Hab ich noch recht auf mein Urlaubsgeld? Kündigung nicht unterschrieben?

4 Antworten

 trotz Erhaltes nicht unterschrieben haben

Müssen sie ja nicht, hat keinerlei rechtliche Wirkung.

Wenn du die Kündigungsfrist eingehalten hast, muss dir der restliche Urlaub ausbezahlt werden, den du nicht mehr hast nehmen können.

Ich weiss nicht, wie Dein Arbeitsvertrag aussieht und was dort drin in dieser Sache festgelegt sind.

Wenn Du 30 Tage Jahresurlaub hast, dann hast Du bei einem Arbeitsende zum 31.7. einen Anspruch auf 17,5 Tage Urlaub. Wenn Du diese noch nicht tatsächlich genommen hast, müssen diese - inklusive Urlaubsgeld - ausgezahlt werden.

Es sei denn, im AV steht etwas darin, dass das Urlaubsgeld ein 13. Monatsgehalt ist, welches sich auf Weihnachts- und Urlaubsgeld hälftig aufteilt und nur gewährt wird, wenn Du bis zum 31.12. des Jahres in der Praxis angestellt bist.

Aber das sind nur Spekulationen, solange ich Deinen AV nicht gelesen habe.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Viel zu viel erlebt und erfahren!

Du hast da Anspruch drauf. Ich hoffe, Du hast bereits einen neuen Job. Wenn Du gekündigt hast, bekommst Du nichts vom Amt.