Wer darf hier von wann bis wann stehen?

Koenig6  15.03.2024, 15:24

is das sachsen?

3 Antworten

Das unterste Zusatzschild (zwischen 18 und 6 Uhr) bezieht sich lediglich auf die Parkberechtigung für Bewohner, welche darüber steht. Mit dem eigentlichen Parkverbot hat das nichts zu tun, bzw. für Nicht-Bewohner gilt das rund um die Uhr.

Zwischen 18 und 6 Uhr muss an jedem parkenden Auto der Bewohnerausweis sichtbar sein. Tagsüber darf dort niemand parken, nur halten.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich beschäftige mich gerne mit der StVO

Nein, Parken verboten, außer zwischen 18 und 6 Uhr, da dürfen nur Anwohner dort parken...

Von 18:00 - 06:00 dürfen Anwohner mit Parkausweis dort parken. Sonst gilt eingeschränktes Halteverbot.


soulstation3024 
Beitragsersteller
 15.03.2024, 15:42

Hey danke für die Antworten aber da kann was nicht stimmen, hab um 11 Uhr das Bild gemacht und alle Parkplätze waren besetzt, heißt dass das alle es falsch verstehen?

iQhaenschenkl  15.03.2024, 17:09
@soulstation3024

Eingeschränktes Halteverbot ist kein Parkverbot. Man darf dort stehen, bis zu 3 Min., oder, wenn der Fahrer im Auto sitzen bleibt.