Untermiete - welche Ansprüche habe ich als Hauptvermieter?
Hallo zusammen,
ich habe derzeit einen Untermieter in meiner Wohnung, welcher ziemlich Probleme macht. Da meine Wohnung auch zum Ende seines Auszugs gekündigt ist, stellt sich nun die Frage, wie das Thema Streichen der Wohnung ist.
ich gehe aktuell von dem Worst Case aus, dass er mich nicht vorher reinlässt, um sie für die Übergabe streichen zu lassen.
Kann mir jemand bzgl. Dieses Anliegens weiterhelfen? Welche Ansprüche habe ich gegenüber des Untermieters? Muss nicht er vlt auch die Wohnung für die Übergabe streichen? Danke euch!
4 Antworten
Hast du solche Dinge nicht im (Unter-)Mietvertrag geregelt? Schon alleine weil man als Hauptmieter gegenüber dem Vermieter für die meisten Dinge verantwortlich ist, gibt man diese Forderungen auch an den Untermieter weiter. Hat dieser eine Wand blau gestrichen und zahlreiche Löcher gebohrt oder den Teppich beschädigt, wird der Vermieter Dich in die Pflicht nehmen, wenn es zur Wohnungsübergabe kommt.
und ja, wenn das Untermietverhältnis zum gleichen Datum wie dein Mietverhältnis endet, dann kann es eng werden, wenn der Untermieter auf stur schaltet.
Kommt drauf an, was in eurem Vertrag oder Eurer Vereinbarung steht.
Die Ansprüche, sofern wirksam, ergeben sich aus dem Mietvertrag.
Du könntest, weil kurze Frist, dem Untermietvertrag vorzeitig kündigen.
Dann kannst du früher ins Zimmer.
Das würde nur bei einem Untermietvertrag nach § 549 BGB funktionieren >>> möbliert vermietet !