Unterhalt + unterhaltvorschuss?

3 Antworten

Du kannst eine Anzeige wegen Sozialbetrug kassieren und den bewilligten Unterhaltsvorschuss zurück zahlen.

Denn Unterhaltsvorschuss gilt für Alleinerziehende. Bei euch gestaltet es sich allerdings mittlerweile so, dass ihr wieder zusammen seid und er natürlich auch einen Großteil der Betreuungsleistung übernimmt, weil du mit dem Kind bei ihm bist oder er bei euch. Somit darf davon ausgegangen werden, dass ihr euch die Erziehungsarbeit teilt!

Du solltest also jetzt den Antrag schleunigst zurück ziehen und ihn animieren sich einen Job zu suchen, damit er regulär Kindesunterhalt zahlen kann.

Vielleicht liest du dir auch einfach nochmal das Merkblatt zum Unterhaltsvorschuss durch:

https://www.bmfsfj.de/resource/blob/93500/be926c73d8e2220b6d50909933a7eacd/der-unterhaltsvorschuss-data.pdf

Wenn Du mit dem Kindsvater wieder in einer Beziehung bist, oder das Umgangsrecht über das übliche Maß hinaus geht, was nach deiner Beschreibung der Fall ist, zählst Du nicht mehr als alleinerziehend und hast keinen Anspruch auf Unterhaltsvorschuss vom Jugendamt.

Du musst beim Jugendamt wahrheitsgemäße Angaben machen und wenn Du das so beim Jugendamt erzählst bzw.im Antrag angegeben hast, wird dein Antrag sehr wahrscheinlich abgelehnt werden.

wenn du wieder mit kv zusammen bist, steht dir kein unterhaltsvorschuss mehr zu . zudem beziehst du unterhalt vom vater, somit begehst du gerade sozialbetrug und solltest das dringend melden und zurückzahlen.