Vermieter, Selbstbeteiligung Versicherung?

10 Antworten

Auf der Selbstbeteiligung bleibt er sitzen. Die müssen nicht seine Mieter bezahlen.

Wohl aber kann er die Versicherungsprämie der Wohngebäudeversicherung auf seine Mieter umlegen. Da ist es so manchem Hausbesitzer piepegal, wie hoch die Prämie ist. Hauptsache ohne Selbstbeteiligung.

Derartige Reparaturen bzw. Instandsetzungen sind grundsätzlich vom Vermieter zu tragen. Dass er von seiner Versicherung nicht alle Kosten ersetzt bekommt, ist ihm geschuldet und nicht seinen Mietern.

Die Umlage ist deshalb unzulässig und zurückzuweisen. Deshalb schriftlich Einspruch einlegen. Den Betrag aus der Kostensumme herausrechnen. Das Guthaben erhöht sich um diesen Betrag und eine evtl. Nachzahlung verringert sich in dieser Höhe.

Alles was Reparaturen anbelangt und nicht unter die Klausel "Kleinreparaturen" fällt oder vom Mieter verschuldet wurde, darf er natürlich nicht umlegen. Auch eine Selbstbeteiligung nicht. Wo hat er sich denn erkundigt?


Majorie22  01.10.2019, 14:51

Bei Wünsch-Dir-Was

Zakalwe  01.10.2019, 14:52
@Majorie22

Dann muss er damit konfrontiert werden, dass wir hier nicht bei "Wünsch dir was", sondern bei "So isses" sind.

... da hat der liebe Kollege aber Dumtüch erzählt, denn eine SB bezahlt der VN selber und die Versicherung kassiert so etwas nicht.

Prüfe also kritisch, ob es weitere Fehlerchen gibt und rüge die Abrechnung.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung