Verfahren eingestellt?
und zwar steht in einem Brief vom Gericht das das Verfahren gegen Person A eingestellt wurde wegen unbekannten Aufenthalt.
kann das Verfahren wieder erhoben werden ? Oder ist das jetzt beendet ?
7 Antworten
Diese Einstellungen sind vorläufig, gibt es während der Verjährungszeit einen Hinweis auf den Aufenthalt so kann das Verfahren wieder aufleben. Es geht ja darum, dass die Person für das Verfahren greifbar bzw. postalisch erreichbar ist.
Wie lange ist diese Frist ? Und in dem Brief steht nichts von vorläufig eingestellt
Nach welchem Paragraphen wurde denn eingestellt? Das steht immer dabei.
Jetzt ist es erst einmal auf unbestimmte Zeit eingestellt. Sollten sich neue Verdachtsmomente oder Beweise ergeben, kann man das auch wieder ändern. Es gibt aber auch Verjährungsfristen.
eigentlich darf nicht 2 mal wg. der gleichen sache angeklagt werden, wenn es ein urteil gab oder eine einstellung, aber genau das steht derzeit auch auf der kippe wg. auch mordfällen, wo später noch neue DNA Beweise dazu kamen usw. bin mir also nicht sicher.
Wir reden nicht von Anklage, wir reden von staatsanwaltlicher Einstellung, das ist im Vorfeld der Anklage.
eigentlich darf nicht 2 mal wg. der gleichen sache angeklagt werden
Ein Ermittlungsverfahren ist noch keine Anklage.
das ist genau im Umbruch.https://www.faz.net/aktuell/gesellschaft/kriminalitaet/35-jahre-alter-mord-an-der-schuelerin-friederike-13606970.html
"eingestellt" heißt, dass das Verfahren beendet ist.
Fall der Friederike https://de.wikipedia.org/wiki/Frederike_von_M%C3%B6hlmann