Keine Mahnung erhalten?
Hallo Zusammen
Ich habe im April eine Rechnung erhalten für mein Gym und vergessen zu zahlen. Leider habe ich jetzt nicht mehr genug Geld, da ich wie gesagt vergessen habe das diese Rechnung noch offen ist. Jetzt auch nach 2 Monaten habe ich keine Mahnung erhalten und niemand hat mich im Gym mal darauf angesprochen (kennen mich pers.)
Soll ich jetzt einfach warten bis die das checken weil ist ja nicht mein Problem, oder soll ich sie darauf Hinweisen?
Was wäre das Beste? Auch für meine finanzielle Situation
12 Antworten
Eine Mahnung ist überhaupt nicht erforderlich. Du weißt, dass der Betrag fällig ist, und musst zahlen.
Nein, er hat vollkommen recht. Nur weil Du in diesem Forum ein Inkasso-Experte bist, mußt Du nicht immer richtig liegen.
Vor allem mußt Du andere nicht abschwellig als "Märchenerzähler" bezeichnen.
Sobald bei Rechnungen ein bestimmtes Kalenderdatum angegeben ist, zu dem die Forderungen bezahlt sein müssen, muss keine Mahnung mehr geschrieben werden. Der Gläubiger kann sofort einen gerichtlichen Mahnbescheid beantragen.
Zudem ist es hier so, dass sicherlich auch ein Vertrag mit dem Gym existieret, wo die monatliche Zahlungsweise vereinbart sein wird.
Außerdem hat der FS die Rechnung schon über zwei Monate nicht bezahlt.
Hier ist eindeutig Verzug eingetreten, auch ohne Mahnung, Zahlungserinnerung oder wie man es auch nennen mag.
Nur weil Du in diesem Forum ein Inkasso-Experte bist, mußt Du nicht immer richtig liegen.
Dummerweise habe ich aber Recht.
Sobald bei Rechnungen ein bestimmtes Kalenderdatum angegeben ist, zu dem die Forderungen bezahlt sein müssen, muss keine Mahnung mehr geschrieben werden.
Das ist wie gesagt einfach nur vollkommen falsch. Bitte dieses Märchen nicht mehr weiter verbreiten. Siehe beispielsweise http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&nr=41793&pos=0&anz=1
Für einen Schuldnerverzug genügt jedoch die Übersendung einer Rechnung mit der einseitigen Bestimmung eines Zahlungsziels seitens des Gläubigers regelmäßig nicht.
Ob ein anderweitiger Vertrag mit einer monatlichen zahlweise existiert, weißt du ja gar nicht. Der TE schreibt von einer Rechnung. Das mag auch eine gesonderte Rechnung sein, beispielsweise für Getränke oder ähnliches. Ob es die monatliche Grundgebühr ist, weißt du erst mal nicht.
Hier ist eindeutig Verzug eingetreten, auch ohne Mahnung, Zahlungserinnerung oder wie man es auch nennen mag.
Wie gesagt: So eindeutig ist es gerade nicht.
Es hilft auch nichts, das nun weiter zu bestreiten. Deswegen schreibe ich ja überall, wo mir dieses Märchen begegnet, dass man bitte aufhören soll, weiter dieses Märchen zu verbreiten.
Der Sachverhalt zu Deinem Link mit dem Urteil des BGH ist hier nicht bekannt. Ich habe jetzt aber auch keine Zeit und Lust mir laut Aktenzeichen dieses Verfahren zu lesen.
Man bezieht sich in dem Urteil aber auf BGB § 286 Absatz 3 und dort steht:
3) Der Schuldner einer Entgeltforderung kommt spätestens in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufstellung leistet; dies gilt gegenüber einem Schuldner, der Verbraucher ist, nur, wenn auf diese Folgen in der Rechnung oder Zahlungsaufstellung besonders hingewiesen worden ist. Wenn der Zeitpunkt des Zugangs der Rechnung oder Zahlungsaufstellung unsicher ist, kommt der Schuldner, der nicht Verbraucher ist, spätestens 30 Tage nach Fälligkeit und Empfang der Gegenleistung in Verzug.
Wie Du sicherlich auch richtig bemerkt hast, hat der FS aber seit über zwei Monaten nicht bezahlt. Es bleibt dabei, es besteht Verzug, ohne dass es einer Mahnung bedarf.
Der Sachverhalt zu Deinem Link mit dem Urteil des BGH ist hier nicht bekannt. Ich habe jetzt aber auch keine Zeit und Lust mir laut Aktenzeichen dieses Verfahren zu lesen.
Ich habe dir den relevanten Absatz kopiert. Und nicht mal dieses eine knappe Zitat willst du lesen?
Wie Du sicherlich auch richtig bemerkt hast, hat der FS aber seit über zwei Monaten nicht bezahlt
Ob die 30-tages-Regel zieht, ist bei Verbrauchern an einige Bedingungen geknüpft. Und wie ich sagte: Es gibt sehr wenige, die das einhalten. Warum auch immer.
Es bleibt dabei, es besteht Verzug, ohne dass es einer Mahnung bedarf.
Und es bleibt dabei, dass du mit dieser pauschalen Aussage einfach nur daneben liegst. Ich kann nichts dafür, wenn du daneben liegst. Ich weise nur darauf hin.
Ich weiß, dass vor allem Inkassobüros diesen Quatsch, dass niemand Mahnungen schreiben muss, immer gerne verbreiten. Aber das ist und bleibt trotzdem Quatsch.
Ich würde mich ganz schnell mit Geld und einer Flasche Wein oder ähnlichem in dem Gym einfinden und die Sache bereinigen. Notfalls musst du dir das fehlende Geld anderweitig besorgen oder dem Gym zumindest ein Abstottern anbieten.
Nach §286, Absatz 3, BGB tritt bei Rechnungen automatisch Verzug ein, sobald die reguläre Zahlungsfrist (meistens 30 Tage) überschritten ist - das heißt: explizite Mahnungen sind zur Einleitung eines Erzwingungsverfahrens nicht mehr erforderlich.
Was heißt überhaupt "ist nicht mein Problem"? Du hast das Gym genutzt, also IST es deine Sache, dafür auch zu zahlen.
Ich habe im April eine Rechnung erhalten für mein Gym und vergessen zu zahlen. Leider habe ich jetzt nicht mehr genug Geld
Wie...wäre es mit sich nicht Dinge leisten, die man nicht bezahlen kann und nicht auf Punkt 0 leben...?
Das bringt doch nichts. Zahl den Betrag und gut ist.
Glaub mir - irgendwann bemerken die die offene Forderung. Und was viele nicht verstehen ist, dass ein Gläubiger keine Mahnungen versenden muss, sondern gleich einen Mahnbescheid beantragen kann, wenn Verzug eingetreten ist.
Und hier bist Du doch eindeutig in Verzug. Also spar Dir doch diesen Stress. Am Ende wird alles nur für Dich teurer.
danke, keine ahnung wie es in der schweiz ist aber ich denke ich bezahl das lieber schnell
Und hier bist Du doch eindeutig in Verzug.
Wie kommst du darauf?
Und was viele nicht verstehen ist, dass ein Gläubiger keine Mahnungen versenden muss, sondern gleich einen Mahnbescheid beantragen kann, wenn Verzug eingetreten ist.
Und was viele nicht verstehen ist, dass ohne Mahnung im Regelfall (!) kein Verzug eintritt.
Nein, das ist nicht falsch.
- In Schweiz gerät man auch nicht einfach so in Verzug. Da braucht es auch im Regelfall eine Mahnung
- In der Schweiz muss der Verbraucher vorgerichtliche Inkassogebühren sogar ganz grundsätzlich nicht zahlen.
- Zu Deutschland: Die von dir referenzierte Ausnahme hat mit einer Rechnung erst mal nichts zu tun.
Denn die nach einem Kalender bestimmte Fälligkeit bezieht sich auf Verträge! Eine Rechnung ist jedoch niemals Bestandteil eines Vertrages. Mit anderen Worten: Schreibt der Gläubiger auf eine Rechnung "Zahlbar bis XX.XX.XXXX" ist das eine reine Wunschvorstellung des Gläubigers, eine einseitige Bestimmung, die den Verzug gerade nicht auslöst. Das wurde vom Bundesgerichtshof schon mehrfach klargestellt.
Beispiel, wo diese Ausnahme des BGB zieht: Ein Wohnungs-Mietvertrag, wo im Vertrag steht "Die Miete ist zu zahlen monatlich bis spätestens zum 3. Werktag des Monats". beide unterschreiben den Vertrag und damit haben sie die Zahlung nach dem Kalender bestimmt und beiderseitig vereinbart.
Es gibt ggf. zu Rechnungen noch die 30-Tages-Regel (siehe weitere Absätze desselben Paragraphen). Aber auch das ist bei Verbrauchern an Bedingungen geknüpft, die komischerweise nur sehr selten erfüllt wird von Gläubigern.
Du gibst aber auch keine Ruhe, oder?
Und selbst mit eindeutigen Verweisen aus BGB bist Du ja auch nicht zu überzeugen.
Selbstverständlich ist eine Rechnung auch Bestandteil eines Kaufvertrages.
Vielleicht ist es im folgenden Link für Dich verständlicher erklärt. Besonders ab Punkt 3.
https://www.frankfurt-main.ihk.de/recht/themen/vertragsrecht/verzug/
So und jetzt laß ich es gut sein. Ich beende jetzt die Diskussion. Wird mir jetzt zu anstrengend und ist auch alles gesagt.
Und selbst mit eindeutigen Verweisen aus BGB bist Du ja auch nicht zu überzeugen
Doch bin ich. Es ist nicht meine Schuld, wenn du nicht richtig lesen kannst-. Lies und verstehe das Gesetz oder lies und verstehe die Urteile des Bundesgerichtshofs.
Selbstverständlich ist eine Rechnung auch Bestandteil eines Kaufvertrages.
Ähhhm Nö. Der Bundesgerichtshof widerspricht dem sehr deutlich. Und die sollten es schließlich wissen.
Egal wie oft du dieses Märchen noch verbreiten willst, es wird genauso oft korrigiert werden.
Ich würde es sagen.
Wenn es ganz blöd kommt ist die Mahnung vielleicht in der Post verloren gegangen und bald kommt noch eine und je länger du wartest desto teurer wird es...bis dann irgendwann der gelbe brief kommt.
Fangen wir wieder an, Märchen zu erzählen, dass heute niemand mehr Mahnungen schreiben muss?