Versicherungsschaden selber zahlen?
Guten Tag zusammen,
ich habe das Auto von meinem Bruder ausgeliehen und als ich von Burger King nach links rausgefahren bin, ist mir einer bei einer viel befahrenen Straße reingefahren.
Die Stoßstange wurde erwischt vom Unfallgegner, ist wirklich minimal verschoben und Gott sein Dank nichts gravierendes und uns alles geht es gut.
Lange Rede kurzer Sinn, ich bin Schuld. Ist natürlich blöd.
Ich bin nicht vom Fach, der Polizist meinte könnte ein Schaden bei einem alten Auto von 500€ betragen.
Jetzt die Frage, mein Bruder ist bei der LVM versichert, würden die es vielleicht übernehmen ? Ich bin in seinem Versicherungsschein nicht als versicherte Person eingetragen, vielleicht weil ich sein Bruder( innerhalb der Familie, übernehmen die es aus Kulanz)bin,übernehmen die es und der Beitrag der Versicherung würde steigen oder muss ich selber komplett haften?
Hat da jemand ähnliche Erfahrungen oder weiß generell ?
Ich Danke fürs lesen
Die 500 Euro sind beim gegnerischen Auto passiert?
Das schätzte die Polizei. War nur als Beispiel gedacht die Zahl
4 Antworten
Es hätte mehr Versicherungsprämie gekostet, wenn Du mitversicherst gewesen wärst. Die Versicherungen zahlen meistens einen solchen Schaden, wollen aber nachträglich mindestens die Versicherungsprämie haben, die fällig wäre, wenn Du ebenfalls versichert gewesen wärst. Bei der geringen Schadenssumme könnte es günstiger sein, wenn Du das selbst zahlst.
Man kann der Haftpflichtversicherung mitteilen das man den Schaden Zurückkaufen will. Das ist Problemlos möglich wenn der Versicherer Dir die Regulierte oder Erstattete Schadenssumme nennt und eine Bankverbindung angibt. Dadurch wird der Schadensfreiheitsrabatt nicht steigen aber warte erstmal ab wie hich der Schaden wirklich und letztlich ist.. bis zu 3500 Euro kaufe ich Schäden idR zurück weils sich zum erhalt des Rabattes lohnt.. Lass dir von deinem Bruder die Telefonnummer des Schadenssachbearbeiters geben und die Schadensnummer die dazu erforderlich ist..
Schlicht und ergreifend - wenn der Schaden am gegnerischen Fahrzeug definitiv nur so gering ist, sollte man diesen aus eigener Tasche bezahlen, da die Mehrkosten in der KFZ-Haftpflichtversicherung - Höherstufung ( zumindest längerfristig ) deutloich höher sein dürften.
Ansonsten - das KFZ Deines Bruders ist versichert - gleichtgültig wer dieses ( mit dessen Erlaubnis ) führt.
Bist Du jedoch noch unter 23 bzw. 25 Jahren alt, wird zusätzlich wohl noch eine Prämiennachberechnung erfolgen.
Redest du vom Schaden an eurem Auto? Der würde nur gezahlt werden, wenn dein Bruder eine Vollkasko hat. Aber wenn es laut Polizist ein "altes Auto" ist, vermute ich mal nicht.
Insofern müsst ihr den Schaden selbst zahlen. Der am Unfallgegner wird so oder so von der Kfz-Haftpflichtversicherung eure Fahrzeuges bezahlt.
Den zahlt in jedem Fall die Haftpflichtversicherung. Ob dein Bruder Beträge nachzahlen muss, weil du nicht explizit eingetragen bist, hängt von der Police ab.
Tut mir leid, meinte den Schaden vom gegenerischen Auto