Kindergeld nach Fehlentscheid rückwirkend bekommen?

2 Antworten

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Wenn du damals die Widerspruchsfrist nicht eingehalten hast, ist der Aufhebungsbescheid rechtskräftig gewesen. Du kannst beim Sozialgericht VERSUCHEN, dich in den Zustand pro ante, zurück versetzen zu lassen, wenn die Entscheidung eindeutig rechtswidrig war


schonen  26.09.2024, 17:54

Kindergeld für uneingeschränkt Steuerpflichtige unterliegt dem Steuerrecht. Damit wäre das Finanzgericht zuständig. Wurde kein Einspruch eingelegt wird der Steuerbescheid unanfechtbar bestandskräftig sein. Soweit weiter eine Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand gemeint sein soll, ist hierfür keine Grundlage ersichtlich.

Kindergeld kann mit neuem Antrag sechs Monate rückwirkend ausgezahlt werden.

Inkognito-Nutzer   09.09.2024, 10:41

Brauche ich dafür nicht auch einen Anwalt? Bin auf der Seite des Sozialgerichtes meines Bundeslandes und finde da keinen "Einstieg".

schonen  26.09.2024, 17:55
@Inkognito-Beitragsersteller

Kindergeld für uneingeschränkt Steuerpflichtige unterliegt dem Steuerrecht. Damit wäre das Finanzgericht zuständig. Wurde kein Einspruch eingelegt wird der Steuerbescheid unanfechtbar bestandskräftig sein. Soweit weiter eine Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand gemeint sein soll, ist hierfür keine Grundlage ersichtlich.

Kindergeld kann mit neuem Antrag sechs Monate rückwirkend ausgezahlt werden.

habe ich bei der Familienkasse online nachgefragt

Derartige Nachfragen richtet man grundsätzlich papierschriftlich an den Empfänger.

Wenn das Ganze zwei Jahre her ist, wird's schwierig.

Ggf. ab zum Anwalt oder zur Verbraucherzentrale.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich bin kein Jurist und gebe keine Rechtsberatung.

Inkognito-Nutzer   09.09.2024, 10:08
Derartige Nachfragen richtet man grundsätzlich papierschriftlich an den Empfänger.

1) Wieso?

2) Dann sollten die unbedingt die Kontaktmöglichkeit abschalten.

Ggf. ab zum Anwalt oder zur Verbraucherzentrale.

Danke