Untermiete - welche Ansprüche habe ich als Hauptvermieter?

4 Antworten

Hast du solche Dinge nicht im (Unter-)Mietvertrag geregelt? Schon alleine weil man als Hauptmieter gegenüber dem Vermieter für die meisten Dinge verantwortlich ist, gibt man diese Forderungen auch an den Untermieter weiter. Hat dieser eine Wand blau gestrichen und zahlreiche Löcher gebohrt oder den Teppich beschädigt, wird der Vermieter Dich in die Pflicht nehmen, wenn es zur Wohnungsübergabe kommt.

und ja, wenn das Untermietverhältnis zum gleichen Datum wie dein Mietverhältnis endet, dann kann es eng werden, wenn der Untermieter auf stur schaltet.

Kommt drauf an, was in eurem Vertrag oder Eurer Vereinbarung steht.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Die Ansprüche, sofern wirksam, ergeben sich aus dem Mietvertrag.

Du könntest, weil kurze Frist, dem Untermietvertrag vorzeitig kündigen.

Dann kannst du früher ins Zimmer.


Gerhart  17.11.2022, 06:48

Das würde nur bei einem Untermietvertrag nach § 549 BGB funktionieren >>> möbliert vermietet !

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