Ist neben einer Vollzeitbeschäftigung ein Minijob möglich?
Mache zurzeit vertraglich als Tätigkeit Aushilfe, nur mit der Ausnahme, dass es Vollzeit und somit sozialversicherungspflichtig ist. Nun wollte ich an meinen freien Tagen zudem noch einen Minijob auf 450€ Basis machen, nur weiss ich nicht, ob ich das darf, weil mein Vollzeitjob ja Vertraglich auch als Aushilfe Tätigkeit gekennzeichnet wurde. Kann mir da jmd Auskunft geben, oder erklären wo mein Denkfehler ist ?
5 Antworten
Du darfst neben der sozialversicherungspflichtigen Hauptbeschäftigung einen 450 -Job (Minijob) ausüben.
Du bist dafür nicht auf die Zustimmung Deines Arbeitgebers abhängig. Du musst Deinen Arbeitgeber auch nur dann darüber informieren, wenn diese Informationspflicht vertraglich vereinbart wurde oder Interessen des Arbeitgebers berührt sein könnten (weil es sich z.B. um eine Konkurrenztätigkeit handelt, weil Arbeitszeitgesetze verletzt werdenn könnten, weil der hauzptjob dadurch beeinträchtigt würde - und nur dann dürfte bzw. muss der Arbeitgeber den Nebenjob auch verbieten).
Der Minijob/Nebenjob ist für Dich steuerfrei (und muss auch nicht in der Steuererklärung angegeben werden), wenn der Minijob-Arbeitgeber die Pauschalversteuerung übernimmt. Von der Rentenversicherung kannst Du Dich auf Antrag über den Minijob-Arbeitgeber (vor Arbeitbeginn) befreien lassen, andere Sozialversicherungsbeiträge fallen nicht an.
Für 2022 beträgt der steuerliche Grundfreibetrag - für den Du also keine Steuern entrichten musst - 10.347 €.
Du bezahlst also nur Steuern für darüber liegendes Entgelt bzw. bekommst bereits gezahlte Steuern zurück, wenn Du darunter bleibst.
Das Einkommen aus dem Minijob musst Du bei der Steuererklärung nicht angeben, wenn es vom Arbeitgeber pauschal versteuert wurde.
Verdienst du in deiner bereits bestehenden Beschäftigung als Aushilfe regelmäßig über 450 Euro monatlich, zählt diese als sozialversicherungspflichtige Beschäftigung. Neben dieser darfst du genau einen 450-Euro-Minjob ausüben.
Viele Grüße,
das Team der Minijob-Zentrale
Ist neben einer Vollzeitbeschäftigung ein Minijob möglich?
Ja, das ist möglich
- aber nicht beim selben Arbeitgeber
- wenn Dein Arbeitgeber dem zustimmt
- wenn es Deine VZ-Arbeit nicht negativ beeinträchtigt
- usw.
Du darfst, wenn dein arbeitgeber dem zustimmt. Machen aber die meisten. Du hast dann aber Steuerklasse 6 auf den 450 Euro Job. Also hast du am ende vom Monat nur sehr wenig Geld mehr. Darum machen das nur sehr wenige, z.B. wenn man in Papas Restaurant mal aushilft oder so. Wirtschaftlich überwiegen da die nachteile zu sehr.
Steuerklasse 6 ist doch erst aktiv, wenn man ein 2. Job hat der die 450€ Grenze übersteigt ???
https://www.steuerklassen.com/steuerklasse-6/
siehe ersten Zeilen. Weil bin mir sicher das das normalerweise steuerfrei klappt, da ich ein paar kenne. Es geht ja bei mir eher darum ob es rechtlich ok ist, da ich vertraglich ja schon als Aushilfe bei meinem 1. Job eingetragen bin
Ja stimmt, da steht das so. Aber die Arbeitgeber machen es trotzdem erstmal mit Steuerklasse 6 weil sie keinen Ärger mit dem Finanzamt wollen falls du doch mal über die Stunden kommst. Das wäre dennen im Nachgang zu viel Aufwand und du vekommst es über die Steuererklärung wieder.
Selbst wenn du Student bist machen 80% es so das du Steuerklasse 6 erstmal bekommst. Von meinen Bekannten blieb im Studium Niemand davon verschont.
Ob du Aushilfe bist ist egal. Vollzeit ist Vollzeit, auch ohne Festvertrag.
Genauso hast du theoretisch recht auf urlaub bei deinem 450 Euro Job, aber wenn du ihn praktisch in Anspruch nimmst wirst gefeuert.
Du hast dann aber Steuerklasse 6 auf den 450 Euro Job
Das ist nicht ganz richtig. Bis 450-€ wird das Einkommen i.d.R. pauschal versteuert.
Glaubt doch was ihr wollt. Ich kenne es nur mit Steuerklasse 6. Vielleicht hängts mal wieder vom Bundesland ab, wie so oft.
Ich kenne es nur mit Steuerklasse 6.
Nun, Du könntest Dein Wissen erweitern
Vielleicht hängts mal wieder vom Bundesland ab, wie so oft.
Nein, das tut es nicht.
Ergänzung:
https://www.steuerklassen.com/minijob/steuerklassen-und-minijobs/
Die monatliche Verdienstgrenze für Minijobs liegt bei 450 Euro. In der Regel ist ein Minijob steuerfrei und braucht keine Steuerklasse. Ein Minijob wird entweder nach Pauschsteuer oder nach Lohnsteuerklasse versteuert. Gilt die Pauschsteuer, muss der Arbeitnehmer keine Steuern zahlen.
Du darfst, wenn dein arbeitgeber dem zustimmt.
Das ist falsch. Die Ausübung eines Nebenjobs ist grundsätzlich nicht von der Zustimmung des Hauptarbeitgebers abhängig!
Du hast dann aber Steuerklasse 6 auf den 450 Euro Job.
Auch das ist falsch!
Wenn der Arbeitgeber des 450 €-Jobs die Pauschalversteuereung übernimmt, fallen für den Arbeitgeber keine Steuern an.
Es ist zu 100% von der Zustimmung des Hauptarbeitgebers abhängig. In erster Linie auch um zu verhindern das die Mitarbeiter nebenher bei der Konkurenz arbeiten!
Es ist zu 100% von der Zustimmung des Hauptarbeitgebers abhängig.
Absolut "Nein!", da bist Du völlig im Irrtum!
Eine solche Voraussetzung wäre nicht vereinbar mit der Freiheit der Berufswahl und Berufsausübung nach dem Grundgesetz GG Art. 12 ("Berufsfreiheit").
Allenfalls wäre eine Vertragsklausel zur Einholung einer Genehmigung wirksam, wenn sie die Ergänzung enthielte, dass eine Genehmigung zu erteilen sei, wenn es keine Verbotsgründe gibt.
Siehe ansonsten dazu (Information an den Arbeitgeber, Verbotsgründe) meine eigene Antwort!
Ergänzung:
Siehe auch meine ausführlichere Antwort zu dieser Frage: https://www.gutefrage.net/frage/darf-ein-arbeitgeber-einen-nebenjob-verbieten .
Frag den Arbeitgeber! Wenn der ja sagt und du es zeitlich auf die Reihe bekommst, spricht nichts dagegen.
Wenn der ja sagt
Die Ausübung eines Nebenjobs ist grundsätzlich nicht von der Zustimmung des Hauptarbeitgebers abhängig!
Naja, wenn ich als Arbeitgeber von der Nebentätigkeit von dritten erfahren würde, und nicht einverstanden bin, schmeiss ich ihn einfach raus. Ein Grund wird sich finden. Da ist mein Anwalt recht kreativ.
Kann ja sein, rechtfertigt aber kein rechtswidriges Verhalten!
Nettes "Früchtchen" scheinst Du ja zu sein ...
Ich habe gelernt, dass ,,Recht" ein sehr dehnbarer Begriff ist!
Rechtswidrige Verhalten wird auch durch "gedehntes" Recht nicht rechtskonform, auch nicht Dein ignorantes "schmeiss ich ihn einfach raus".
Wie es sich mit einer Nebentätigkeit verhält, steht in meiner eigenen Antwort oben und (ausführlicher) zu dieser Frage: https://www.gutefrage.net/frage/darf-ein-arbeitgeber-einen-nebenjob-verbieten .
Das sowieso, ich meinte eher, ob es rechtlich bzw. Steuerlich gesehen geht? Weil ich ende des jahres mit der Uni anfange, und ein Teil der Steuern für meine Vollzeitaktivität mittels Steuererklärung zurückverlangen kann:) will hslt nicht das es da dann Probleme gibt
Ob sich es finanziell für dich lohnt
Selbstverständlich!
Ein Minijob ist abgabenfrei, wenn der Minijob-Arbeitgeber die Pauschalversteuerung vinb 2 % übernimmt (und sie dann nicht auf den Arbeitnehmer abwälzt) und der Minijobber sich von der Rentenversicherungspflicht befreien lässt.
ok, auf so eine Antwort habe ich gewartet. Vielen vielen Dank!!
Ab Oktober fang ich an zu studieren. Ich hab gehört, dass ich bei der jährlichen Steuererklärung ein Teil der gezahlten Steuer von meinem Ferienjob „zurückverlangen“ kann. Stimmt das ? Bzw auf was bezieht sich das dann?