Übergabeprotokoll mit Fotografieren aller Zähler am 05.08.2023. Ab wann gelten die sogenannten 12 Monate. Ab Eigentümerwechsel? Ab Auszug? Ab Übergabe? Wer kann helfen? Danke
Wir haben also nur 4 Monate (April-Juli) unter dem neuen Eigentümer gewohnt.
3 Antworten
Ab wann gelten die sogenannten 12 Monate
Wenn der Abrechnungszeitraum das Kalenderjahr ist, ab 31.12.2023. Heißt: Die Abrechnung muss euch am 31.12.2024 vorliegen, damit der Vermieter noch Forderungen geltend machen kann.
Wieso sollte dann die Abrechnung bis Ende 24 gelten dürfen?
Weil es so ist.
Euer Nutzungszeitraum innerhalb des Abrechnungszeitraums ist dann 04/2023 bis 07/2023. Das ändert aber nichts daran, dass der Vermieter ein Jahr nach Ende des Abrechnungszeitraums abrechnen darf.
Wenn du z. B. im Januar aus einer Wohnung ausziehst, bekommst du möglicherweise fast 2 Jahre später noch eine Abrechnung: Auszug 31.1.24, Abrechnung bis 31.12.2025.
Das ist gesetzlich so festgelegt.
Das Datum richtet sich nach dem Abrechnungszeitraum des Hauses.
Oft ist es das Kalenderjahr, dann muß die Abrechnung spätestens am 31.12. des Folgejahres dem Mieter vorliegen.
Es kann aber auch jeder andere Zeitraum von 12 Monaten sein. Zum Beispiel der 01.08. - 31.07. des Folgejahres.
Ein Vermieterwechsel ändert daran nichts.
Die 12 Monate gelten ab Ende des Abrechnungszeitraums, üblicherweise des Kalenderjahrs.
Die NK-Abrechnung für 2023 muss also meistens bis 31.12.2024 vorliegen.
Wir haben doch aber nur 4 Monate unter dem neuen Vermieter gewohnt. Und zwar von April bis Juli 2023. Wieso sollte dann die Abrechnung bis Ende 24 gelten dürfen?