Vermieter, Selbstbeteiligung Versicherung?
Hallo,
Im Mietshaus, in dem ich wohne, gab es letztes Jahr einen Rohrbruch. Nun finden wir auf der Nebenkostenabrechnung die Position „Selbstbeteiligung- 250 Euro“ auf nachfrage beim Vermieter, meinte dieser, das ist die Selbstbeteiligung, die er an die Versicherung bezahlen musste. Er hätte sich erkundigt, er dürfte seine Selbstbeteiligung hier die 250 Euro in den Nebenkosten auf die Mieter umlegen. Von meinem Neffen habe ich erfahren das Vermieter die Selbstbeteiligung nicht auf die Mieter umlegen dürfen. Was bitte ist den nun rechtlich zulässig? Danke für Ihre Antwort.
TK
10 Antworten
Auf der Selbstbeteiligung bleibt er sitzen. Die müssen nicht seine Mieter bezahlen.
Wohl aber kann er die Versicherungsprämie der Wohngebäudeversicherung auf seine Mieter umlegen. Da ist es so manchem Hausbesitzer piepegal, wie hoch die Prämie ist. Hauptsache ohne Selbstbeteiligung.
Das hab ich gefunden und gleiches in anderen Foren:
Ob bei dieser Gebäudeversicherung ein Selbstbehalt besteht oder nicht, spielt insoweit keine Rolle, denn der Eigentümer darf die Kosten für einen Schaden am Gebäude grundsätzlich nicht auf den Mieter umlegen. https://www.justanswer.de/anwalt/4vf6w-selbstbeteiliung-wohngeb-udeversicherung-bei-schadenseintritt.html
Derartige Reparaturen bzw. Instandsetzungen sind grundsätzlich vom Vermieter zu tragen. Dass er von seiner Versicherung nicht alle Kosten ersetzt bekommt, ist ihm geschuldet und nicht seinen Mietern.
Die Umlage ist deshalb unzulässig und zurückzuweisen. Deshalb schriftlich Einspruch einlegen. Den Betrag aus der Kostensumme herausrechnen. Das Guthaben erhöht sich um diesen Betrag und eine evtl. Nachzahlung verringert sich in dieser Höhe.
Alles was Reparaturen anbelangt und nicht unter die Klausel "Kleinreparaturen" fällt oder vom Mieter verschuldet wurde, darf er natürlich nicht umlegen. Auch eine Selbstbeteiligung nicht. Wo hat er sich denn erkundigt?
Dann muss er damit konfrontiert werden, dass wir hier nicht bei "Wünsch dir was", sondern bei "So isses" sind.
... da hat der liebe Kollege aber Dumtüch erzählt, denn eine SB bezahlt der VN selber und die Versicherung kassiert so etwas nicht.
Prüfe also kritisch, ob es weitere Fehlerchen gibt und rüge die Abrechnung.
Bei Wünsch-Dir-Was