Urlaubsanspruch bei Verlängerung eines Vertrages?
Hallo, am 30.9. läuft mein befristeter Arbeitsvertrag aus. Es ist ein Minijob. Der Vertrag wird morgen verlängert um 6 Monate. Jetzt habe ich mich gefragt, wie das mit dem Urlaub aussieht. Ich habe eigentlich noch 4 übrige Urlaubstage. Wie ist das geregelt bei einem neuen Vertrag? Habe ich ab dem 1.10. dann wieder meinen vollen Urlaubsanspruch? Verfallen die 4 Tage dann?
Habe mir darüber noch keine Gedanken gemacht... Ich weiß ich hätte mich vorher darum kümmern müssen, habs aber einfach vergessen.
2 Antworten
Habe ich ab dem 1.10. dann wieder meinen vollen Urlaubsanspruch?
Das kommt darauf an, wann der - vorherige - Vertrag begann
Verfallen die 4 Tage dann?
Nein
Dann hast Du für 2022 den vollen Urlaubsanspruch (gemessen am Minijob - 24 Werktage/Jahr)
Dann steht Dir jetzt schon (weil das Arbeitsverhältnis in diesem Kalenderjahr schon länger als 6 Monate bestanden hat) der gesamte - mindestens der gesamte gesetzliche Jahresurlaub zu (24 Tage bei einer 6-Tage-Woche, 20 Tage bei einer 5-Tage-Woche usw.).
Tut mir leid, ich bin irgendwie zu blöd das zu verstehen... Also diese 4 Tage, welche noch übrig sind von meinem alten Vertrag darf ich mir noch nehmen bzw. die kommen zusätzlich auf meinen neuen Vertrag? Also jetziger Urlaubsanspruch + 4 Tage?
Du hast - jetzt schon - den Anspruch auf den Urlaub für das gesamte Jahr.
Wenn also z.B. 20 Tage (bei einer 5-Tage-Woche) als Jahresurlaub vereinbart wurden, steht Dir dieser Anspruch jetzt schon zu, auch wenn das Jahr noch nicht zu Ende ist.
Wenn Du von diesen (als Beispiel) 20 Tage bereits 16 genommen, also noch 4 Tage übrig hast, dann stehen Dir diese 4 Tage selbstverständlich noch zu - selbst dann, wenn das Arbeitsverhältnis nicht verlängert würde.
Das liegt daran, dass dann, wenn - wie in Deinem Fall - das Arbeitsverhältnis im Kalenderjahr bereits länger als 6 Monate bestanden hat, Anspruch auf den gesamten Jahresurlaub besteht (jedenfalls mindestens auf den gesetzlichen Jahresurlaub) - selbstverständlich abzüglich bereits genommener Tage -, auch wenn das Arbeitsverhältnis im Kalenderjahr kein ganzes Jahr bestehen sollte.
Das Du jetzt einen neuen Vertrag (eine Verlängerung) bekommst, ist für die Frage unbedeutend.
Wurden die letzten Antworten gelöscht?
Es sieht so aus. Die Frage wäre, wer das veranlasst hat.
Das ist ja gemein... Es ging immerhin um das Thema
Es ging immerhin um das Thema
Du hast doch alle Infirmationen, die Deine Frage beantworten.
Um mit GutenTag2003 zu reden: "Nun, es gibt 'sehr' Empfindsame hier", die es nicht ertragen (wie dieser GutenTag2003), wenn jemand in ergänzenden Kommentaren zu "seiner" Antwort präzisere Aussagen trifft als er selbst - er regiert dann gerne anlasslos mit Stänkereien.
er regiert dann gerne anlasslos mit Stänkereien.
Das liest sich eher nach Deinem Stänkern.
Der alte Urlaubsanspruch verfällt normalerweise nicht, und beim verlängerten Vertrag hat man vollen Anspruch normalerweise erst nach 6 Monaten. So ist es wenigstens in der Metallbranche
Der Vertrag begann am 1.10.2021, sprich genau 1 Jahr.