Kindergeld nach FSJ?

2 Antworten

Falls noch aktuell - da hilft dir doch gerne das "Merkblatt Kindergeld" der Familienkasse weiter mit Infos: https://www.arbeitsagentur.de/datei/kg2-merkblattkindergeld_ba034475.pdf

Du mußt ja nur eine dieser 4 Voraussetzungen hier erfüllen für einen weiteren Kindergeldbezug deiner Eltern (siehe ab Seite 12 bzw. ab Seite 15 im o.g. "Merkblatt Kindergeld") wie folgt:

Bild zum Beitrag

PS: Am wenigsten aufwändig für dich ist doch die Meldung als "Ausbildungssuchend" bei deiner Berufsberatung und als Nachweis dafür dieses Formblatt hier:

https://www.arbeitsagentur.de/datei/dok_ba031520.pdf

Bitte beachten: auf Seite 2 die Bescheinigung von deiner Berufsberatung bzw. von deiner Agentur für Arbeit /Jobcenter!!!

Woher ich das weiß:Recherche
 - (Arbeit, Kindergeld, Freiwilliges Soziales Jahr)

Das Kindergeld erhalten deine Eltern, also müssen sie der Familienkasse mitteilen, dass sie nicht mehr kindergeldberechtigt sind.

Sie erhalten frühestens wieder Kindergeld für dich, wenn du eine Ausbildung oder ein Studium beginnst oder dich ausbildungssuchend meldest.

Genaueres ist aber bei der Familienkasse zu erfahren. Da möchte ich jetzt keine falschen Dinge erzählen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – langjährige Tätigkeit im Personalbereich