Im Urlaub für den Minijob arbeiten?
Ich bin Azubi mit einer 37,5 Stunden Woche und habe 1 Tag pro Woche + Sonntags frei. An dem variiernden freien Tag arbeite ich im Minijib. Nun hab ich demnächst 2 Wochen Urlaub bei meinem Ausbildungsbetrieb. Darf ich dann ,,,im Urlaub" trotzdem noch dem Minijob nachgehen oder gilt der Urlaub auch für den minijob ? Und wie sieht das aus wenn es erlaubt ist mit Überstunden? Dürfte ich dann theoretisch nh 48 Stunden Woche im Minijob hinknallen?
3 Antworten
Darf ich dann ,,,im Urlaub" trotzdem noch dem Minijob nachgehen oder gilt der Urlaub auch für den minijob ?
Wie schon erwähnt, ist der Erholungsurlaub nicht ganz grundlos vorgeschrieben. Folglich dürftest Du keine 48h Woche im Minijob "schrubben", weil das eben dem Sinn des Erholungsurlaubs widersprichst. Siehe auch § 8 BUrlg.
Solltest Du mit dem Chef abklären. Es heißt Erholungsurlaub, den Du per Gesetz nehmen musst. Wenn Du da arbeiten gehst ist das ja keine Erholung mehr.
Dürfte ich dann theoretisch nh 48 Stunden Woche im Minijob hinknallen?
Ist doch bestimmt ein 450 € Job oder? Dann darfst Du die Grenze auch nicht überschreiten.
Du hast Urlaubsanspruch für jeden einzelnen Vertrag. Ergo ist es egal, wenn du in einer der beiden Firmen frei hast, das impliziert ja keinen Urlaub für den andern.
Das ist - so allgemein - falsch!
Während seines Urlaubs darf der Arbeitnehmer grundsätzlich (!) keine auf Erwerbstätigkeit gerichtete Arbeit verrichten (Bundesurlaubsgesetz BUrlG § 8 "Erwerbstätigkeit während des Urlaubs").
Konkret: Hat ein Arbeitnehmer Urlaub im Hauptjob, darf er grundsätzlich (!) auch im Nebenjob nicht arbeiten, wenn diese Arbeit dem Erholungszweck des Urlaubs widerspricht. Im Einzelfall kommt es dabei darauf an, in welchem Umfang ein Arbeitnehmer im Nebenjob arbeiten und um welche Art von Tätigkeit es sich handelt.