Werkstudent über 20 Stunden?
Mein Plan war folgender:
Arbeitgeber 1: Donnerstag + Freitag (max. 20 Stunden)
Arbeitgeber 2: Samstag + Sonntag (max. 20 Stunden)
Grundsätzlich gilt, dass Werkstudenten maximal 20 Stunden die Woche arbeiten dürfen. Mit folgender Ausnahme: Arbeit am Wochenende oder zu Abendstunden.
Mit Beanspruchung meines Urlaubs (12,5 Tage) von Arbeitgeber 1 werde ich mit Sicherheit auch nicht über die 182 Tage im Jahr kommen.
Eine Mitarbeiterin meiner Krankenkasse hat mir auch bestätigt, dass es so machbar ist.
Nur meine Vorgesetzte bei Arbeitgeber 1 sieht das anders und macht mir somit einen Strich durch die Rechnung.
Ihre letzte Aussage dazu war:
„Das bezieht sich immer auf die gesamte Anzahl der Stunden. Die kannst du auch in mehreren Anstellungen erarbeiten. Aber du musst die Wochenstunden einhalten, sonst verlierst du den Abrechnungsstatus. Die Arbeitskraft muss überwiegend über das Studium absolviert werden. Steht auch so in deiner Definition. Wenn du Vollzeit arbeitest ist dein Studium nicht mehr deine Hauptbeschäftigung.“
Habe ich einen Denkfehler bei der Sache oder liegt meine Vorgesetzte schlichtweg falsch?
2 Antworten
Soweit auch die 26-Wochen-Grenze eingehalten wird, liegt der „Plan“ grundsätzlich innerhalb der Werkstudiregelung. Dazu bedarf es jedoch regelmäßig einer Befristung.
Du hast einen Denkfehler.
dass Werkstudenten maximal 20 Stunden die Woche arbeiten dürfen
Das ist doch nun deutlich. Wochendendarbeit und Spätschicht kann anders gewertet werden (dass du zum Beispiel mehr Stunden angerechnet bekommst als du tatsächlich gearbeitet hast) - aber du kannst nicht zweimal 20 Stunden machen.
Ok. Ich dachte es werden beide Jobs zusammengezählt. Anscheinend hat die Kontaktperson meiner Krankenkasse dazu auch eine Falschaussage getroffen oder meine Frage falsch verstanden.
Ich dachte es werden beide Jobs zusammengezählt.
Werden sie ja auch. Deswegen würdest du ja über deine 20 Stunden in der Woche kommen.
Ja, die 26 Wochen Regelung ist halt problematisch weil es nicht nach Arbeitstagen sondern Kalendertagen geht. Das Ganze ist leider sehr schwer zu realisieren und ist an Arbeitgeber 1 auch gescheitert (Entscheidung der HR)