Fahrradunfall, habe ich Recht oder muss ich Schmerzensgeld zahlen?

4 Antworten

Du kannst auch an einer anderen Stelle auf die Vorfahrtstraße auffahren, wo Du eine gute Übersicht hast. Schon mal darüber nachgedacht?

Wenn man auf eine Vorfahrtsstraße auffahren will, muss man darauf achten, dass man sie bzw. den evtl. ankommenden Verkehr auch sehen kann. Das hast Du offensichtlich nicht gemacht. Somit liegt die Schuld bei Dir.

Wenn das ein Auto oder ein Motorrad gewesen wäre und nicht ein anderer Fahrradfahrer hätte es sehr viel schlimmer ausgehen können. Die Ursache zum Unfall hast Du gesetzt und niemand anderes sonst.

Inwieweit der Fahrradfahrer mit Dir hätte rechnen können oder müssen, kann man nur beurteilen, wenn man die Unfallsituation genau kennt. Das wäre also die Aufgabe der Polizei gewesen.

Und wie hier bereits geschrieben wurde, hast Du hoffentlich eine gute Versicherung.

Wenn du wegen des geparkten Autos nichts siehst, hättest du dich vorsichtig in die Fahrbahn hineintasten müssen oder gleich eine andere Stelle nutzen. Du bist also der Verursacher des Unfalls. Ob dem anderen Radfahrer durch sein Fahrverhalten evtl. eine Teilschuld zukommen könnte, lässt sich aus der Ferne nicht beurteilen.

Du schreibst, der andere Radfahrer war "ziemlich schnell" und hatte "5 m" zum Bremsen/Ausweichen. Nehmen wir mal eine Geschwindigkeit von 15 km/h und eine Reaktionszeit von 1s an. Dann beträgt alleine der Reaktionsweg laut Faustformel 4,5 Meter. Bei höherer Geschwindigkeit oder längerer Reaktionszeit erhöht sich der Reaktionsweg entsprechend. Dazu kommt dann noch der Bremsweg von mindestens 2 Metern. Die 5 Meter reichen also keinesfalls, damit der andere Radfahrer bremsen oder ausweichen hätte können.

Wenn du nichts sehen kannst, darfst du auch nicht fahren! Er hatte Vorfahrt und du warst Wartepflichtig.

Derjenige, der auf einer Vorfahrtstraße fährt, hat grundsätzlich Vorfahrt, so lange er die Vorfahrtstraße nicht verlässt.

Kommt jemand dazu, um auf der Vorfahrtstraße zu fahren oder will er von dieser runter, hat sich dieser an die Regeln zu halten, die außerhalb der Vorfahrtstraße gelten. Das Recht der Vorfahrt endet beim Verlassen der Vorfahrtstraße.

Nach deiner Beschreibung zu urteilen warst du also im Unrecht, du hättest anhalten und warten müssen, dich vergewissern, dass da absolut niemand kommt, der Vorfahrt hat, egal ob da ein Auto steht der die Sicht versperrt oder nicht. Da du das offensichtlich nicht getan hast, bist du damit dem anderen gegenüber schadenersatzpflichtig.

Ist jedoch der Nachweis erbracht, er hätte tatsächlich gefahrlos ausweichen können, teilt sich idR der Schadenersatzanspruch. Aber das ist nur im Gerichtsprozess möglich, wenn man sich nicht außergerichtlich und zugleich schriftlich auch bzgl Schmerzensgeld einigen kann.

Kommt es zum Gerichtsprozess und du wirst schuldig gesprochen, kann der andere natürlich einen Zivilprozess beginnen, um von dir Schmerzensgeld zu verlangen.

Woher ich das weiß:Recherche