12 Tage Resturlaub Anspruch und Überstunden bei Kündigung. Wie geht man damit um?
Wie ist das arbeitsrechtlich?
Ich habe eine 4-wöchige Kündigungsfrist.
Nehmen wir an, ich kündige bereits am 25. Juni. Zum 30. Juli. Bei der neuen Firma fange ich am 1. August an.
Bei der alten Firma habe ich 12 Tage Rest Urlaubsanspruch. Habe aber außerdem auch noch eine 2-stellige Anzahl Überstunden.
Wie geht man damit nun um?
Habe gehört, dass der Chef mir den Urlaub aus betrieblichen Gründen ablehnen kann. Dann müsste er mir das aber "ausbezahlen". Bin ich richtig informiert?
Und ist es mit den Überstunden letztlich genauso?
Und was heißt dann in dem Kontext eigentlich "ausbezahlen"?
Mit Urlaubsgeld hat das nichts zu tun, oder? (Urlaubsgeld habe ich nie bekommen.)
3 Antworten
würde mich sehr wundern, wenn du keine kündigungsfrist hast in deinem Vertrag
mein fehler, bin schon bissl gaga, jo denke dann kannst du entweder den urlaub nehmen ist ja meist so wenn man kündigt, dein chef kann dann wie du schon sagst das ablehnen, doch sollte dir ausgezahlt werden, denke du siehst das schon richtig
Resturlaub und Mehrarbeitsstunden sind zwei verschiedene Dinge.
Beim Urlaub ist es durch das Bundesurlaubsgesetz ganz klar geregelt, dass Urlaub, der bis zum Beschäftigungsende nicht mehr genommen werden kann, abzugelten - also auszuzahlen .
Bei Mehrarbeitsstunden handelt es sich nicht um einen gesetzlichen, sondern einen vertraglichen Sachverhalt, da du Stunden geleistet hast, auf die du einen Entgeltanspruch hast. Ob sie nun als klassische Mehrarbeit oder mit Überstundenzuschlag ausgezahlt werden müssen, hängt von den arbeitsvertraglichen und/oder tariflichen Voraussetzungen ab.
Ich würde dir empfehlen, in deiner Kündigung am besten die Einbringung des Resturlaubs und des Arbeitszeitguthabens einzufordern und für den Fall, dass beides nicht mehr möglich ist, die ordnungsgemäße Abgeltung zu verlangen.
Vergiss auch nicht, ein qualifiziertes Arbeitszeugnis einzufordern! Das wird gerne vergessen und dann kann man da oft ewig hinterher rennen.
Dein Chef kann Dir den Urlaub verweigern, wenn "dringende" betriebliche Gründe dagegen sprechen.
Da muss er aber belegen können, dass Du für den Betrieb immens wichtig bist und Deine Anwesenheit dringend erforderlich.
Sollte der Urlaub nicht genommen werden können, muss er nach § 7 Abs. 4 Bundesurlaubsgesetz bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses ausgezahlt werden. Ebenso die Überstunden
Ausbezahlen bedeutet übrigens, dass Du für jeden nicht genommenen Urlaubstag so viel Geld bekommst, wie Du im Durchschnitt von 13 Wochen an jedem Arbeitstag verdient hast.
Der Auszahlungsbetrag war immer gleich bei mir.
Kannst du mir Näheres erklären?
Für jeden Urlaubstag müssen dir 3/65 eines durchschnittlichen Monatsentgelts ausgezahlt werden. Dann bist du genau beim Durchschnitt der letzten 13 Wochen.
So zumindest findet bei mir die Abgeltung statt.
@hexle: sorry, dass ich schneller war.
Das kann man bei mir doch gar nicht sagen. Lohn war doch immer gleich.
Umso einfacher wird die Berechnung. Nimm deinen Monatslohn, teilöe ihn durch 65 und multipliziere ihn mit 3, dann hast du exakt den Bruttobetrag, der dir für jeden Urlaubstag zusteht.
Da stimmt was nicht. Dann würde ich ja monatlich über 7000 € verdienen.
@hexle: sorry, dass ich schneller war.
Vielen Dank, ich bin nicht immer bei gf und freue mich, wenn jemand mit kommentiert und Antwort gibt
Wenn Du z.B. jeden Monat 3.000 Euro brutto verdienst, rechnest Du 3000 (Monatslohn) x 3 (Monate) = 9.000 €.
Wenn Du eine 40-Stunden-Woche hast, rechnest Du 40 (Stunden) x 13 (Wochen) was 540 ergibt. dann teilst Du die 9.000 € durch 520, das ergibt einen Stundenlohn von 17,30€.
Der Arbeitstag hat acht Stunden, entsprechend 8 x 17,30 ergibt einen Tagesverdienst von 138,40€.
Du bekommst entsprechend für jeden auszuzahlenden Urlaubstag 138,40€
Meine Methode: 3000 € / 65 * 3 = 138,46 €. Meiner kriegt also mehr, ganze 72 Cent! 😉
Ich habe halt nur die zwei Stellen nach dem Komma multipliziert aber meine Rechenweise stimmt😅
Kannst du nicht lesen?!
Ich schreibe doch selbst von einer Kündigungsfrist!