Auto abholen, was, wenn Unfall?
Ich gehe morgen, um ein Gebrauchtwagen zu besichtigen und wenn alles passt, dann hole ich es auch gleich ab, da es zu weit weg ist und ich nicht zweimal hingehen kann.
Nun meine Frage: was, wenn ich auf dem Weg nachhause ein Unfall baue, muss ich dann die Kosten übernehmen? Das Auto ist ja nicht versichert, weil ich noch nicht fest weiß, ob ich kaufen werde oder nicht.
5 Antworten
Du machst dich strafbar, wenn du ein nicht versichertes Auto fährst. Da sind die Kosten noch das kleinste Übel an der Sache. Du kanst dir aber eine Tageszulassung vor Ort besorgen. Außerdem muss das Auto ja vielleicht auch wieder zurückgebracht werden. Ich denke aber eh nicht, dass sich der Verkäufer auf so einen Deal einlässt. Der bekäme ja selbst auch den größten Ärger.
Ich seh gerade, dass das Auto ja durch den Händler mit Tageszulassung versichert ist. Wozu dann deine Frage?
Wüsste, nicht, dass der Wagen durch der Händler versichert ist, ist mein erster Kauf. Danke für deine Antwort
Wenn es nicht versichert wäre, dürftest du auch nicht damit fahren. WENN der Verkäufer es noch nicht abgemeldet hat, kannst du es zwar mitnehmen, aber im Kaufvertrag wird vermerkt, ab wann die Rechte und Pflichten auf dich übergehen.
Du fährst ohne Nummernschilder und Versicherung keinen Meter vom Hof.
Ohne eine Versicherung darfst du mit dem Auto garnicht erst losfahren.
Das Auto sollte über den Händler versichert sein.
Nein, ist von Händler, wüsste, nicht, dass das Auto mit Kurzzeit Kennzeichen automatisch versichert ist, ist doch so oder?
Man kann ja kein Auto ohne Versicherung zulassen! Aber weiß der Händler denn schon, dass du das Auto vielleicht gar nicht kaufen willst? Die Kurzzeitzulassung kostet den ja auch Geld.
Ja, er meinte, dass er es erst holt, wenn wir zum kauf kommen.
Dann nimmst du das Auto garantiert nicht am selben Tag mit. Das Kurzzeitkennzeichen dauert auch ein bißchen auf der Zulassungsstelle
Der Händler meinte, dass er eine Kurzzeit Kennzeichen erstellen kann, damit kann ich ja dann bis nach Hause fahren und es dann anmelden.
Na, dann ist deine Frage doch schon beantwortet bzw. überflüssig.
Ohne Kennzeichen darfst du sowieso nicht fahren.
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