Ich denke darüber genauso wie du!

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Das Urteil ist von 3 Berufsrichtern und 2 Schöffen gefällt worden.

Hätten die Jugendlichen eine Freiheitsstrafe ohne Bewährung bekommen, wäre sicher such die Staatsanwaltschaft in Revision gegangen und der BGH hätte das Urteil aufgehoben.

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Zufall

Die Zahl der echten, klasssischen Vergewaligungen geht in Deutschland zurück,

und zwar sowohl im Hellfeld (9-11/100K) als auch im Dunkelfeld.

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Die Todesstrafe ist - wie Körperstrafen auch - ein Verstoß gegen die Menschenwürde des Täters, also gegen Art 1 GG.

Im übrigen wäre - außer bei Tötungsdelikten - die Todesstrafe gegen das Übermaßverbot "Auge um Auge, Zahn um Zahn,..."

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Unter kleinen Strafen verstehe ich Geldstrafen bis 90 Tagessätzen,

die nicht im Führungtszeugnis stehen.

Und 10 Jahre ist eine sehr harte Strafe.

Das ist die Mindeststrafe für Mord in der Schweiz.

Und generell würde ich niemals Gefängnisstrafen als kleine Strafen bezeichnen.

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Bundesregierung senkt Strafe für Kinderpornos?

Seit Juli 2021 ist der Besitz von Kinderpornografie in Deutschland ein Verbrechenstatbestand. Das bedeutet, dass eine Mindeststrafe von einem Jahr verhängt werden muss. Zudem existiert für Staatsanwaltschaft und Gericht keine Einstellungsmöglichkeit. Die Staatsanwaltschaft muss anklagen und das Gericht verurteilen.

Dies hat dazu geführt, dass eine Vielzahl von Strafverfahren gegen Eltern und Lehrer eingeleitet worden sind (siehe hier und hier). Jene hatten in der Regel mitbekommen, dass unter Schülern entsprechendes Material kursiert und sich zuschicken lassen, um im Bilde zu sein und einschreiten zu können.

Hierdurch haben sie sich jedoch selbst des Besitzes von Kinderpornografie schuldig gemacht. Für Lehrer bedeutet das nicht nur ein Strafverfahren und eine Verurteilung, sondern auch den Verlust von Arbeitsplatz und Pension. Denn bei einer Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und mehr wird zwingend der Beamtenstatus aberkannt.

Die Bundesregierung will die Mindeststrafe nun von einem Jahr auf sechs Monate senken (siehe hier und hier). Dann wäre der Besitz kein Verbrechen mehr, sondern nur noch ein Vergehen. Folge: Taten könnten mit geringeren Strafen sanktioniert oder Verfahren unter bestimmten Umständen ganz eingestellt werden.

Ich persönlich halte auch dies noch für zu wenig flexibel. Denn dass man im Extremfall wegen des Besitzes einer einzigen Datei zwingend zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten verurteilt wird, erscheint mir im Hinblick auf das Übermaßverbot problematisch.

Deshalb halte ich auch die Möglichkeit Geldstrafen zu verhängen, wie sie bis Juni 2021 bestand, für sinnvoll. Zumal Geldstrafen spürbarer wirken als die oftmals zur Bewährung ausgesetzten Freiheitsstrafen.

Was für eine Bestrafung haltet Ihr bei Besitz von Kinderpornografie für richtig?

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Auch Geldstrafen sollte möglich sein (Vergehen)

Auch ne Geldstrafe von 90 Tagessätzen ist m.E. zu viel bei nur einem Bild.

Der Strafrahmen war ja anfangs Geldstrafe bis 3 Jahre, dann Geldstrafe bis 5 Jahre, dann 3 Monate bis 5 Jahre.

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Klauen ist gut

Also betrachten wird das mal aus der Tätersichtweise:

Sofern man nicht erwischt wird,

ist natürlich der Diebstahl vieeeeel besser als die Sachbeschädigung.

Denn der Sachbeschädiger steht ja nach der Tat mit leeren Händen da.

Andererseits:

Natürlich wird der Diebstahl sehr viel härter als die Sachbeschädigung bestraft, weil sich Straftaten ja nicht lohnen dürfen.

Wir leben ja nicht im Schlaraffenland.

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Dann mach doch zunächst mal einen Vaterschaftstest.

Und selbst wenn du vergewaltigt worden wärest, dann kann der das abstreiten und du hast keine Beweise und gerätst in der Gesellschaft in Verdacht der Falschbezichtigung.

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Viele dumme BILD-Leser, Neonazis,etc. halten die Strafen für Sexualstraftäter zu gering,

weil sie KEINE Ahnung von den Gesetzen und der Rechtsprechung haben.

Die Politik (Gesetzgebeung weicht stark von der Wissenschaft ab.

Das aus dem Vergehen Kindesmissbrauch ein Verbrechen wurde (Mindesstrafenerhöhung von 6 auf 12 Monate) war gegen den Willen aller Kriminologen und der Richter und Staatsanwälte,

die für die Beratung des Gesetzgebers zuständig waren.

Noch vieeeel schlimmer,. m.E. verfassungswidrig, war die absurde Straferhöhung für Kinderpornographie von 3 Monaten auf 1 Jahr Mindesstrafe,

was ja demnächst übrigens wieder abgeändert wird.

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Die Kriminalität würde sinken.

Und wenn zusätzlich vieeeel mehr Polizeibeamtete in Deutschland wäre, erst Recht.

Jedoch Strafen dürfen nicht beliebig erhöht werden,

denn der Täter kann vor das Bundesverfassungsgericht gehen.

Das Übermaßverbot muss eingehalten werden.

Außerdem kann durch Straferhöhungen die Kriminalitätsbekämpfung ineffizient werden.

Nämlich dann, wenn eine deutliche Straferhöhung die Kriminalität nur geringfügig senkt.

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Ja

Ich bin ganz klar gegen die Todesstrafe.

Die Tatsache, dass die Todesstrafe die Menschenwürde des Täters verletzt (Art 1 GG) genügt schon als Grund.

Nun zu deiner Frage: Natürlich wäre die Todesstrafe in manchen Fällen gerecht!

Z.B. wenn jemand einen oder mehrere Morde begeht.

a) Aber es geht im Strafrecht NICHT um eine philosophisch-idealistische Idee der Gerechtigkeit.

b) Der Aspekt der Strafgerechtigkeit muss zurückgedrängt werden, da das Strafrecht als gesellschaftliche Aufgabe betrachtet wird.

c) Der Aspekt der Strafgerechtigkeit muss zurückgedrängt werden, aufgrund von Art 1 GG.

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Die Tatverdächtigenbelastungszahl bei Vergewaltigung beträgt nur etwa 9-11/ 100.000 Einwohner pro Jahr.

Zu diesem Hellfeld kommt natürlich noch das Dunkelfeld hinzu.

Trotzdem ist Deutschland eines der sichersten Staaten der Erde mit einer sehr erfolgreichen Kriminalitätsbekämpfung.

Die Vergewaltigung ist in Deutschland ein Verbrechen.

Die Vergewaltigung zählt zu den am höchsten bestraften Delikten in Deutschland.

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Versteh ich

Vermindert Schuldfähige Erwachsene bekommen ja auch eine Strafmilderung.

Im übrigen besteht das wesentliche Ziel des Jugendstrafrechts in der Erziehung.

Und dies gilt bei allen Delikten.

Und die Strafen reichen ja zur erfolgreichen Kriminalitätsbekämpfung aus.

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Der MORD wäre für mich in beiden Fällen auf jeden Fall vieeel schlimmer als die vergewaltigung.

Außerdem gibt es nicht "die Vergewaltigung".

Da gibt es extreme Unterschiede in der Schwere.

Es gibt ja auch nicht "das Körperverletzungsdelikt" oder "das Diebstahlsdelikt" oder "die Volksverhetzung".

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Es geht im Strafrecht nicht um eine philosophisch-idealistische Idee der Gerechtigkeit.

Die Kriminalitätsbekämpfung ist in Deutschland sehr erfolgreich und effizient.

Wir leben in einem der sichersten Staaten der Erde.

Strafverschärfungen sind nicht erforderlich.

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Ich bin gegen Körperstrafen und erst Recht gegen die Todesstrafe.

Die Menschenwürde des Täters würde damit verletzt werden, vgl. Art 1 GG.

Außerdem sind Straferhöhungen in Deutschland gar nicht erforderlich,

wir leben in einem der sichersten Staaten der Erde.

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