Viele kritisieren, dass Kindesmissbrauch zu lasch bestraft wird,haben dann Täter aber nicht auch das Recht auf in dubio pro reo, im Zweifel für den Angeklagten?
Viele Menschen regen sich nach wie vor darüber auf, dass Straftaten gegen Kinder, vor allem Kindesmissbrauch und andere Sexualdelikte zu lasch bestraft werden, bzw. das Strafmaß zu gering sei.
Konkret wird kritisiert, dass ca. 80% solcher Verurteilungen nur wenige Jahre Freiheitsstrafe erhalten und diese auch häufig zur Bewährung ausgesetzt werden. Ist das in den meisten Fällen nicht aber auch begründet? Ist es nicht so, dass häufig einfach zu viele Zweifel bestehen durch die solche Taten nicht nicht einwandfrei beurteilt werden können?
Ich kann mir vorstellen, dass häufig Situationen in solchen Verfahren gibt, wo z.B. gerade sowohl betroffene Kinder als auch Kinder, die als Zeugen aussagen nicht die Wahrheit erzählen, von Eltern manipuliert werden oder aber Aussagen von anderen Zeugen eventuell zu ungenau sind vielleicht oft auch nicht genügend Zeugen vorhanden sind. Und das dann eben dazu führt, dass ein Richter dann auf in dubio pro reo, also im Zweifel für den Angeklagten geht. Und daraus dann eher niedrige Strafen resultieren. Weil der Richter dann den Fall einfach nicht ausreichend bewerten kann.
Was ist eure Meinung dazu?
12 Antworten
haben dann Täter aber nicht auch das Recht auf in dubio pro reo
Doch, das Recht haben sie. Gerade weil sie dieses Recht haben, bleiben ja viele Taten ungesühnt.
Ist es nicht so, dass häufig einfach zu viele Zweifel bestehen durch die solche Taten nicht nicht einwandfrei beurteilt werden können?
Ein Zweifel an der Schuld hat keinen Einfluss auf die Höhe der Strafe. Kein Richter in DE begründet sein Urteil mit den Worten "Ich habe Zweifel dass der Angeklagte schuldig ist, deswegen brumme ich ihm keine 5 Jahre Haftstrafe sondern nur 1Jahr auf Bewährung auf."
Und das dann eben dazu führt, dass ein Richter dann auf in dubio pro reo, also im Zweifel für den Angeklagten geht.
Ja, das ist möglich.
Und daraus dann eher niedrige Strafen resultieren.
Nein, das ist unmöglich. Entweder es bestehen begründete Zweifel daran, dass der Angeklagte Schuld trägt - dann wird er freigesprochen. Oder es bestehen keine Zweifel an seiner Schuld - dann wird er verurteilt.
Auf die Höhe der Strafe haben zahlreiche Begleitumstände einen Einfluss. Zweifel an der Schuld des Angeklagten beeinträchtigen das Strafmaß aber nicht.
Alex
Du verwechselt hier nur leider ein paar Sachen.
Im Zweifel für den ANGEKLAGTEN bedeutet eben, VOR der Verurteilung und hat nichts mit dem Strafmaß zu tun.
Wenn Zweifel bestehen, dann kommt es zum Freispruch, nicht zu einem "Laschen Urteil".
Wenn jemand verurteilt wird, ist er kein angeklagter mehr und Zweifel Bestehen nicht.
Bitte lies meine Antwort noch Mal, ich gehe klar auf die unterschiede zwischen einem "Laschen Urteil" und einem "in dubio pro reo" ein ;)
Es mag einen nicht passen, aber das ist einer der wichtigsten grundsätze eines funktionierenden Rechtsstaates und eine Abschaffung des ganzen würde nicht die Situation des Opfers verbessern.
Schärfere Gesetze könnten Menschen Schützen ich bleibe bei der Meinung.
Schärfere Gesetze greifen aber eben nicht, wenn es Zweifel an der Schuld gibt ;)
Bei Zweifeln an der Schule gibt es keinen Schuldspruch und daher ist es unerheblich wie stark ein vergehen bestraft würde, da es nicht zur Strafe kommt :)
Natürlich nur wenn jemand schuldig ist so war das auch gemeint
Und deswegen ist es eben auch am Thema vorbei :)
Die Frage war eben nicht nur nach härteren strafen, sondern vor allem nach dem in dubio pro reo Teil :)
14 Jahre + SV sind lasch?????
https://www.allesmuenster.de/missbrauchskomplex-muenster-sicherungsverwahrung-fuer-kinderschaender/
Viele dumme BILD-Leser, Neonazis,etc. halten die Strafen für Sexualstraftäter zu gering,
weil sie KEINE Ahnung von den Gesetzen und der Rechtsprechung haben.
Die Politik (Gesetzgebeung weicht stark von der Wissenschaft ab.
Das aus dem Vergehen Kindesmissbrauch ein Verbrechen wurde (Mindesstrafenerhöhung von 6 auf 12 Monate) war gegen den Willen aller Kriminologen und der Richter und Staatsanwälte,
die für die Beratung des Gesetzgebers zuständig waren.
Noch vieeeel schlimmer,. m.E. verfassungswidrig, war die absurde Straferhöhung für Kinderpornographie von 3 Monaten auf 1 Jahr Mindesstrafe,
was ja demnächst übrigens wieder abgeändert wird.
dass Kindesmissbrauch zu lasch bestraft wird,haben dann Täter aber nicht auch das Recht auf in dubio pro reo, im Zweifel für den Angeklagten?
Du vermengst hier zwei Dinge, die absolut nichts miteinander zu tun haben.
Punkt 1: Überführte, verurteilte Täter erhalten mehrheitlich vergleichsweise lasche Strafen. Das sehe ich durchaus auch so.
Punkt 2: Bevor ein Urteil ergeht, gilt selbstverständlich für alle "in dubio pro reo" und die Unschuldsvermutung.
Aber WENN sie verurteilt werden, also NACHDEM diese Prinzipien angewendet wurden, ist das Strafmaß doch unabhängig von den Prinzipien -- und in den Augen der Bevölkerung eben oftmals zu gering.
nur wenige Jahre Freiheitsstrafe erhalten und diese auch häufig zur Bewährung ausgesetzt werden. Ist das in den meisten Fällen nicht aber auch begründet?
Begründet im Sinne von üblichen Vorgehensweisen und Strafen ist das natürlich schon.
Es widerspricht aber teilweise krass dem Rechtsempfinden der Bevölkerung.
Ist es nicht so, dass häufig einfach zu viele Zweifel bestehen durch die solche Taten nicht nicht einwandfrei beurteilt werden können?
Nein, das ist definitiv KEIN Grund.
Wenn Zweifel bestehen, dann wäre auch eine milde Strafe falsch.
Wenn ein Urteil ergeht und der Richter von der Tat überzeugt ist, dann wäre auch eine härtere Strafe in Ordnung.
Und das dann eben dazu führt, dass ein Richter dann auf in dubio pro reo, also im Zweifel für den Angeklagten geht. Und daraus dann eher niedrige Strafen resultieren. Weil der Richter dann den Fall einfach nicht ausreichend bewerten kann.
Nein, das ist nicht so. Milde Strafen sind keine Option für berechtigte Zweifel. Dann müsste ein Freispruch erfolgen.
In der Praxis sieht es so aus, dass Richter und Pflichtverteidiger ( nicht die guten teuren Anwälte) wenig Skrupel haben und einen von Polizisten z.B. nach einem Verhör nach Meinung eines Polizisten "überführten" Täter auch bei Zweifeln aburteilen. Ein Richter stützt sich immer auf einen Polizisten, kann aber eine Verurteilung auch ohne Beweise sprechen, wenn er nach Erzählungen von Zeugen glaubt, dass jemand schuldig ist. Und das tun Richter gern bei jeder Anklage von Kindesmissbrauch aus 2 Gründen : 1) Richter glauben, sie haben die Stimme des Volkes hinter sich, was einen psychologschen Druck auf die Verteidigung bedeutet 2) Kaum ein Strafprozess lässt sich schneller erledigen als Kindesmissbrauch. Ein Zweifel der Unschuld führt in der Regel zur Verurteilung, da gibt es fast nie "in dubio pro res" , Richter machen Karriere nach Quoten der Urteile, nicht nach guten oder schlechten Urteilen. Die meisten normalen Richter an Amtsgerichten sind da knallhart mehr an der eigenen Karriere interessiert. Wer das Geld hat, kann ja in die höhere Instanz gehen.
"Es widerspricht aber teilweise krass dem Rechtsempfinden der Bevölkerung."
Das Rechtsempfunden eines Menschen hängt stark davon ab, von welcher Anwendung der Strafzwecktheorien man ausgeht.
Die breite Masse der Bevölkerung hat davon keine Ahnung und nimmt stillschweigend fälschlicherweise an, Strafe sei das Gleiche wie Vergeltung von Schuld.
Außerdem sind bei Sexualstraftaten viele Menschen befangen, also nicht neutral wie ein Strafrichter oder Schöffe es sein muss.
Viele einfache Menschen benutzen Schimpfworte gegen die Täter, was zeigt, dass sie keine Sachdiskussion wollen.
Außerdem werden viele Menschen durch das Hetzblatt BILD-Zeitung beeinflusst.
Das Rechtsempfunden eines Menschen hängt stark davon ab, von welcher Anwendung der Strafzwecktheorien man ausgeht.
Richtig.
hat davon keine Ahnung und nimmt stillschweigend fälschlicherweise an,
Fälschlich würde ich das nicht nennen, wenn man eine andere Meinung hat. Die Mehrheit der Bevölkerung teilt eben nicht die Ansicht, die du hier als die einzig richtige voraussetzt.
Viele einfache Menschen benutzen Schimpfworte gegen die Täter, was zeigt, dass sie keine Sachdiskussion wollen.
Das sehe ich auch nicht so. Es ist eher ein Zeichen dafür, dass starke Gefühle vorhanden sind.
Ich stimme zu, dass nicht jeder, der eine so milde Strafe kritisiert, darüber diskutieren möchte. Oder Strafrecht studieren. Oder Ahnung hat. Manche sagen einfach nur ihre Meinung. Und das dürfen sie!
Genau deswegen schrieb ich: Rechtsempfinden.
Das darf man haben, auch ohne diskutieren zu wollen oder Ahnung zu haben.
Schimpfworte gegen Täter sind ein Ausdruck dessen, was man von ihnen hält. Als Opfer oder Bürger darf man eine Meinung haben und sie auch volksnah ausdrücken, Dagegen spricht absolut nichts.
Deine hier dargelegte Sichtweise ist sehr typisch für so eine Elfenbeinturm-Perspektive. Ganz typisch für das Problemfeld Recht vs Gerechtigkeit, ganz typisch aus das Ausblenden von Gefühlen oder das Verurteilen von Vergeltung.
Ja, so wie du schreibst, ist der Stand in Deutschland. Da hast du recht. Das Rechtsempfinden der Bevölkerung ist oftmals anders. Auf nichts anderes habe icj hingewiesen.
"Das sehe ich auch nicht so. Es ist eher ein Zeichen dafür, dass starke Gefühle vorhanden sind."
In juristischen Diskussionen haben Emotionen nichts zu suchen.
Da sollte man sachlich bleiben und Argumente liefern.
Man kann ja sagen: "Der Handlungsunwert des Täters ist sehr hoch."
Aber auf BILD-Zeitungsniveau sich zu stellen finde ich nicht OK.
"Recht vs Gerechtigkeit"
Nach Art 1 GG darf (Straf)Recht nicht gleich (Straf)Gerechtigkeit sein:
a) Man kann nicht jemanden, der einem die Nase gebrochen hat, als Strafe auch die Nase brechen, da Körperstrafen gegen die Menschenwürde des Täters sind.
b) Der Aspekt der Strafgerechtigkeit wird zurückgedrängt, da das Strafrecht als eine gesellschaftliche Aufgabe betrachtet wird.
Deutschland ist eines der sichersten Staaten der Erde.
Die Strafen sind mehr als ausreichend zur Kriminalitätsbekämpfung.
Es geht im Strafrecht nicht um eine philosophisch-idealistische Idee der Gerechtigkeeit.
In juristischen Diskussionen haben Emotionen nichts zu suchen.
Genau das ist unser Missverständnis: Laienhaftes Rechtsempfinden ist keine juristische Diskussion -- weder Jura noch Diskussion!
Sieht das doch bitte mal ein!
Wir reden aneinander vorbei!
Jeder vernünftige Mensch sollte doch wissen, dass Mord am höchsten bestraft wird und ein Gewaltdelikt ist.
Und welches Gewaltdelikt hat die geringste Höchststrafe?
Natürlich Gewalt gegen das fremde Eigentum.
Selbst bei 500 Millionen € Schaden wäre die Höchststrafe für Sachbeschädigung nur 2 Jahre nach dem BT und kann nach dem AT noch zur Bewährung ausgesetzt werden.
Die Körperverletzung hat eine Höchststrafe von 5 Jahren, weil der Mensch in unserer Werteordnung über den Sachen steht.
Die körperliche Unversehrtheit ist ein viel höheres Rechtsgut/Schutzgut als das fremde Eigentum.
Warum wird das von vielen einfachen Leuten bestritten?
Warum wird nicht akzeptiert, dass Vermögensschäden niemals zu hohen Strafen führen?
Wie kommst du jetzt auf dieses Thema? Es geht hier um Kindesmissbrauch.
Du argumentierst immer noch mit Jura, nicht mit Rechtsempfinden und Gerechtigkeit.
Wir reden komplett aneinander vorbei. Dafür, dass du Ahnung von der Materie hast, solltest du auch in der Lage sein, das eigentliche Thema zu erkennen -- das ist nicht Jura, sondern Rechtempfinden.
Aber du wirst doch wohl hoffentlich nicht erwarten, dass in unserem Rechtsstaat die Justiz und der Gesetzgeber sich an der "Meinung" der Bevölkerungsmehrheit orientiert.
Man kann la auch nicht den Bankraub erlauben, dann würde das ja jeder machen und es gäbe die 30.000 Tankstellen nicht mehr.
Und für mich zählt die Meinung von Kriminologie-Professoren sehr viel mehr als die Meinung von Laien, insb. vom Lynch-Mob.
Wenn ein Wolkenkratzer oder eine Brücke gebaut wird, dann sind Ingeneure dafür zuständig, und nicht irgendwelche Laien.
Im Recht, egal ob Strafrecht, Zivilrecht, Arbeitsrecht etc. zählen für mich Expertenmeinungen vieeeel mehr als Laienmeinungen.
Dies gilt ebenso bei der Raumfahrt und Entwicklungen in dem Flugzeugbau.
Und ich bin Diplom-Mathematiker und weiß, dass ein Mathe-Prof. sehr viel mehr Ahnung von Mathematik hat als der Laie.
Ein Arzt hat auch mehr Ahnung von Medizin als ein Laie.
Ein Zoodirektor hat auch mehr Ahnung von Tieren und Pflanzen als ein Zoobesucher.
Und ich finde es arrogant, wenn BILD-Leser meinen, von Kriminalitätsbekämpfung mehr Ahnung zu haben als ein Kriminologie-Professor.
Die Kriminalitätsbekämpfung ist nur mal ein komplexes Thema, wie die Soziologie allgemein, ähnlich wie Mathematik oder Physik.
Und das wichtigste ist doch letztendlich, dass wir in einem der sichersten Staaten der Erde leben - im Gegensatz zu den USA.
Aber wie heißt es so schön: "Die Deutschen sind ein Jammervolk."
Aber du wirst doch wohl hoffentlich nicht erwarten, dass in unserem Rechtsstaat die Justiz und der Gesetzgeber sich an der "Meinung" der Bevölkerungsmehrheit orientiert.
Das ist ein erheblich komplexeres Thema, als du hier zu insinuieren versuchst.
Natürlich muss sich ein Rechtsstaat an gewisse Prinzipien halten. Die sind hier aber auch nicht in Gefahr. In einer Demokratie darf es durchaus danach gehen, was das Volk will, oder?!
Man kann la auch nicht den Bankraub erlauben
Sorry, auf dem Niveau diskutiere ich nicht. Das fordert niemand, schon gar nicht relevante Mehrheit der Bevölkerung. Ganz im Gegenteil. Also ein völlig unsinniges Argument. Dafür solltest du dir zu schade sein.
für mich zählt die Meinung von Kriminologie-Professoren sehr viel mehr als die Meinung von Laien
Das verstehe ich. Betonung auf "für dich".
Ich denke aber nicht, dass es wirklich relevant, da die allermeisten Juristen in ihrem eigenen Denksystem total verfangen sind und nicht gelernt haben, offen zu denken.
Du argumentierst hier völlig am Kern des Themas vorbei. Nämlich rein formal.
wenn BILD-Leser meinen, von Kriminalitätsbekämpfung mehr Ahnung
Um die BILD ging es hier ja auch an keiner einzigen Stelle.
Du hast dich zum eigentlichen Kernthema nicht einmal konstruktiv geäußert, nicht einmal deine eigene Meinung wirklich gesagt.
das wichtigste ist doch letztendlich, dass wir in einem der sichersten Staaten der Erde leben
Das ist schön -- aber auch das geht leider steil bergab in meiner Wahrnehmung. Clan-Kriminalität, Nafra-Kriminalität, Schleuser, Sozialmissbrauch und vieles mehr.
Es gint im Hellfeld + Dunkelfeld, also Ergebnisse der Dunkelfeldforschung in Deutschland sehr viel weniger Kriminalität als in den USA.
Darüber sollte doch jeder anständige Mensch froh sein.
Es wäre doch absurd, Straferhöhungen zu fordern, wenn dies aus der Sichtweise der Kriminalitätsbekämpfung gar nicht erforderlich ist.
Und wenn man Strafrahemen massiv erhöhen würde (Nachteil: Höhere Strafe), aber die Kriminalität nur geringfügig sinken würde, dann überwiegt dochj der Nachteil der Straferhöhung.
Strafe ist kein Selbstzweck, sondern Straferhöhungen darf es im Sinne des Ziels der Effizienten Kriminalitätsbekämpfung nur geben, wenn sie in einem angemessenen Verhältniss zum gesamtgesellschaftlichen Zweck der Kriminalitätsbekämpfung steht.
Es ist z.B. absurd, Das aus dem Vergehen Kinmdesmissbrauch ein Verbrechen wurde, ähnlich wie bei der Kinderpornographie.
Alle Kriminologen in Deutschland waren dagegen, aber das niveaulose Hetzblatt BILD-Zeitung hat gesiegt.
Ist dir eigentlich nicht klar, dass Fachleute wie Kriminologie Professoren mehr Ahnung vin der Kriminalitätsbekämpfung haben als kranke Kinderschänderhasser und der Lynch-Mob?
Darüber sollte doch jeder anständige Mensch froh sein.
Das stimmt. Das war aber auch nicht strittig und nicht mal Gegenstand unserer Diskussion. Ich empfinde so etwas als Nebelbombe.
Korrekt, aber irrelevant.
Es wäre doch absurd, Straferhöhungen zu fordern, wenn dies aus der Sichtweise der Kriminalitätsbekämpfung gar nicht erforderlich ist.
Nur weil wir verglichen mit der USA recht wenig Kriminalität haben, bedeutet das doch nicht, dass wir uns mit dem derzeitigem Level zufrieden geben müssen.
Selbstverständlich wäre noch weniger Kriminalität noch besser. Stimmst du dem zu?
Und wenn man Strafrahemen massiv erhöhen würde (Nachteil: Höhere Strafe), aber die Kriminalität nur geringfügig sinken würde, dann überwiegt dochj der Nachteil der Straferhöhung.
Woher nimmst du dieses Wissen? Ob massive Erhöhung wirklich nur geringfügige Effekte hätte, kann man so gar nicht wissen.
Zudem werden ja nicht durchgehend für alle Delikte höhere Strafen gefordert, sondern es ging konkret um Kindesmissbrauch und generell Sexualstraftaten. Da sehen ich schon tatsächlich Bedarf.
Dein Argument gilt zudem nur dann sich das benötigte Strafmaß einzig an der Kriminalitätsrate misst. Das mögen Juristen in Deutschland derzeit überwiegend so sehen, aber in anderen Staaten sieht man es nicht so verengt.
Dass Vergewaltigungsopfer nach kurzer Zeit ihrem Peiniger begegnen können, der wieder ein freier Mann ist, weil er seine lächerlich geringe Strafe verbüßt hat, ist für mich nicht in Ordnung. Opferschutz, Vergeltung und Gerechtigkeitsempfinden sind durchaus valide Aspekte, wie ANDERE Rechtssysteme im Vergleich mit Deutschland zeigen.
Das Gewaltverbrecher aller Art von ihren Opfern ferngehalten werden, wäre zum Beispiel wünschenswert und würde dem Staat auch nichts extra kosten.
Es ist z.B. absurd, Das aus dem Vergehen Kinmdesmissbrauch ein Verbrechen wurde
Was genau daran ist absurd? Kannst du das genauer erläutern?
als kranke Kinderschänderhasser
Findest du Kindesmissbrauch akzeptabel?
Darf man Kinderschänder nicht hassen oder verabscheuen?
Sollten sie nicht hart bestraft werden?
"ging konkret um Kindesmissbrauch und generell Sexualstraftaten. Da sehen ich schon tatsächlich Bedarf."
Die Sexualstraftaten würden 1998 massiv erhöht und dann immer und immer wieder weiter verschärft.
"Dass Vergewaltigungsopfer nach kurzer Zeit ihrem Peiniger begegnen können, der wieder ein freier Mann ist, weil er seine lächerlich geringe Strafe verbüßt hat, ist für mich nicht in Ordnung."
Natürlich haben manche Vergewaltigungsopfer Angst, dass der Täter sich wegen der Anzeige rächt.
Das gilt aber auch dann, wenn O den T wegen einer Ohrfeige oder Diebstahl anzeigt.
Oder wenn jemand, der nicht Opfer ist, einen anderen verpfeift.
Außerdem muss der Vergewaltiger, wenn er in einem Dorf wohnt, nach der Haftentlassung mit Gewalt und Drohungen des Lynch-Mob rechnen.
Er kann also wohl nicht in das Dorf zurück.
Der Vergewaltiger muss auch mit Rache von Seiten des Opfers rechnen, die ihren Freund oder Bruder dafür nutzen kann.
Wut ist nicht verwerflich, Hass viel eher.
Und es gibt Kinderschänderhasser,
radikale Kinderschänderhasser
und kranke Kinderschänderhasser.
Wenn das der Fall ist, okay. Das Problem ist aber, das selbst wenn es bewiesen ist, die Täter lächerlich lasch bestraft werden. Oder, wie im Falle der Kirche, selbst entscheiden dürfen ob es Ermittlungen und eine Strafe geben wird.
Du findest also 14 Jahre + SV wenig?
https://www.allesmuenster.de/missbrauchskomplex-muenster-sicherungsverwahrung-fuer-kinderschaender/
In Einzelfällen gibt es richtige Bestrafungen. Aber eben nur selten. Die Kirche vertuscht es idR einfach, der Täter wird versetzt, die Opfer bekommen eine winzige Schweigegeld-Summe und fertig.
Was haben Ohrfeigen oder Nase brechen mit dem Thema zu tun? Und das andere Taten gesetzlich anders bestraft werden ist auch überhaupt nicht das wovon ich rede.
WENN sie denn bestraft werden. Und darum geht es mir ja.
Eher wird das meiste viel zu lasch bestraft.
Aha. Und jetzt? Strafen abschaffen und jede Straftat legalisieren? Geniale Idee 👌 (Achtung, das war Sarkasmus)
Sexualstraftaten zählen ganz klar zu den am härtesten bestraften Delikten in Deutschland.
Beweis: StGB, dejure.org
Die Stufen der Mindesstrafen in Deutschland betragen:
Geldstrafe
3 Monate
6 Monate
1 Jahr
2 Jahre
3 Jahre
5 Jahre
Vergewaltigung hat die 5. Stufe, unter gewissen Qualifikationstatbeständen sogar die 6. oder 7. Stufe.
Zum Vergleich:
Bei Körperverletzung oder Sachbeschädigung ist die Mindesstrafe nur Geldstrafe.
Sachbeschädigung und Körperverletzung können auch gering ausfallen. Zb eine zerbrochene Vase und einen kräftigen Schubser.
Und es sitzen Leute die Steuern hinterziehen idR viel länger.
In weit über 90 % der Fälle gibts für verurteilte Steuerhinterzieher nur Geldstrafen, ansonsten Bewährungsstrafen.
Steuerhinterziehung ist das einzige Delikt,
wo man im Falle einer Selbstanzeige nicht für bestraft werden kann.
Die Strafen für Steuerhinterziehung sind extrem gering.
Die Strafleitlinien des BGH- Steuerhinterziehung bis 1.000 Euro bringt in der gängigen Praxis eine Einstellung des Verfahrens unter Auflagen
- Steuerhinterziehung bis 50.000 Euro bringt in der gängigen Praxis eine Geldstrafe mit sich
- Steuerhinterziehung bis 100.000 Euro bringt in der gängigen Praxis eine Geld-/Freiheitsstrafe mit sich
- Steuerhinterziehung bis 1.000.000 Euro bringt in der gängigen Praxis eine Freiheitsstrafe sowie etwaig zusätzliche Geldstrafe
- Steuerhinterziehung ab 1.000.000 Euro bringt in der gängigen Praxis eine Freiheitsstrafe ohne die Bewährung
https://www.strafrechtsiegen.de/strafen-bei-steuerhinterziehung/
Im Vergleich zur Sachbeschädigung wird der Diebstahl natürlich sehr viel höher bestraft, weil sich Straftaten ja nicht lohnen dürfen.
Wir leben ja nicht im Schlaraffenland.
Wie bei dem Bereicherungsdelikt (genauer: Zueignungsdelikt) Diebstahl gilt dies natürlich auch für Steuerhinterziehung, Betrug, Hehlerei, Drogenhandel, Menschenhandel, Zuhälterei, Waffenhandel, Bestechlichkeit:
Straftaten dürfen sich nicht lohnen.
Hier kann doch jeder machen was er will ich finde die Strafen alle zu lasch das ist gegenüber den Opfern und Familien eine Frechheit.