Wie gehe ich vor wegen Kindergeld?
Ich bin aktuell bei der BVB Maßnahme wo ich monatlich 300-400 verdiene und ca 200€ davon gehen weg für die Krankenkasse (AOK) muss das monatlich selber überweisen.
Da ich 23 bin wäre es gut wenn ich Kindergeld beantrage dann wird die Krankenkassen geregelt oder zumindest hab ich dann 200€ zusätzlich da.
Das Problem nun ist dass meine Mutter Schlechte Erfahrungen mit der Familienkasse gesammelt hat und die im Grunde oft das Geld zurück wollten was sie gegeben haben weil irgendwas nicht gepasst hat oder gefehlt hat und die bombardieren einen immer mit 100 Briefen.
Deshalb sieht es schwer aus mit Kindergeld für mich. Hab versucht zu überreden. Nebenjob abends suche ich auch aktuell aber bisher nur Absagen obwohl Bewerbungsunterlagen korrigiert wurden von den Dozenten und ich Mittlere Reife habe. Also die Arbeitgeber denen geht es echt nicht gut aber das ist ein anderes Thema.
Vielleicht überrede ich meine Mutter nochmal wegen Kindergeld oder ich beantrage Bürgergeld…? Was bleibt mir denn noch anderes? Ich will halt eher nur Kindergeld damit ich über die Runden komme weil ich ab und zu 1-2 Wochen mit ganz wenig Essen auskommen muss was schon sehr deprimiert. Es gibt Tage wo ich kein Cent habe.
Mit Kindergeld würde sich dieses Problem lösen… Wie gehe ich vor? Kann ich nicht selber beantragen und sagen dass meine Mutter nicht will? Gibt es Alternativen? Arbeitslosengeld geht nur wenn ich 1 Jahr gearbeitet habe.. Wie gehe ich vor?
2 Antworten
Solange Du die Anspruchsvoraussetzungen erfüllst, muss Kindergeld auch nicht erstattet werden, deine Mutter muss den Antrag stellen und entsprechende Nachweise in Kopie einreichen.
Kannst Du ja alles für sie machen, sie muss ihn nur unterschreiben und dann kann es bei erfüllen der Voraussetzungen Kindergeld auch rückwirkend bis zu 6 Monaten nachgezahlt werden.
Wenn Du im Haushalt deiner Mutter lebst, dann bildest Du mit ihr zusammen eine BG - Bedarfsgemeinschaft, wenn Du deinen Bedarf nicht aus eigenem anrechenbarem Einkommen decken kannst.
Du könntest dann nur gemeinsam mit deiner Mutter einen Anspruch auf Bürgergeld haben, wenn der Gesamtbedarf der Familie nicht aus eigenem anrechenbarem Einkommen decken werden könnte.
Dann würde bei einer Aufstockung auch dein KK - Beitrag übernommen, was bei Kindergeld nicht der Fall ist, beträgt im übrigen derzeit noch 250 Euro.
Wenn du noch daheim bei deiner Mutter lebst ist SIE die Kindergeld berechtigte. Würde sie es neu beantrage bekäme Sie es - du hättest KEINEN Anspruch darauf.
Die steht das KiG erst NACH dem Auszug aus dem Elternhaus zu.
Ja klar kriegt sie es sie gibt mir dann die 200 und ich kann meine IBAN geben das ging immer. Beantwortet meine Frage aber nicht.