Brief von Staatsanwalt?
Da stand "Verfahren eingestellt". Heißt dass, ich bin doch unschuldig? Da stand "wegen Betrug", aber hab nichts gemacht.
8 Antworten
Hallo!
Das das Verfahren eingestellt wurde bedeutet nicht dass du unschuldig bist. Es wird meistens eingestellt weil es nicht genug Beweise gibt oder du wirklich unschuldig bist. Wenn aber mehr Beweise vorliegen kann das Verfahren wieder aufgenommen werden
LG IQKatze14
Nach welchem Paragraphen der StPO wurde denn eingestellt? § 153 (1) StPO oder § 170 (2) StPO?
Das ist dann keine Einstellung wegen erwiesener Unschuld (bzw. mangels Tatverdacht), sondern wegen Geringfügigkeit.
Da steht nichts davon, dass du unschuldig bist, da steht nur, dass das Verfahren gegen dich eingestellt wurde. Es kann auch wegen Geringfügigkeit eingestellt worden sein. Übrigens, es gibt keinen "stattsanwalt", sondern einen Staatsanwalt.
Entweder tatsächlich unschuldig, die Beweise fehlen oder die Schadenssumme ist nicht hoch genug für ein Verfahren.
Hi, das heißt nur, dass der Staatsanwalt keine Anklage erheben wird.
Das kann daran liegen, dass ihm die Beweise fehlen, oder das zu erwartende Strafmaß für zu gering hält, als dass sich ein aufwändiger Prozess lohnt.
§ 153 (1) StPO