Wann Kindergeld beantragen?

2 Antworten

Der Antrag muss von einem Elternteil gestellt werden, es sei denn Du wärst Vollwaise oder kennst den Aufenthaltsort der Eltern nicht.

Nach Bewilligung und Zahlung könntest Du dann ab der Vollendung des 18 Lebensjahres bei der Familienkasse einen Abzweigungsantrag stellen, wenn Du nicht mehr im Haushalt der Eltern lebst und gemeldet bist und von den Eltern nicht min. Unterhalt in Höhe des Kindergeldes bekommst.

Im Regelfall sind die Eltern in einer Zweitausbildung aus der Unterhaltspflicht raus.

Wenn Du schon einen Azubivertrag zum nächst möglichen Beginn in der Tasche hast, kann der Antrag gleich gestellt werden und es sollte in der Wartezeit bis zum Beginn der Ausbildung auch schon Anspruch auf Kindergeld bestehen.

Hast Du entsprechende Nachweise über die ernsthafte Suche nach einer weiteren Ausbildung, oder bist z.B.bei der Agentur für Arbeit ausbildungssuchend gemeldet, könnte unter Umständen auch rückwirkend für bis zu 6 Monate Anspruch bestehen, wenn die sonstigen Voraussetzungen erfüllt sind.

Nach bereits abgeschlossener Berufsausbildung oder Studium darf man in der Wartezeit bis zur nächsten Ausbildung oder auch dann nebenbei in einer weiteren Ausbildung nicht mehr als 20 Stunden arbeiten.

Bei Vollständigkeit des Antrags sollte die Bearbeitung nicht länger als 4 bis 6 Wochen dauern, zumindest sollte man innerhalb dieser Zeit eine schriftliche Nachricht von der Familienkasse erhalten.

Den Anspruch haben Deine Eltern und nicht Du.

Du kannst nach Bewilligung einen Überleitungsantrag stellen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich bin Laie und erteile KEINE RECHTSBERATUNG..

isomatte  22.02.2025, 13:04

Der korrekte Begriff nennt sich Abzweigungsantrag, steht auch so im Antrag !

Käme auch nur dann in Betracht, wenn das Kind nicht mehr bei den Eltern im Haushalt lebt und gemeldet ist und nicht min. Unterhalt in Höhe des Kindergeldes bekommt.