Warum bekomme ich kein Urlaubsgeld?

5 Antworten

Urlaubsgeld ist immer eine freiwillige Leistung des AG. So auch Weihnachtsgeld. Sehr viele kriegen gar keins.

Und wieviel es ggf. gibt, steht im Vertrag oder ist ggf. tariflich geregelt.

WAS Standard IST(aber was völlig anderes) >> Lohnfortzahlung für Urlaubstage bzw. auch im Krankheitsfall (letzteres, wenn man über 4 Wochen im Betrieb ist und max. 6 Wochen krank)


Familiengerd  30.11.2019, 18:15
Urlaubsgeld ist immer eine freiwillige Leistung des AG. So auch Weihnachtsgeld.

Das "immer" ist falsch!

"Freiwillige" Leistung bedeutet einzig und alleine, dass es keine unmittelbare gesetzliche Verpflichtung gibt.

Das schießt aber nicht aus, dass nicht doch eine Rechtspflicht des Arbeitgebers aus anderen Rechtsgründen besteht: neben einzel- oder tarifvertraglichen Vereinbarungen aufgrund u.a. einer Betriebsvereinbarung, einer Betriebsordnung, des arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatzes, des Benachteiligungs- und Diskriminierungsverbots nach dem Teilzeit- und Befristungsgesetz TzBfG, einer betrieblichen Übung, ... .

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Das kann so stimmen.

Bei uns gibts das immer im Juni


Familiengerd  30.11.2019, 18:21

Eben: nur "kann"!

Und da hier überhaupt nichts weiter an Fakten bekannt ist, lässt sich auch nicht sagen, ob das für den konkreten Fall stimmt.

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Familiengerd  30.11.2019, 21:57
@verreisterNutzer

Nein!

Denn "freiwillig" bedeutet einzig und alleine, dass es keine unmittelbare gesetzliche Verpflichtung gibt.

Das schießt aber nicht aus, dass nicht doch eine Rechtspflicht des Arbeitgebers aus anderen Rechtsgründen besteht: neben einzel- oder tarifvertraglichen Vereinbarungen z.B. aufgrund einer Betriebsvereinbarung, einer Betriebsordnung, des arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatzes, des Benachteiligungs- und Diskriminierungsverbots nach dem Teilzeit- und Befristungsgesetz TzBfG, einer betrieblichen Übung, ... .

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Familiengerd  01.12.2019, 14:20
@verreisterNutzer

Oh, ich bin nicht betroffen.

Und wenn der Fragesteller die InformationenKenntnis hätte, mit denen ich Deine Antwort kommentiert habe, hätte er hier wohl nicht fragen müssen.

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Wie kommst Du insgesamt überhaupt darauf, dass Du Anspruch auf Urlaubsgeld haben könntest?

Gibt es eine arbeitsvertragliche Einzelvereinbarung oder einen aus einem Tarifvertrag abzuleitenden entsprechenden Anspruch? Dann ja - ansonsten einen gesetzlichen Anspruch auf Gewährung von Urlaubsgeld gibt es nicht.


Familiengerd  30.11.2019, 18:19
Dann ja

Außer aufgrund einzel- oder tarifvertraglicher Vereinbarung gegebenenfalls auch aufgrund einer Betriebsvereinbarung, einer Betriebsordnung, des arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatzes, des Benachteiligungs- und Diskriminierungsverbots nach dem Teilzeit- und Befristungsgesetz TzBfG, einer betrieblichen Übung, des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes AGG.

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Ja, wenn es Urlaubsgeld gibt, dann meistens in den Sommermonaten.


Familiengerd  30.11.2019, 18:23

Da hier überhaupt nichts weiter an Fakten bekannt ist, lässt sich auch nicht sagen, ob das für den konkreten Fall stimmt.

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Du hast die Auskunft von der Firma. Dann wird das wohl stimmen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Hilfestellung im ökonomischen Fragen

Familiengerd  30.11.2019, 18:23

Da hier überhaupt nichts weiter an Fakten bekannt ist, lässt sich auch nicht sagen, ob das für den konkreten Fall stimmt.

Denn dass der Arbeitgeber das so "meint", besagt zunächst einmal überhaupt nichts.

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