Wohnung beim Auszug streichen?


23.11.2020, 19:40

Im Mietvertrag steht nichts über das Streichen. Es geht über eine Genossenschaft und ist nicht 'privat' vermietet bzw. Gemietet.

Und über irgendwelche Fälligkeiten beim Auszug steht auch nichts drin.

4 Antworten

was steht im Übernahmeprotokoll, was steht im Mietvertrag?

was steht da bezgl. Renovierung? dem ist Folge zu leisten. deine Eltern werden in den sauren Apfel beißen da nix Schriftlich fixiert ist


BlauerKater158 
Beitragsersteller
 23.11.2020, 19:39

Es steht nichts über das Streichen drinne. Es steht allgemein nichts über einen Auszug im Mietvertrag.

yamat501  23.11.2020, 19:38

der Mietvertrag ist da nicht zwangsläufig bindend.

peterobm  23.11.2020, 19:44
@yamat501

ohne Übernahmeprotokoll sieht´s trotzdem schlecht aus.

wurde dem Mieter Betrag X für die Wohnung gegeben, oder für x Monate mietfreies Wohnen zu gesichert

yamat501  23.11.2020, 19:45
@peterobm

In dem Punkt kommt es auf Zeugen an. Ggf hat man noch direkt vom Einzug Fotos usw. Im Endeffekt reicht der Zeuge schon aus, weil mündlicher Vertrag = schriftlicher Vertrag.

Eventuelle Mietnachlässe wären hingegen eine Idee die das rechtfertigen könnte am Ende streichen zu müssen. Aber die kann die Wohngesellschaft dann ja auch nachweisen

wenn die Wohnung nicht renoviert übernommen wurde, müssen deine Eltern da auch nichts machen


BlauerKater158 
Beitragsersteller
 23.11.2020, 19:38

Nur leider wurde das nicht schriftl. Festgehalten. Sprich, die glauben uns nicht.

yamat501  23.11.2020, 19:39
@BlauerKater158

da wird man wohl ein paar Zeugen für finden oder sind deine Eltern bereits ü90 und alle Bekannten und Verwandten dahingeschieden?

BlauerKater158 
Beitragsersteller
 23.11.2020, 19:41
@yamat501

Ja, Zeuge bin ich. Habe telefonisch auch denen das gesagt, aber die sind der Meinung, dass alle ihre Wohnungen streichen müssen.

yamat501  23.11.2020, 19:42
@BlauerKater158

ja das glauben die öfters mal ist aber juristischer Unsinn. Kann aber in dem Punkt tatsächlich notwendig werden, dass deine Eltern einen Anwalt konsultieren.

Die Frage ist, was im Mietvertrag drinsteht. Das wäre verbindlich.


BlauerKater158 
Beitragsersteller
 23.11.2020, 19:37

Hab alles durchgeguckt und es steht nichts vom Streichen drin. Bzw., was fällig ist bei einem Auszug

yamat501  23.11.2020, 19:34

nein auch das wäre nicht zwangsläufig verbindlich

dumbo77  23.11.2020, 19:37
@yamat501

Das wäre nur nicht verbindlich, wenn es gegen anderweitig geltendes Recht verstößt oder wenn es den Mieter einseitig benachteiligen würde (z.B. wenn laufende Schönheitsreparaturen UND eine Abschlussrenovierung gleichzeitig drinstehen).

yamat501  23.11.2020, 19:38
@dumbo77

es ist eine einseitige Benachteiligung wenn der Mieter eine nicht renovierte Wohnung übernommen hat und diese zum Auszug nochmal renovieren soll ;-)

dumbo77  23.11.2020, 19:39
@yamat501

Touché! Punkt für Dich! Das hab ich grad nicht bedacht.