Die gegnerische Versicherung will meinen Kaufvertrag sehen?
Hallo zusammen,
hatte einen Unfall hinter mir. Ich war unschuldig und nun möchte ich dass die Versicherung den Schaden reguliert. Und die Versicherung besteht auf ein Kaufvertrag meines Fahrzeugs. Denn sie möchten wissen wie hoch der Kaufpreis war. Muss ich unbedingt den Kaufvertrag schicken, damit sie den Schaden regulieren?
9 Antworten
Ich war unschuldig
Dann solltest du dir so schnell wie möglich einen Rechtsanwalt nehmen.
Als Geschädigter hast du das Recht, dir einen eigenen Anwalt für Verkehrsrecht deiner Wahl zu nehmen und den muss die gegnerische Versicherung bezahlen.
Ich kann auch nur ganz dringend dazu raten, das zu machen. Es ist inzwischen nämlich allgemein bekannt, dass die Versicherungen regelmäßig versuchen, Geschädigte hemmungslos über den Tisch zu ziehen, die sich keinen Anwalt nehmen und mit denen sie es machen können, weil sie keine Anhnung von den ganzen juristischen Fallstricken haben. Die Rechtslage ist teilweise so kompliziert, dass man als Laie zwangsläufig Fehler macht. Darauf wartet die Versicherung nur, um dir einen Strick daraus zu drehen und Forderungen nicht zu erfüllen, Einige haben sogar extra Leute, die die Fälle angucken und beurteilen, wie man die Geschädigten am besten bescheißen kann.
Dein Anwalt kann dir dann ganz genau sagen, welche Rechte du hast und dir alle deine Fragen beantworten. Er erledigt auch den gesamtenm Schriftverkehr für dich.
Vor allem fordert dein eigener RA auch alles das ein, was dir zusteht und was weder Gutachter noch Werkstatt und erst Recht nicht irgendeine Versicherung freiwillig fordert oder rausrückt. Und er schützt dich auch vor unberechtigten Forderungen der Versicherung.
Unabhängig davon, ob es unbedingt notwendig ist ... was bringt es dir, würdest du der Versicherung schreiben, das du es nicht für notwendig erachtest, den angeforderten Kaufvertrag einzureichen ... ? Seitens der Versicherung wäre man sicher argwöhnisch , dahingehend, das du mit deiner Weigerung womöglich ungerechtfertigte Vorteile, wie auch immer, erlangen möchtest. Du willst doch was von der Versicherung, also solltest du auch ohne Gezeter auf deren Bitte eingehen.
Ja, musst du. Wenn die Reparaturkosten den Kaufpreis übersteigen, ist das schon wichtig für die Versicherung. Du sollst dich ja nicht bereichern.
Wenn du es günstig erworben hast, dann war es wohl auch nicht viel mehr wert.
Nein, dafür gibt es Gutachter die die Höhe des Schadens beurteilen und den Marktwert des Fahrzeugs. Ansonsten wäre ja jeder der mal günstig ein Auto gekauft hat der dumme. Bei manchen Autos gibt es Wertverfall odee Wertsteigerung daher sollte der Kaufvertrag völlig irrelevant sein und dient höchstens dazu dass die Gegnerische Versicherung dir weniger auszahlt.
Würde ich mit Verweis auf den Datenschutz ablehnen. Schlimmstenfalls hast du ihn eben 'verloren'.
also für gewöhnlich wird nen Gutachter eingeschaltet, der nen Gutachten erstellt und auch hier den Zeitwert ermittelt
Auch wenn ich das Fahrzeug günstig erworben habe? Die Wiederbeschaffungskosten wurden ermittelt und liegen höher als der Kaufpreis