Urlaubsgeld Domino's?
Moin. Habe ich als Werkstudent mit durchgängig 20 Wochenstunden bei Domino's Anrecht auf Urlaub, ja oder? Wieso wird mir bei nach Kündigung und 5 Monaten Arbeit (ohne Urlaub) kein Pfennig Urlaubsgeld ausgezahlt?
4 Antworten
Es besteht kein Anrecht auf Urlaubsgeld, das ist schlichtweg die Kulanz des Arbeitgebers. Du hast nur Recht auf Urlaubsgeld, wenn es mit dem Arbeitgeber vertraglich vereinbart wurde, ansonsten nicht. Dort wird auch beschrieben, ab wann man es bekommt.
Es besteht kein Anrecht auf Urlaubsgeld
Wie kommst du denn darauf?!?
Das ist so pauschal ganz einfach falsch, denn es besteht lediglich kein unmittelbarer gesetzlicher Anspruch auf Urlaubsgeld.
Das bedeutet aber nicht, dass ein Rechtsanspruch nicht aus anderen Rechtsgründen bestehen kann: z.B. die von Dir schon knapp erwähnte vertragliche Vereinbarung (Arbeits- oder Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung), arbeitsrechtlicher Gleichbehandlungsgrundsatz, betriebliche Übung, Diskriminierungs- und Benachteiligungsverbot nach dem Teilzeit- und Befristungsgesetz TzBfG.
Wieso wird mir bei nach Kündigung und 5 Monaten Arbeit (ohne Urlaub) kein Pfennig Urlaubsgeld ausgezahlt?
Ich vermute mal, Du meinst Urlaubsentgelt.
Kann ein AN wegen Beendigung des Arbeitsverhältnisses seinen erworbenen Urlaub nicht als Freizeitausgleich nehmen, so ist dieser nach § 7 Abs. 4 Bundesurlaubsgesetz abzugelten.
Das bedeutet, für die Dir zustehenden Urlaubstage muss der AG Urlaubsentgelt bezahlen.
Urlaubsgeld steht Dir nur zu, wenn dies arbeits-/tarifvertraglich vereinbart ist, der AG freiwillig Urlaubsgeld bezahlt und die Voraussetzungen für den Erhalt erfüllt sind.
Gesetzlich vorgeschrieben ist Urlaubsgeld im Gegensatz zum Urlaubsentgelt nicht.
Mach das. Für jeden vollen Monat des Arbeitsverhältnisses steht Dir 1/12 des vereinbarten/tariflichen bwz. im Betrieb üblichen Jahresurlaub zu.
Urlaubsgeld ist eine freiwillige Leistung des Arbeitgebers.
Dein Lohn/Gehalt wird dir weiterhin gezahlt aber kein Urlaubsgeld, außer es ist im Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder einer Betriebsvereinbarung geregelt.
Um eins nochmal klarzustellen. Mit Urlaubsgeld meine ich eine Auszahlung meines nicht genommenen Urlaubs welcher mir zugestand. Nicht um eine freiwillige Bonusleistung!!!
Urlaubsgeld ist eine freiwillige Leistung des Arbeitgebers.
Das bedeutet aber nur, dass kein unmittelbarer gesetzlicher Anspruch auf Urlaubsgeld - und nicht, dass ein Rechtsanspruch nicht aus anderen Rechtsgründen bestehen kann: z.B. die von Dir schon knapp erwähnte vertragliche Vereinbarung (Arbeits- oder Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung), arbeitsrechtlicher Gleichbehandlungsgrundsatz, betriebliche Übung, Diskriminierungs- und Benachteiligungsverbot nach dem Teilzeit- und Befristungsgesetz TzBfG.
Danke, dann weiß ich ja für welchen Betrieb ich nicht mehr arbeiten werde :P
Urlaubsgeld zahlen inzwischen die wenigsten Arbeitgeber und wenn, dann meistens erst nach etwas längerer Betriebszugehörigkeit.
Die Wenigsten ist sicher etwas krass formuliert. Immerhin bekommt noch knapp die Hälfte der Arbeitnehmer Urlaubsgeld... ob das dann ein ganzes Monatsgehalt ist oder nur 100 € steht auf einem anderen Blatt.
In der Branche um die es hier konkret geht, wird deine Aussage sicherlich zutreffend sein.
Das ist eine freiwillige Sache deines Arbeitsgeber.
Und was soll das heißen?
Es besteht lediglich kein unmittelbarer gesetzlicher Anspruch auf Urlaubsgeld.
Das bedeutet aber nicht, dass ein Rechtsanspruch nicht aus anderen Rechtsgründen bestehen kann: z.B. die von Dir schon knapp erwähnte vertragliche Vereinbarung (Arbeits- oder Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung), arbeitsrechtlicher Gleichbehandlungsgrundsatz, betriebliche Übung, Diskriminierungs- und Benachteiligungsverbot nach dem Teilzeit- und Befristungsgesetz TzBfG.
Ja das meinte ich, deshalb meinte ich ja nicht genommer Urlaub. Danke, dann werd ich mal mit der Chefetage sprechen.