Wo steht, ob ich Urlaubs/Weihnachtsgeld bekomme?

7 Antworten

Hallo,

die Frage ist auch, ob es sich dabei tatsächlich um ein "Urlaubsgeld" handelt, was deine Kollegin bekommen hat. Generell gilt der Gleichbehandlungsgrundsatz... bekommt einer Urlaubsgeld, bekommen alle Urlaubsgeld.

Wenn kein Urlaubsgeld im Vertrag oder Tarif steht, kann ich das freiwillig gezahlte Entgelt aber auch einfach Leistungsprämie nennen. Bei einer Leistungsprämie kann der Arbeitgeber mehr oder weniger frei festlegen, wer diese bekommt.

Oft und gern wird hier genommen, dass nach Anzahl Kranktagen berechnet wird.

LG, Chris


DerCaveman  24.08.2017, 12:23

die Frage ist auch, ob es sich dabei tatsächlich um ein "Urlaubsgeld" handelt, was deine Kollegin bekommen hat.

Genau daran hatte ich auch schon gedacht. Urlaubsgeld und Urlaubsentgelt wird ja gern und oft miteinander verwechselt. 

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Funfroc  24.08.2017, 12:24
@DerCaveman

Stimmt, das Urlaubsentgelt habe ich noch gar nicht auf der Rechnung gehabt... denkt man nicht dran, wenn man keinen Lohn, sondern Gehalt hat :-)

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Familiengerd  24.08.2017, 13:39

bekommt einer Urlaubsgeld, bekommen alle Urlaubsgeld

Um genau zu sein:

Das stimmt nicht!

Umgekehrt ist es richtig: Wenn alle Urlaubsgeld bekommen, darf nicht Einer nichts bekommen (wenn es dafür nicht sachliche Gründe gibt).

Der arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz verbietet die Schlechterstellung einzelner Arbeitnehmer oder Gruppen von ihnen ohne sachlichen Grund.

Er verbietet aber nicht die Besserstellung eines einzelnen Arbeitnehmers gegenüber den anderen!

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Funfroc  24.08.2017, 15:29
@Familiengerd

Ok, danke für die Info.

Also Ausnahme möglich, aber nur zur Besserstellung einzelner und nicht zur Schlechterstellung einzelner. Macht grundsätzlich Sinn.

Wenn ich als Arbeitgeber nun an 7 von 10 Leuten ein Urlaubsgeld zahle, könnte ich dann nicht hergehen und behaupten, nicht die 3 Schlechter zu stellen, sondern die 7 besser?

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Familiengerd  24.08.2017, 17:17
@Funfroc

Zu Deinem Beispiel: Nein.

Hier wären die 3 Arbeitnehmer schlechter gestellt gegenüber den 7; und das ist nicht erlaubt, wenn es dafür nicht sachliche Gründe gibt.

Wenn der Arbeitgeber allen kein Urlaubsgeld zahlt, bis auf einem - weil er mit dem "so gut kann" oder der dem Arbeitgeber "in den A... usw." -, dann ist diese Bevorzugung dieses einzelnen Arbeitnehmers dem Arbeitgeber nicht verwehrt.

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Urlaubs- und Weihnachtsgeld sind freiwillige Leistungen des Arbeitgebers. Einen Anspruch darauf hat man nur, wenn das arbeitsvertraglich, tarifvertraglich oder per Betriebsvereinbarung ausdruecklich vereinbart wurde.


Suedstadtindio  24.08.2017, 10:51

...oder betriebsüblich ist, richtig

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Familiengerd  24.08.2017, 13:35
@Funfroc

@ Funfroc:

Du kennst Kuestenflieger wohl noch nicht?

Der geht immer "auf die Palme" oder formuliert kryptische Bemerkungen, wenn es um die Rechte von Arbeitnehmern geht.

"Irgend etwas" ist mit dem nicht in Ordnung ...

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Dann erkundige Dich bei der Personal- oder Jugendvertretung Deines Betriebes.

Meistens ist das auch Im Manteltarifvertrag der Branche Deines Betriebes geregelt, wenn Dein Ausbildungsbetrieb tarifgebunden ist.

Wenn es nicht in deinem Vertrag steht hast du auch kein Anspruch darauf. Bei aizubis ist es eher unüblich dass sie so etwas erhalten

Der AG muss diesbezüglich eigentlich alle Mitarbeiter gleich behandeln. Bekommen die anderen also Urlaubsgeld, muss er dir auch welches zahlen, auch wenn das nicht ausdrücklich im Vertrag steht.
Gleichbehandlung bei Leistungen

"Gleichbehandlung bei Leistungen
Gewährt der Arbeitgeber den Arbeitnehmern freiwillig Leistungen (z.B. Urlaubsgeld), die nicht tariflich abgesichert sind, so ist er an den Gleichbehandlungsgrundsatz gebunden. Er muss also z.B. allen Arbeitnehmern Urlaubsgeld zahlen." "

(http://www.123recht.net/Bekommen-alle-Mitarbeiter-Urlaubsgeld-__f363516.html)