Vertuschung eines fehlers?
Hi,
Ich würde letztens suspendiert aufgrund verlassen des Schulgeländes und wo ich meine Sachen aus dem Klassenraum geholt hab weil ich abgeholt wurden bin hat der Lehrer gesagt das das für die Stunde eine 6 ist mitten in der Klasse Alls ich weg war meinte die Lehrerrin in der Klasse das sowas eine 6 ist ich habe mit der Schulleiterin gesprochen und sie meinte das sowas nicht mit 6 bewertet werden darf und sie mit dem Lehrer spricht ich habe also paar Tage später mit dem Lehrer gesprochen und der meinte das er mir keine 6 gegeben hat ich weiß jedoch das der Lehrer über Noten und Englisch kein Spaß macht und die Aussage war ernst gemeint ich habe hier das gefühl das versucht wird ein Fehler zu vertuschen also es wurde eine 6 eingetragen aber nach dem Gespräch war ihm deutlich daß er dass nicht darf.
Wie gehe ich vor ?
Am besten erstmal ohne die betroffene Lehrkraft damit keine beweise vernichtet werden.
Danke im vorraus
2 Antworten
Wenn du suspendiert wurdest, ist das wie unentschuldigt, weil dein Fehlen ja dann durch eigenes Verschulden entstanden ist. Dementsprechend darf das auch zu deinem Ungunsten gewertet werden.
Letztlich ist es aber auch nur die Note für EINE Stunde die ihr in diesem Halbjahr habt. Außerdem schreibt ihr sicher noch Klassenarbeiten etc.. Wenn du sonst mündlich mitmachst und in den Klassenarbeiten einigermaßen gut abschneidest, sollte dich das nicht allzusehr runterreißen. Darauf würde ich mich konzentrieren.
Das sehe ich nicht so. Eine Suspendierung ist eine Schulstrafe, die darin besteht, dass der Schüler den Unterricht nicht besuchen darf. Eine Leistungsverweigerung kann als als ungenügende Leistung gewertet werden. Aber eine Strafe muß einen Bezug zur Tat haben. Eine 6 in Mathematik oder Latein weil der Schüler in der Pause die Wände beschmiert hat darf wohl als pädagischer Unsinn bezeichnet werden und dürfte in Bayern vor keinem Verwaltungsgericht Bestand haben. (Ich bin ehemaliger Studiendirektor für Mathematik und Physik)
Dem würde ich widersprechen. Sie hat sich nicht selbst suspendiert. Von daher kann man ihr das nicht zu Lasten legen. Wenn du dir dein Bein brichst kann das auch deine Schuld sein, jedoch kann man dich da auch nicht negativ bewerten.
Vielen Dank erstmal
Die Schulleiterin hat gesagt das die Bewertung nicht gewertet wird aber. Trotzdem wird hier versucht ein Fehler zu vertuschen
Noten kann man nicht vertuschen. Du hast Anspruch auf Auskunft, welche Note wann auf welcher Grundlage entstanden ist. Wenn die Lehrkraft die Note nicht eingetargen hat oder wieder gelöscht, dann ist sie weg. Dann beißt sie dich auch nicht mehr.
Eine Note für Fehlen gibt es nicht, solange du nicht unentschuldigt bei einer angekündigten Leistungserhebung fehlst. Wenn du suspendiert warst, wird in dieser Zeit keine Note erhoben.