Wohnung beim Auszug streichen?
Vermieter verlangt von meinen Eltern ihre Wohnung beim Auszug zu streichen. Meine Eltern haben die Wohnung beim Einzug selber gestrichen und man hat ihnen gesagt, dass es jeder selbst macht, weil nicht jeder unbedingt direkt weiße Wände möchte. Dieses wurde nicht schriftlich festgehalten und nun will die Genossenschaft (sind die Vermieter der whg.), dass mekne Eltern alles neu streichen.
Meine Eltern würden nur das eine Zimmer, welches rosa ist weiß streichen und alle Löcher an den Wänden zumachen. Mehr zu machen, sehen sie nicht ein. Was kann man machen und was ist hier "richtig"?
Im Mietvertrag steht nichts über das Streichen. Es geht über eine Genossenschaft und ist nicht 'privat' vermietet bzw. Gemietet.
Und über irgendwelche Fälligkeiten beim Auszug steht auch nichts drin.
4 Antworten
Deine Eltern haben grundsätzlich recht, was im Vertrag steht ist egal, sofern sie den Übernahme-Zustand iiiirgendwie beweisen können (z.B. mit Fotos bei derBesichtigung, Zeugen, die beim Anstrich geholfen haben, Vormieter, etc.)
Zur Info: https://anwaltauskunft.de/magazin/wohnen/mieten/bgh-mieter-muessen-nicht-immer-renovieren
was steht im Übernahmeprotokoll, was steht im Mietvertrag?
was steht da bezgl. Renovierung? dem ist Folge zu leisten. deine Eltern werden in den sauren Apfel beißen da nix Schriftlich fixiert ist
nichts über eine Renovierung, dann ist die Wohnung Besenrein zu verlassen
In dem Punkt kommt es auf Zeugen an. Ggf hat man noch direkt vom Einzug Fotos usw. Im Endeffekt reicht der Zeuge schon aus, weil mündlicher Vertrag = schriftlicher Vertrag.
Eventuelle Mietnachlässe wären hingegen eine Idee die das rechtfertigen könnte am Ende streichen zu müssen. Aber die kann die Wohngesellschaft dann ja auch nachweisen
wenn die Wohnung nicht renoviert übernommen wurde, müssen deine Eltern da auch nichts machen
Nur leider wurde das nicht schriftl. Festgehalten. Sprich, die glauben uns nicht.
da wird man wohl ein paar Zeugen für finden oder sind deine Eltern bereits ü90 und alle Bekannten und Verwandten dahingeschieden?
Ja, Zeuge bin ich. Habe telefonisch auch denen das gesagt, aber die sind der Meinung, dass alle ihre Wohnungen streichen müssen.
ja das glauben die öfters mal ist aber juristischer Unsinn. Kann aber in dem Punkt tatsächlich notwendig werden, dass deine Eltern einen Anwalt konsultieren.
Verstehe. Da müssen wir dann nochmal schauen.
Die Frage ist, was im Mietvertrag drinsteht. Das wäre verbindlich.
Hab alles durchgeguckt und es steht nichts vom Streichen drin. Bzw., was fällig ist bei einem Auszug
Es steht nichts über das Streichen drinne. Es steht allgemein nichts über einen Auszug im Mietvertrag.