Verfahren nach Unfall eingestellt - wer ist Schuld und kommt auf?

5 Antworten

Das Verfahren wurde eingestellt; das ist keine Freispruch vom Verstoß!

Du hast weiterhin die Ursache für den Unfall gesetzt, auch wenn das Bußgeld nicht vollstreckt wurde.


MercedesBenzDE 
Beitragsersteller
 27.09.2024, 09:18

Was muss ich denn dafür tun, damit mir die Schuld „aberkannt“ wird? Ich habe den Verkehrsunfall schließlich nicht verursacht.

Still  27.09.2024, 10:56
@MercedesBenzDE

Doch, du hast ihn verursacht und das wurde von der Polizei auch so festgestellt! Das Gericht hat dich auch nicht freigesprochen, sondern das Verfahren lediglich eingestellt. Deine Versicherung hat auch angenommen, dass deine Unfallschilderung dich zum Verursacher macht. Erzähl mal deine Unfall-Version.

MercedesBenzDE 
Beitragsersteller
 27.09.2024, 17:26
@Still

Kurzfassung: zwei Spuren innerorts, ich fahre links, der Unfallgegner fährt rechts, er macht einen Spurwechsel rüber nach links, fährt mir seitlich rein und behauptet dann vor Ort gegenüber der Polizei, ich wäre ihm reingefahren weil ich meine Spur wechseln wollte. Irgendwas hieß es dann auch noch mit genommener Vorfahrt obwohl wir auf 2 durchgängigen Spuren waren. Die Polizei glaubte ihm wohl mehr. Ich hatte zwar einen Zeugen im Auto aber der taucht nirgendwo in den Unterlagen auf und für den hat sich die Polizei auch nicht interessiert.

Still  27.09.2024, 20:11
@MercedesBenzDE

Dann wäre die Anstoßstelle ein Beweis, wer den Fehler gemacht hat! Oder bist du "hinten rein" gefahren?

MercedesBenzDE 
Beitragsersteller
 27.09.2024, 20:32
@Still

Nein, ich habe meinen Schaden (aus Fahrersicht) vorne rechts an der Stoßstange (beim Scheinwerfer) und der Gegner ungefähr auf Höhe seiner Fahrertür

Still  27.09.2024, 21:36
@MercedesBenzDE

Das spricht doch eindeutig dafür, dass von rechts der Vorrang auf deiner Spur genommen wurde?!

Still  28.09.2024, 07:13
@MercedesBenzDE

Dann hätte der von rechts kommende definitiv den Unfall verursacht! Da ist mächtig was schief gegangen!

MercedesBenzDE 
Beitragsersteller
 28.09.2024, 07:46
@Still

Joa wie gesagt: hab auch nen Zeugen dafür aber für diesen hat die Polizei sich nicht interessiert und der taucht kurioserweise aber auch in keinen Akten auf. Ich habe meiner Versicherung sogar die Daten des Zeugen gegeben, welcher dann schriftlich auch Angaben dazu machen konnte, allerdings wurde der Schaden in Anbetracht des Polizeiberichts trotzdem reguliert und ich bin hochgegangen in der Versicherung. Des Weiteren kam ein Bußgeldbescheid in Höhe von 148,50 und 1 Punkt, welchen ich aber vor Gericht erfolgreich anfechten konnte und welcher wie schon gesagt (glaube aufgrund Unschuldsvermutung) eingestellt wurde. Ist die Frage halt nur, wie ich jetzt weiter verfahre.

Still  28.09.2024, 08:36
@MercedesBenzDE

Geschädigt ist vornehmlich deine Versicherung. Mit dieser solltest du das mal besprechen.

Die Anwalt weiß das besser, er kann Dich über den juristischen Hintergrund aufklären und Dich beraten, was Du evtl. noch machen kannst.

Die Versicherung darf, auch ohne Dich zu fragen, wurde ausdrücklich auch so von Dir vereinbart.

Für Deinen Anspruch sehe ich heute kaum Möglichkeiten, denn wer monatelang diesenvom Gegener nicht fordert, geht leer aus.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Dein Anwalt sollte Deine Fragen beantworten können.

Wenn Du "unschuldig" warst, kannst Du ggf. Forderungen an den Unfallgegener richten.

(Vorl. Hinweis in eigener Sache: manche kennen mich vielleicht noch unter dem Benutzernamen: "Agamemnon712".)

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich bin kein Jurist und gebe keine Rechtsberatung.

Die Einstellung bezieht sich ja nur auf den strafrechtlichen Bereich. Mit der Haftungsfrage hat das nichts zu tun.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Langjährig als Versicherungskaufmann tätig gewesen