Schützt Urlaub vor Mahnungen?
Ich zahle monatl. einen Gas-Abschlag von 124.-. Vom 12.8. bis 01.09. war ich in Urlaub, ohne Internetzugang. Als ich nachhause kam und am 02.09. E-Mails und Post kontrolliert habe, fand ich eine Mahnung über 26,- vom 13.8., eine 2.Mahnung über 28,50 vom 26.8. sowieeine entsprechende Mail. Ich habe keine Ahnung, wo die 26,- herkommen, habe sie aber sicherheitshalber am 2.9. (2. Frist des Zahlungseingangs 2.9.) bezahlt und eine Mail mit Bitte um Aufklärung an das Unternehmen gesandt, worauf ich bis heute keine Antwort bekommen habe. Stattdesssen habe ich gestern ein chreiben eines Inkassonunternehmens mit datum 05.09. über 86,- bekommen. und jetzt ?
2 Antworten
Schützt Urlaub vor Mahnungen?
Nein, das schon mal nicht.
Allerdings gehen Mahnungen ja immer auch Rechnungen voraus. Du musst ja wissen, ob
- Deine Abschlagszahlungen alle bezahlt wurden (oder, wenn Du Einzug hast, vielleicht nicht eingezogen werden konnten
- Irgendwelche Nachzahlungen offen sind
Ansonsten würde ich das Inkasso jetzt einmal kurz anschreiben, sie sollen bitte die Forderungen zu Ihrem Schreiben darlegen, also welche Rechnung dahintersteckt. Parallel würde ich mich energisch beim Energielieferant melden, die haben eigentlich alle eine Hotline, und da nachfragen.
Vielen Dank, rufe mal da an. Zu 1. Ja, zu 2.: Mir nicht bewußt
Zahlung per Überweisung?Davon hättest du ja auch ohne Mahnung wissen müssen, prinzipiell ist Urlaub keine Ausrede. 26€ Mahnkosten sind nicht zulässig, das Inkassobüro musst du auch nicht zahlen da energieversorger in der Regel ganze Abteilungen fürs Rechnungswesen haben und somit keine Hilfe eines externen Inkassobüros benötigen. Ergo... alles zurückweisen und auf bezahlte Hauptforderung verweisen. Die 26€ würde ich mit der nächsten Abschlagszahlung verrechnen.