Verfahren nach Unfall eingestellt - wer ist Schuld und kommt auf?
Ich hatte März diesen Jahres einen leichten Verkehrsunfall, bei welchem der Unfallgegner Recht und ich (unschuldig) die Schuld bekommen habe. Da es sich um einen angeblichen Vorfahrtsverstoß handelte, wurde ein Bußgeldverfahren gegen mich eröffnet, gegen welches ich Einspruch eingelegt habe und mit meinem Anwalt vor das entsprechende Amtsgericht gegangen bin. Das Ergebnis der Hauptverhandlung ist, dass das Verfahren gegen mich vollumfänglich eingestellt wurde. Nun frage ich mich im Nachhinein: wer ist jetzt eigentlich offiziell Schuld und wer kommt für meine entstandenen finanziellen Schäden auf? Der Schaden an meinem Auto wurde bisher nicht repariert und ich habe über die ganzen Monate bishin zur Hauptverhandlung "unschuldig" höhere Beitrage zahlen müssen aufgrund einer Hochstufung. Außerdem wurde der gegnerische Schaden bereits von meiner Versicherung reguliert, da die sich trotz meiner Aussage, dass ich nich schuld bin quer gestellt und nur auf den Polizeibericht gehört und daher den gegnerischen Schaden bereits reguliert haben. Gibt es da irgendeine Möglichkeit, das Geld zu bekommen, was mir zusteht? Keine Ahnung, ob's relevant ist aber ich hab eine Teilkasko.
5 Antworten
Das Verfahren wurde eingestellt; das ist keine Freispruch vom Verstoß!
Du hast weiterhin die Ursache für den Unfall gesetzt, auch wenn das Bußgeld nicht vollstreckt wurde.
Doch, du hast ihn verursacht und das wurde von der Polizei auch so festgestellt! Das Gericht hat dich auch nicht freigesprochen, sondern das Verfahren lediglich eingestellt. Deine Versicherung hat auch angenommen, dass deine Unfallschilderung dich zum Verursacher macht. Erzähl mal deine Unfall-Version.
Kurzfassung: zwei Spuren innerorts, ich fahre links, der Unfallgegner fährt rechts, er macht einen Spurwechsel rüber nach links, fährt mir seitlich rein und behauptet dann vor Ort gegenüber der Polizei, ich wäre ihm reingefahren weil ich meine Spur wechseln wollte. Irgendwas hieß es dann auch noch mit genommener Vorfahrt obwohl wir auf 2 durchgängigen Spuren waren. Die Polizei glaubte ihm wohl mehr. Ich hatte zwar einen Zeugen im Auto aber der taucht nirgendwo in den Unterlagen auf und für den hat sich die Polizei auch nicht interessiert.
Dann wäre die Anstoßstelle ein Beweis, wer den Fehler gemacht hat! Oder bist du "hinten rein" gefahren?
Nein, ich habe meinen Schaden (aus Fahrersicht) vorne rechts an der Stoßstange (beim Scheinwerfer) und der Gegner ungefähr auf Höhe seiner Fahrertür
Das spricht doch eindeutig dafür, dass von rechts der Vorrang auf deiner Spur genommen wurde?!
Dann hätte der von rechts kommende definitiv den Unfall verursacht! Da ist mächtig was schief gegangen!
Joa wie gesagt: hab auch nen Zeugen dafür aber für diesen hat die Polizei sich nicht interessiert und der taucht kurioserweise aber auch in keinen Akten auf. Ich habe meiner Versicherung sogar die Daten des Zeugen gegeben, welcher dann schriftlich auch Angaben dazu machen konnte, allerdings wurde der Schaden in Anbetracht des Polizeiberichts trotzdem reguliert und ich bin hochgegangen in der Versicherung. Des Weiteren kam ein Bußgeldbescheid in Höhe von 148,50 und 1 Punkt, welchen ich aber vor Gericht erfolgreich anfechten konnte und welcher wie schon gesagt (glaube aufgrund Unschuldsvermutung) eingestellt wurde. Ist die Frage halt nur, wie ich jetzt weiter verfahre.
Geschädigt ist vornehmlich deine Versicherung. Mit dieser solltest du das mal besprechen.
Die Anwalt weiß das besser, er kann Dich über den juristischen Hintergrund aufklären und Dich beraten, was Du evtl. noch machen kannst.
Die Versicherung darf, auch ohne Dich zu fragen, wurde ausdrücklich auch so von Dir vereinbart.
Für Deinen Anspruch sehe ich heute kaum Möglichkeiten, denn wer monatelang diesenvom Gegener nicht fordert, geht leer aus.
Dein Anwalt sollte Deine Fragen beantworten können.
Wenn Du "unschuldig" warst, kannst Du ggf. Forderungen an den Unfallgegener richten.
(Vorl. Hinweis in eigener Sache: manche kennen mich vielleicht noch unter dem Benutzernamen: "Agamemnon712".)
Die Einstellung bezieht sich ja nur auf den strafrechtlichen Bereich. Mit der Haftungsfrage hat das nichts zu tun.
Was muss ich denn dafür tun, damit mir die Schuld „aberkannt“ wird? Ich habe den Verkehrsunfall schließlich nicht verursacht.