Wie schnell muss mein Vermieter mir meine Nebenkostenabrechnung auszahlen?

5 Antworten

wie lange hat er dafür Zeit

Das Guthaben muss laut eines Urteils des BGH "umgehend" ausgezahlt werden. In der Regel sind das aber ca. 4 Wochen.


gruftschnecke78 
Beitragsersteller
 24.01.2020, 16:46

Vielen, lieben Dank, Christian 👌

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Seit wann bekommst du vom Jobcenter Transferleistungen? Wenn dies schon in 18 war, steht diesem das Guthaben zu.

Wie erfolgt die Mietzahlung vom JC? An dich oder an den Vermieter?

Das Guthaben aus 2017 verfällt nach Ablauf von 3 Jahren. Warum wird das nicht ausgezahlt? Will er es dem Amt auszahlen? Das wäre eh zu spät , denn die haben das Guthaben längst aufgerechnet. Somit steht es dir zu.

Also den VM letztmalig auffordern den Betrag X zu überweisen, oder du verrechnest das einfach mit der nächsten Miete.


gruftschnecke78 
Beitragsersteller
 24.01.2020, 16:45

- Ehm, Nein, er ist irgendwie mit der Sache überfordert, er meint ich käme damit ja "ziemlich spät" zu ihm, obwohl ich doch nur danach handel, was mir das AA mitteilt/mich zu auffordert... erst wollte das Amt die NK Abrechnung v. 2017 u. 2018 erst im Oktober 2019, dann sollte ich beweisen, das mir das Guthaben NICHT ausgezahlt wurde - darauf sagte das AA das sie das Guthaben mit den nächsten Mieten verrechnen - jetzt, vor ein paar Tagen fordert das AA von mir die Summe von der NK Abrechnung 2017 - so das ich sie mir doch vom Vermieter auszahlen lassen muss ( anstatt wie zuvor mit AA u. Vermieter ausgemacht, mit der Miete zu verrechnen - all das hin und her kommt vom AA ( weil es scheinbar einfach nicht weiß, was es will 🤨)

Vielen lieben Dank für deine Hilfe, ich werde also den Vermieter auffordern, mir das Guthaben unverzüglich auszuzahlen/ zu überweisen...Thanxx

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gruftschnecke78 
Beitragsersteller
 24.01.2020, 16:32

Vielen lieben Dank ~ damit ist mir sehr geholfen 👍

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3 BGB - regelt auch die Frist für die Nebenkostenabrechnung eindeutig: „Die Abrechnung ist dem Mieter spätestens bis zum Ablauf des zwölften Monats nach Ende des Abrechnungszeitraums mitzuteilen. “ Nach dieser Frist kann der Vermieter eventuelle Nachforderungen gegenüber dem Mieter nicht mehr geltend machen.

will heißen: für 2019 spätestens am 31.12.2020


gruftschnecke78 
Beitragsersteller
 24.01.2020, 14:39

Sorry, da hab ich mich wohl unverständlich ausgedrückt...

Die NK Abrechnung für 2017 u. 2018 habe ich ja schriftlich erhalten, beide sollten mit der Miete verrechnet werden, 2018 ging, 2017 ist mir der Vermieter noch schuldig - wie lange darf er sich Zeit lassen ? Aber Danke für Deine schnelle Antwort !

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wikinger66  24.01.2020, 14:41
@gruftschnecke78

Dun schreibst aber dass du die für 2017 erhalten hast! Was willst du denn nun eigentlich??

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gruftschnecke78 
Beitragsersteller
 24.01.2020, 16:37
@wikinger66

??? - Mit "die NK Abrechnung für 2017 u. 2018 habe ich erhalten" meine ich lediglich die schriftliche Aufstellung der Kosten... der Vermieter weigert sich, mir das Guthaben für 2017 auszuzahlen...

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Zahlt das JC direkt die Miete an deinen Vermieter oder du selbst?