Schützt Urlaub vor Mahnungen?

2 Antworten

Schützt Urlaub vor Mahnungen?

Nein, das schon mal nicht.

Allerdings gehen Mahnungen ja immer auch Rechnungen voraus. Du musst ja wissen, ob

  1. Deine Abschlagszahlungen alle bezahlt wurden (oder, wenn Du Einzug hast, vielleicht nicht eingezogen werden konnten
  2. Irgendwelche Nachzahlungen offen sind

 

Ansonsten würde ich das Inkasso jetzt einmal kurz anschreiben, sie sollen bitte die Forderungen zu Ihrem Schreiben darlegen, also welche Rechnung dahintersteckt. Parallel würde ich mich energisch beim Energielieferant melden, die haben eigentlich alle eine Hotline, und da nachfragen.


Charly25188 
Beitragsersteller
 08.09.2019, 21:04

Vielen Dank, rufe mal da an. Zu 1. Ja, zu 2.: Mir nicht bewußt

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Zahlung per Überweisung?Davon hättest du ja auch ohne Mahnung wissen müssen, prinzipiell ist Urlaub keine Ausrede. 26€ Mahnkosten sind nicht zulässig, das Inkassobüro musst du auch nicht zahlen da energieversorger in der Regel ganze Abteilungen fürs Rechnungswesen haben und somit keine Hilfe eines externen Inkassobüros benötigen. Ergo... alles zurückweisen und auf bezahlte Hauptforderung verweisen. Die 26€ würde ich mit der nächsten Abschlagszahlung verrechnen.