Ist neben einer Vollzeitbeschäftigung ein Minijob möglich?

5 Antworten

Von Experte DerSchopenhauer bestätigt

Du darfst neben der sozialversicherungspflichtigen Hauptbeschäftigung einen 450 -Job (Minijob) ausüben.

Du bist dafür nicht auf die Zustimmung Deines Arbeitgebers abhängig. Du musst Deinen Arbeitgeber auch nur dann darüber informieren, wenn diese Informationspflicht vertraglich vereinbart wurde oder Interessen des Arbeitgebers berührt sein könnten (weil es sich z.B. um eine Konkurrenztätigkeit handelt, weil Arbeitszeitgesetze verletzt werdenn könnten, weil der hauzptjob dadurch beeinträchtigt würde - und nur dann dürfte bzw. muss der Arbeitgeber den Nebenjob auch verbieten).

Der Minijob/Nebenjob ist für Dich steuerfrei (und muss auch nicht in der Steuererklärung angegeben werden), wenn der Minijob-Arbeitgeber die Pauschalversteuerung übernimmt. Von der Rentenversicherung kannst Du Dich auf Antrag über den Minijob-Arbeitgeber (vor Arbeitbeginn) befreien lassen, andere Sozialversicherungsbeiträge fallen nicht an.


mello212 
Fragesteller
 27.05.2022, 22:45

ok, auf so eine Antwort habe ich gewartet. Vielen vielen Dank!!

Ab Oktober fang ich an zu studieren. Ich hab gehört, dass ich bei der jährlichen Steuererklärung ein Teil der gezahlten Steuer von meinem Ferienjob „zurückverlangen“ kann. Stimmt das ? Bzw auf was bezieht sich das dann?

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Familiengerd  27.05.2022, 23:43
@mello212

Für 2022 beträgt der steuerliche Grundfreibetrag - für den Du also keine Steuern entrichten musst - 10.347 €.

Du bezahlst also nur Steuern für darüber liegendes Entgelt bzw. bekommst bereits gezahlte Steuern zurück, wenn Du darunter bleibst.

Das Einkommen aus dem Minijob musst Du bei der Steuererklärung nicht angeben, wenn es vom Arbeitgeber pauschal versteuert wurde.

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Verdienst du in deiner bereits bestehenden Beschäftigung als Aushilfe regelmäßig über 450 Euro monatlich, zählt diese als sozialversicherungspflichtige Beschäftigung. Neben dieser darfst du genau einen 450-Euro-Minjob ausüben.

Viele Grüße, 

das Team der Minijob-Zentrale

Ist neben einer Vollzeitbeschäftigung ein Minijob möglich?

Ja, das ist möglich

  • aber nicht beim selben Arbeitgeber
  • wenn Dein Arbeitgeber dem zustimmt
  • wenn es Deine VZ-Arbeit nicht negativ beeinträchtigt
  • usw.

Du darfst, wenn dein arbeitgeber dem zustimmt. Machen aber die meisten. Du hast dann aber Steuerklasse 6 auf den 450 Euro Job. Also hast du am ende vom Monat nur sehr wenig Geld mehr. Darum machen das nur sehr wenige, z.B. wenn man in Papas Restaurant mal aushilft oder so. Wirtschaftlich überwiegen da die nachteile zu sehr.


mello212 
Fragesteller
 27.05.2022, 22:18

Steuerklasse 6 ist doch erst aktiv, wenn man ein 2. Job hat der die 450€ Grenze übersteigt ???

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mello212 
Fragesteller
 27.05.2022, 22:20
@evermore90

https://www.steuerklassen.com/steuerklasse-6/

siehe ersten Zeilen. Weil bin mir sicher das das normalerweise steuerfrei klappt, da ich ein paar kenne. Es geht ja bei mir eher darum ob es rechtlich ok ist, da ich vertraglich ja schon als Aushilfe bei meinem 1. Job eingetragen bin

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evermore90  27.05.2022, 23:37
@mello212

Ja stimmt, da steht das so. Aber die Arbeitgeber machen es trotzdem erstmal mit Steuerklasse 6 weil sie keinen Ärger mit dem Finanzamt wollen falls du doch mal über die Stunden kommst. Das wäre dennen im Nachgang zu viel Aufwand und du vekommst es über die Steuererklärung wieder.

Selbst wenn du Student bist machen 80% es so das du Steuerklasse 6 erstmal bekommst. Von meinen Bekannten blieb im Studium Niemand davon verschont.

Ob du Aushilfe bist ist egal. Vollzeit ist Vollzeit, auch ohne Festvertrag.

Genauso hast du theoretisch recht auf urlaub bei deinem 450 Euro Job, aber wenn du ihn praktisch in Anspruch nimmst wirst gefeuert.

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Familiengerd  27.05.2022, 22:24
Du darfst, wenn dein arbeitgeber dem zustimmt.

Das ist falsch. Die Ausübung eines Nebenjobs ist grundsätzlich nicht von der Zustimmung des Hauptarbeitgebers abhängig!

Du hast dann aber Steuerklasse 6 auf den 450 Euro Job.

Auch das ist falsch!

Wenn der Arbeitgeber des 450 €-Jobs die Pauschalversteuereung übernimmt, fallen für den Arbeitgeber keine Steuern an.

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evermore90  27.05.2022, 23:51
@Familiengerd

Es ist zu 100% von der Zustimmung des Hauptarbeitgebers abhängig. In erster Linie auch um zu verhindern das die Mitarbeiter nebenher bei der Konkurenz arbeiten!

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Familiengerd  28.05.2022, 10:09
@evermore90
Es ist zu 100% von der Zustimmung des Hauptarbeitgebers abhängig.

Absolut "Nein!", da bist Du völlig im Irrtum!

Eine solche Voraussetzung wäre nicht vereinbar mit der Freiheit der Berufswahl und Berufsausübung nach dem Grundgesetz GG Art. 12 ("Berufsfreiheit").

Allenfalls wäre eine Vertragsklausel zur Einholung einer Genehmigung wirksam, wenn sie die Ergänzung enthielte, dass eine Genehmigung zu erteilen sei, wenn es keine Verbotsgründe gibt.

Siehe ansonsten dazu (Information an den Arbeitgeber, Verbotsgründe) meine eigene Antwort!

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GutenTag2003  27.05.2022, 22:27
Du hast dann aber Steuerklasse 6 auf den 450 Euro Job

Das ist nicht ganz richtig. Bis 450-€ wird das Einkommen i.d.R. pauschal versteuert.

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evermore90  27.05.2022, 23:50
@GutenTag2003

Glaubt doch was ihr wollt. Ich kenne es nur mit Steuerklasse 6. Vielleicht hängts mal wieder vom Bundesland ab, wie so oft.

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GutenTag2003  27.05.2022, 23:54
@evermore90
Ich kenne es nur mit Steuerklasse 6.

Nun, Du könntest Dein Wissen erweitern

Vielleicht hängts mal wieder vom Bundesland ab, wie so oft.

Nein, das tut es nicht.

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Frag den Arbeitgeber! Wenn der ja sagt und du es zeitlich auf die Reihe bekommst, spricht nichts dagegen.


mello212 
Fragesteller
 27.05.2022, 22:19

Das sowieso, ich meinte eher, ob es rechtlich bzw. Steuerlich gesehen geht? Weil ich ende des jahres mit der Uni anfange, und ein Teil der Steuern für meine Vollzeitaktivität mittels Steuererklärung zurückverlangen kann:) will hslt nicht das es da dann Probleme gibt

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myzyny04  27.05.2022, 22:25
@mello212

Rechtlich ok. Steuerlich auch. Ob sich es finanziell für dich lohnt, musst du dir ausrechnen. (Steuerklasse, Zeitaufwand etc.)

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Familiengerd  27.05.2022, 22:37
@myzyny04
Ob sich es finanziell für dich lohnt

Selbstverständlich!

Ein Minijob ist abgabenfrei, wenn der Minijob-Arbeitgeber die Pauschalversteuerung vinb 2 % übernimmt (und sie dann nicht auf den Arbeitnehmer abwälzt) und der Minijobber sich von der Rentenversicherungspflicht befreien lässt.

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Familiengerd  27.05.2022, 23:35
@myzyny04
Das ist nicht nur eine Frage der Steuer.

Und was willst Du mir damit sagen?🤔

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Familiengerd  27.05.2022, 22:25
Wenn der ja sagt

Die Ausübung eines Nebenjobs ist grundsätzlich nicht von der Zustimmung des Hauptarbeitgebers abhängig!

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myzyny04  27.05.2022, 22:39
@Familiengerd

Naja, wenn ich als Arbeitgeber von der Nebentätigkeit von dritten erfahren würde, und nicht einverstanden bin, schmeiss ich ihn einfach raus. Ein Grund wird sich finden. Da ist mein Anwalt recht kreativ.

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Familiengerd  27.05.2022, 23:33
@myzyny04

Recht und Gesetz sind Dir also offensichtlich scheißegal.

Nettes Früchtchen ...

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Familiengerd  28.05.2022, 10:12
@myzyny04

Kann ja sein, rechtfertigt aber kein rechtswidriges Verhalten!

Nettes "Früchtchen" scheinst Du ja zu sein ...

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