Warum bekomme ich kein Urlaubsgeld?
Hallo ,
ich bin Student und arbeite seit Monaten bei einer Firma und hab erst in Dezember 2019 Urlaub , ich hab mein Arbeitgeber nach Urlaubsgeld gefragt und der meinte: das bekommt man entweder im Juni oder Juli und nach 6 Monaten Arbeit .
stimmt das ?
danke
5 Antworten
Urlaubsgeld ist immer eine freiwillige Leistung des AG. So auch Weihnachtsgeld. Sehr viele kriegen gar keins.
Und wieviel es ggf. gibt, steht im Vertrag oder ist ggf. tariflich geregelt.
WAS Standard IST(aber was völlig anderes) >> Lohnfortzahlung für Urlaubstage bzw. auch im Krankheitsfall (letzteres, wenn man über 4 Wochen im Betrieb ist und max. 6 Wochen krank)
Urlaubsgeld ist immer eine freiwillige Leistung des AG. So auch Weihnachtsgeld.
Das "immer" ist falsch!
"Freiwillige" Leistung bedeutet einzig und alleine, dass es keine unmittelbare gesetzliche Verpflichtung gibt.
Das schießt aber nicht aus, dass nicht doch eine Rechtspflicht des Arbeitgebers aus anderen Rechtsgründen besteht: neben einzel- oder tarifvertraglichen Vereinbarungen aufgrund u.a. einer Betriebsvereinbarung, einer Betriebsordnung, des arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatzes, des Benachteiligungs- und Diskriminierungsverbots nach dem Teilzeit- und Befristungsgesetz TzBfG, einer betrieblichen Übung, ... .
Das kann so stimmen.
Bei uns gibts das immer im Juni
Da es aber freiwillig vom AG ist kann das ja egal sein
Nein!
Denn "freiwillig" bedeutet einzig und alleine, dass es keine unmittelbare gesetzliche Verpflichtung gibt.
Das schießt aber nicht aus, dass nicht doch eine Rechtspflicht des Arbeitgebers aus anderen Rechtsgründen besteht: neben einzel- oder tarifvertraglichen Vereinbarungen z.B. aufgrund einer Betriebsvereinbarung, einer Betriebsordnung, des arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatzes, des Benachteiligungs- und Diskriminierungsverbots nach dem Teilzeit- und Befristungsgesetz TzBfG, einer betrieblichen Übung, ... .
Dann musst du dich bei dir in der Arbeit erkundigen. Evtl Betriebsrat.
Oder du gehst vors Arbeitsgericht und schaust was passiert wenn du anderer Meinung bist als dein Chef
Oh, ich bin nicht betroffen.
Und wenn der Fragesteller die InformationenKenntnis hätte, mit denen ich Deine Antwort kommentiert habe, hätte er hier wohl nicht fragen müssen.
Wie kommst Du insgesamt überhaupt darauf, dass Du Anspruch auf Urlaubsgeld haben könntest?
Gibt es eine arbeitsvertragliche Einzelvereinbarung oder einen aus einem Tarifvertrag abzuleitenden entsprechenden Anspruch? Dann ja - ansonsten einen gesetzlichen Anspruch auf Gewährung von Urlaubsgeld gibt es nicht.
Dann ja
Außer aufgrund einzel- oder tarifvertraglicher Vereinbarung gegebenenfalls auch aufgrund einer Betriebsvereinbarung, einer Betriebsordnung, des arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatzes, des Benachteiligungs- und Diskriminierungsverbots nach dem Teilzeit- und Befristungsgesetz TzBfG, einer betrieblichen Übung, des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes AGG.
Ja, wenn es Urlaubsgeld gibt, dann meistens in den Sommermonaten.
Da hier überhaupt nichts weiter an Fakten bekannt ist, lässt sich auch nicht sagen, ob das für den konkreten Fall stimmt.
Du hast die Auskunft von der Firma. Dann wird das wohl stimmen.
Da hier überhaupt nichts weiter an Fakten bekannt ist, lässt sich auch nicht sagen, ob das für den konkreten Fall stimmt.
Denn dass der Arbeitgeber das so "meint", besagt zunächst einmal überhaupt nichts.
Eben: nur "kann"!
Und da hier überhaupt nichts weiter an Fakten bekannt ist, lässt sich auch nicht sagen, ob das für den konkreten Fall stimmt.