Hab ich noch recht auf mein Urlaubsgeld? Kündigung nicht unterschrieben?
Moin zusammen,
ich habe mit Einhaltung der Kündigungsfrist meinem Beruf gekündigt. Meine Praxis war so sauer auf mich, dass sie nicht die Kündigung trotz Erhaltes nicht unterschrieben haben. Ab dem 01.08.2024 bin ich also arbeitslos. Ich habe eigentlich noch 15 Tage Urlaub, die ich mir eigentlich vom 29.07.2024-16.08.2024 genommen hatte. Die Frage ist, ob ich jetzt die Tage bezahlt kriege, da ich keinen Urlaub nehmen kann.
4 Antworten
trotz Erhaltes nicht unterschrieben haben
Müssen sie ja nicht, hat keinerlei rechtliche Wirkung.
Wenn du die Kündigungsfrist eingehalten hast, muss dir der restliche Urlaub ausbezahlt werden, den du nicht mehr hast nehmen können.
Den müssen sie dir auszahlen.
Ich weiss nicht, wie Dein Arbeitsvertrag aussieht und was dort drin in dieser Sache festgelegt sind.
Wenn Du 30 Tage Jahresurlaub hast, dann hast Du bei einem Arbeitsende zum 31.7. einen Anspruch auf 17,5 Tage Urlaub. Wenn Du diese noch nicht tatsächlich genommen hast, müssen diese - inklusive Urlaubsgeld - ausgezahlt werden.
Es sei denn, im AV steht etwas darin, dass das Urlaubsgeld ein 13. Monatsgehalt ist, welches sich auf Weihnachts- und Urlaubsgeld hälftig aufteilt und nur gewährt wird, wenn Du bis zum 31.12. des Jahres in der Praxis angestellt bist.
Aber das sind nur Spekulationen, solange ich Deinen AV nicht gelesen habe.
Du hast da Anspruch drauf. Ich hoffe, Du hast bereits einen neuen Job. Wenn Du gekündigt hast, bekommst Du nichts vom Amt.