Jeder sagt wir sind zu laut was tun?

3 Antworten

Es kann durchaus sein, dass bauartbedingt gerade beim Altbau Schallbrücken existieren, die "normalen" Geräuschpegel transportieren und ggfs. sogar verstärken.

Dein Vermieter soll die anderen Mieter auffordern, ein "Lärmprotokoll" zu erstellen. Dazu können die Mieter mit kostenlosen Apps fürs Handy (Lautstärke messen: Die besten Apps - CHIP) eine Tabelle erstellen (Tag, Uhrzeit, Lärmpegel an verschiedenen Orten in deren Räumen und ggfs. auch im Treppenhaus und ganz wichtig die Frequenzen [vom Hochton bis hinunter zum Bass]). Die Messungen sollten mind. eine komplette Woche erfassen (besser 2) und zu beliebigen Uhrzeiten - auch wenn kein besondere Lärm bemerkbar ist - als Referenz für einen "Grundlärmpegel".

Ihr wiederum führt ein Anwesenheitsprotokoll und gerne auch ein eigenes Lärmprotokoll, in dem ihr Eure nutzungsüblichen Maximalpegel mit aufzeichnet.

Die sind dann alle nebeneinander zu legen.

Es kann durchaus sein, dass der Lärmpegel ganz woanders herkommt oder es ein bauliches Thema ist, da z.B. keine Trittschalldämmung vorhanden ist oder die Dichtung (inkl. Absenkdichtung) an der Wohnungstür fehlt (deswegen auch eine Messung im Treppenhaus).

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – ... aus Projektentwicklung, WEG-Recht, Beirat

NadjaX1970  08.03.2025, 14:48
Dein Vermieter soll die anderen Mieter auffordern, ein "Lärmprotokoll" zu erstellen. Dazu können die Mieter mit kostenlosen Apps fürs Handy (Lautstärke messen: Die besten Apps - CHIP) eine Tabelle erstellen (Tag, Uhrzeit, Lärmpegel an verschiedenen Orten in deren Räumen und ggfs. auch im Treppenhaus und ganz wichtig die Frequenzen [vom Hochton bis hinunter zum Bass]). Die Messungen sollten mind. eine komplette Woche erfassen (besser 2) und zu beliebigen Uhrzeiten - auch wenn kein besondere Lärm bemerkbar ist - als Referenz für einen "Grundlärmpegel".

Der Vermieter wird dann behaupten, dass das "Lebensgeräusche " sind, die man hinnehmen muss. Außerdem muss eine amtlich korrekte Messung mit einem geeichten Schallpegelmessgerät und von einem Sachverständigen durchgeführt werden. Andernfalls hat eine Lärmmessung keine Beweiskraft.

oklein  08.03.2025, 15:15
@NadjaX1970

Um Gottes Willen. Das wäre zum jetzigen Zeitpunkt mit Kanonen nach Spatzen geschossen.

Der VM will ein Klärungsgespräch mit ALLEN Mietern. Da es sich zudem um einen Altbau handelt und deshalb - mutmaßlich - die DIN 4109 (Neufassung) nicht anzusetzen ist, ist es nicht unwahrscheinlich, dass es sich um ein bauliches Problem handelt.

Dazu beschweren sich auch noch alle Mieter, also drunter, drüber und daneben was ebenfalls ein Körperschallproblem vermuten lässt - also wieder baulich. Wenn sich die Mieter nun nach den eigenen Messungen ein wenig schlau machen, können sie leicht ermitteln, ob die Belästigung im erlaubten Bereich ist oder nicht.

Erst NACH dem Termin macht es Sinn, einen externen Gutachter heranzuziehen, denn dann müsste es - von außen betrachtet - ein Thema Mieter vs. Vermieter geben. Dann greift auch noch die Höhe des Mietzinses, denn wenn der unter dem üblichen Wert ist, "erkauft" sich der VM den ungenügenden Schallschutz mit der niedrigeren Miete.

Fordert eine Auflistung, wann genau ihr angeblich zu laut seid plus was genau sie gehört haben was störte und haltet das mal gegen eure Arbeitszeiten.

Mein einer Nachbar hat sich auch mal beim Vermieter beschwert, dass ich ständig zu laut bin, leider konnte ich dann belegen, dass ich zu der Zeit nie zu Hause war...


AriZona04  21.03.2024, 22:14

Sehr gute Idee!

testwiegehtdas  21.03.2024, 22:22
@AriZona04

Eben, wenn da Dinge sie Türen knallen bei sind und sie können beweisen, dass das nicht leiser geht und der Vermieter informiert war, kann er sie nicht kündigen. Solange man nicht beweisen kann, dass sie es mutwillig lauter und öfter tun, normale Nutzung der Räume müssen Nachbarn akzeptieren.

Oder eben Lärm zu Zeiten wo sie nicht dort gewesen sein können, auch da kann man Wiederspruch einlegen, auch falls es zur Kündigung kommt.

Goodnight  26.06.2024, 09:46

Genau mein Gedanke 👍

Ich würde bei dem Gespräch nicht dabei sein! Ich muss mich niemandem aussetzen, wenn ich mir keiner Schuld bewusst bin. Bei dem "Gespräch" geht es doch nur darum, dass jeder gegen Euch hetzen kann und Ihr seid die Zielscheibe. Davon habt Ihr nichts.

Entweder macht sich der Vermieter ein eigenes Bild - oder er kündigt Euch "einfach so". Das klingt doof, aber das kann er. Ob das eine gerechtfertigte Kündigung ist, weiß ich nicht. Vielleicht solltet Ihr dann den Mieterschutzbund beauftragen.