Wie gehe ich vor wegen Kindergeld?

2 Antworten

Solange Du die Anspruchsvoraussetzungen erfüllst, muss Kindergeld auch nicht erstattet werden, deine Mutter muss den Antrag stellen und entsprechende Nachweise in Kopie einreichen.

Kannst Du ja alles für sie machen, sie muss ihn nur unterschreiben und dann kann es bei erfüllen der Voraussetzungen Kindergeld auch rückwirkend bis zu 6 Monaten nachgezahlt werden.

Wenn Du im Haushalt deiner Mutter lebst, dann bildest Du mit ihr zusammen eine BG - Bedarfsgemeinschaft, wenn Du deinen Bedarf nicht aus eigenem anrechenbarem Einkommen decken kannst.

Du könntest dann nur gemeinsam mit deiner Mutter einen Anspruch auf Bürgergeld haben, wenn der Gesamtbedarf der Familie nicht aus eigenem anrechenbarem Einkommen decken werden könnte.

Dann würde bei einer Aufstockung auch dein KK - Beitrag übernommen, was bei Kindergeld nicht der Fall ist, beträgt im übrigen derzeit noch 250 Euro.

Wenn du noch daheim bei deiner Mutter lebst ist SIE die Kindergeld berechtigte. Würde sie es neu beantrage bekäme Sie es - du hättest KEINEN Anspruch darauf.

Die steht das KiG erst NACH dem Auszug aus dem Elternhaus zu.


gojobro 
Beitragsersteller
 03.12.2023, 18:28

Ja klar kriegt sie es sie gibt mir dann die 200 und ich kann meine IBAN geben das ging immer. Beantwortet meine Frage aber nicht.

LouPing  03.12.2023, 18:29
@gojobro

Solange du daheim wohnst, muss deine MUTTER den Antrag auf Kindergeld stellen, weil SIE ist die Kindergeldberechtigte.

Was ihr daheim untereinander ausmacht, ist dabei irrelevant. Wenn sie keinen Bock darauf hat, dann Pech gehabt.