Urlaubsanspruch bei Minijob und Vollzeitjob?

4 Antworten

Du musst die 4 Wochen im Minijob ( 4 x 1 Tag) so beantragen, dass sie sich mit 4 Wochen im Hauptjob decken.

Wie oft in der Woche arbeitest du denn im Minijob? Bei vier Tagen Jahresurlaub kann es ja maximal einmal die Woche sein.
dementsprechend brauchst du ja auch nur einen Tag Urlaub, um ne Woche frei zu machen. Das sollte sich doch vereinbaren lassen mit dem Urlaub im hauptjob.

Hallo,

wenn du bei deinem Minijob nur 4 Urlaubstage hast, dann solltest du nur an einem Tag pro Woche arbeiten. Denn nur dann entspricht der Urlaubsanspruch den gesetzlichen Vorgaben.

Arbeitest du mehr als an einem Tag pro Woche, steht dir auch mehr Urlaub zu, denn die gesetzliche Mindestvorgabe ist 4 Wochen Urlaub pro Jahr. Das sind bei einer 5-Tage-Woche 20 Tage, bei einer 1-Tage Woche eben 4 Tage usw.

Selbstverständlich musst du im Minijob ebenfalls Urlaub beantragen oder eben in diesem arbeiten.

LG, Chris

Du musst bei beiden Jobs den Urlaub beantragen und genehmigt bekommen, dann hast du auch in beiden Jobs frei!

Der einzige Unterschied zwischen Minijobs und anderen Beschäftigungsverhältnissen sind die Steuern und Sozialversicherungsbeiträge, die im Minijob nicht anfallen. Alles andere, also auch Urlaub, ist arbeitsrechtlich im Minijob genau so wie in anderen Arbeitsverhältnissen auch!


Agynessa2023 
Beitragsersteller
 14.11.2024, 07:34

Ich habe im Minijob nur einen Jahresanspruch von 4 Tagen und in meinem Hauptjob 30 Tage Urlaub. Bin jetzt in meinem Urlaub jedesmal im Minijob arbeiten gegangen und das kann ja auch nicht sein. Gibt es dafür ne bestimmte Regel?

HappyMe1984  14.11.2024, 07:39
@Agynessa2023

Der Urlaubsanspruch bemisst sich immer nach den Arbeitstagen pro Woche und muss immer für mindestens 4 freie Wochen im Jahr sorgen. Bei 4 Urlaubstagen im Minijob tippe ich somit darauf, dass du dort einen Tag pro Woche arbeitest, richtig? Dann bist du mit 4 Tagen Urlaub dort beim gesetzlichen Mindestanspruch von 4 Wochen pro Jahr.

Urlaub musst du natürlich nur an den Tagen nehmen, an denen du sonst arbeiten gehen würdest. Deshalb eben auch 4 Tage dort - weil du bei einem Arbeitstag pro Woche für eine komplett freie Woche auch nur diesen einen Tag Urlaub einsetzen musst.

Dein Hauptjob mit 30 Tagen (gelten die eigentlich für 4 oder 5 Arbeitstage pro Woche? Ist die 4-Tage-Woche offiziell und schriftlich so vereinbart? Oder wird nur geduldet, dass du deine Arbeitszeit auf 4 statt 5 Tage verteilst?) liegt über dem gesetzlichen Mindestanspruch. Damit kannst du nicht zu 100% immer deckungsgleich in beiden Jobs frei machen.

Du hättest aber die Möglichkeit, dass du mit deinem Arbeitgeber im Minijob verhandelst, dass du die Tage, die du für deckungsgleich gleich freie Wochen bräuchtest, irgendwann anders mal herausarbeitest, also irgendwann anders mal zwei Tage pro Woche gehst, und dann in der Woche, wo du im Hauptjob Urlaub hast, den Minijob-Tag über Arbeitszeitausgleich frei nimmst. Ist halt alles eine Frage der Verhandlung und Absprache!