Wann ist die 1. Mahnung fällig?

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Hast du in der Rechnung eine Zahlungsfrist gesetzt? Wenn nein gilt die Rechnung nach 30 Tagen automatisch als gemahnt, nach aktueller Gesetzeslage. Du kannst dann nochmal erinnern, dass die gesetzliche Zahlungsfrist abgelaufen ist und weitere Maßnahmen ankündigen. Vor den 30 Tagen mahnen giltet nicht


onlinegutefrage 
Beitragsersteller
 05.07.2009, 19:26

zahlbar sofort habe ich geschrieben

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Kellerassel  05.07.2009, 19:31
@onlinegutefrage

Ja, das Fruchtet noch, da viele das nicht wissen. Aber wie man sieht nicht überall. Mit der ersten Mahnung kann aber auch eine Mahngebüht von € 10,oo mit eingetragen werden. Wurde bei mir immer mitbezahlt.

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Wolfi0410  05.07.2009, 20:47
@onlinegutefrage

Zahlbar sofort ist eine gängige Praxis aber rechtlich nicht haltbar. Aus der Rechnung muss ein klres Datum ersichtlich sein, also z.B. Zahlbar bis xx.xx.2009, sonst gilt automatisch die gesetzliche 30-Tage-Regelung.
Also schreib Deine "Zahlungserinnerung" mit dem Hinweis auf rechtliche Schritte falls Zahlungseingang nicht bis zum xx.xx.2009.
Danach kannst Du dann automatisch den Mahnbescheid beantragen. die Zeiten wo es 1., 2. und 3. Mahnung gab sind vorbei.

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Besser du gibst auf Deinen Rechnungen ausser dem Rechnungsdatum noch ein Datum für die Fälligkeit an. Also Rechnungsdatum + 14 Tage bis 30 Tage aber Datum hinschreiben. Wenn diese Frist abgelaufen ist noch etwa 3 - 5 Tage Warten und dann Mahnung schreiben. In der Mahnung muss ein genaues Datum stehen bis wann Du den Geldeingang erwartest. Wichtig ist auch der Hinweis an den Kunden, dass dieser sich im Zahlungsverzug befindet seit Ablauf der Zahlungsfrist, siehe oben. Eine 2. Mahnung ist nicht erfl., kannst dann gleich einen Mahnbescheid beantragen oder Klage erheben. Ein RA empfiehlt sich.


Wolfi0410  05.07.2009, 20:49

Warum bei einer Handwerkerrechnung noch 14 oder 30 Tage Ziel? Handwerkerrechnungen sind sofort zahlba, also Rechnungsdatum plus max. 7 Tage, das ist aber schon großzügig.

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Handwerkerrechnung waren einmal gem., nach VOB sofort fällig. Das hat sich 2007 geändert. Jetzt sind 10 Tage - Skonto oder nicht und 14 Tage - Skonto oder nicht - oder 30 Tage netto. Nach 30 Tagen ist die erste Mahnung zu schreiben.

Das kommt auf die Zahlungsbedingungen an. Ist eine Rg. z.B. nach 30Tagen netto fällig nimmt man ca 3-5 Tage Toleranz dazu, wegen Postweg und Zahlungsweg. Dann wär eine heute erstellte Rechnung am 8ten bis 11ten August fällig, dann kann man mahnen, Du musst aber nicht wenn die Fälligkeit auf der Rechnung steht. Kann sofort die Forderung z.B. an den Anwalt oder ein Inkassobüro weitergegeben. LG

Nein man muß nicht länger warten Dem Kunden eine Zahlungsfristsetzen bis wann Geld eingegangen sein. Wenn kein Geld danach eingeht eventuel Mahnbescheid schicken