Umzug mit Hund nach Nordrhein-Westfalen - was muß ich beachten? (Hundeführerschein, Sachkundenachwei

Hallo liebe Hundefreunde!

Derzeit leben der Meinige und ich in Schleswig-Holstein, planen aber, über kurz oder lang in die Eifel zu ziehen. Obgleich in Schleswig-Holstein derzeit der "Hundeführerschein" nicht Pflicht ist, haben wir ihn trotzdem gemacht. Er ist "angelehnt an die Gehorsamsprüfung nach § 9 Absatz 1 Satz 1 HundeG (Erteilung der Befreiung von der Anleinpflicht nach erfolgreichem Absolvieren der Gehorsamsprüfung, ersetzt diese aber nicht".

So steht es in dem Wisch, den wir von der Hundeschule erhalten haben.

Alamiert durch einige Fragen, die ich hier in letzter Zeit gelesen habe, beginne ich zu grübeln, was mich und meinen Hund behördlich wohl erwarten wird, wenn wir unseren Lebensmittelpunkt nach NRW verlegen?! Werde ich einen Sachkundenachweis ablegen müssen? Wird mein Hund den "Hundeführerschein" nochmals machen müssen? Geht das auch schon vor dem Umzug oder erst nach Vollzug des Wohnortwechsels?

Zum Hund: Border-Kuvasz-Mix, 24 Kilo, Widerristhöhe 55 cm, gilt wohl als "großer" Hund... "Gefährlich" ist er nicht - aber werden das auch die Behörden so sehen?!

Und - by the way: Weiß jemand von Euch, wie das so ist, in NRW, für Hunde?! Eine Freundin erzählte mir, in Wald und Feld gelte dort keine Leinenpflicht, vorausgesetzt, der Hund wildert nicht. Stimmt das, geht Ihr dort mit Euren Hunden ohne Leine? Auch im Wald? Für mich hört sich das an wie das Schlaraffenland für Hunde schlechthin, hier auf meiner Ecke gibt's nur wenig Freiflächen für Hunde - das wäre mit ein Grund für den Umzug...

Über Erfahrungsberichte und Ratschläge würde ich mich sehr freuen!

Liebe Grüße vom Beutelkind!

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Wenn du schon den Sachkundenachweis hast, wird der anerkannt.

Wenn du nachweisen kannst schon 3 Jahre ohne Vorkommnisse Hunde zu halten, gillst du als Sachkundig.

Ausser bei Listenhunden

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Hallo, wenn du in NRW einen Labrador halten / führen möchtest, musst du volljährig sein und über einen Sachkundenachweis (umgangssprachlich sagt man Hundeführerschein), verfügen!

Es gibt in NRW 2 verschiedene Sachkundenachweise

Den, den du brauchst nennt sich "Sachkundenachweis nach Paragraph 11 LHundG NRW" zum führen von "Großen Hunden". Ein "Großer Hund" (20kg/40cm-Regelung) erreicht entweder 20kg Gewicht, 40cm Schulterhöhe, bzw. erreicht/überschreitet dies jeweils oder beides gleichzeitig!

Du kannst diesen Sachkundenachweis bei einem Tierarzt ablegen. Einfach anrufen und nen Termin machen!

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Ich persönlich habe da auch schon mal mit jemandem aus Sachsen drüber diskutiert, genaugenommen steht es ja nicht explizit im Gesetz dass Listenhund Mixe mit anderen Rassen auch Listenhunde sind. Ich bin der Meinung dass es sehr wohl so ist, die Gegenpartei (aus Sachsen) war anderer Meinung.

Logisch wäre es wenn sie auch Listenhunde wären! Aber wir haben 16 verschiedene Gesetze in Deutschland! Nur dein Veterinäramt kann dir eine absolut richtige Antwort geben. (Und ich meine einen Amtsveterinär, nicht die Schreibkraft am Empfang!)

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Nur Stofftier-Hunde.

Einen Hund kaufen und anmelden geht erst mit 18.

Was willst du denn einen Hund kaufen wenn du nicht mit ihm gehen darfst * siehe das Hundegesetz deines Bundeslandes oder die Bedingungen der Haftpflichtversicherung... Bist du geprüft Sachkundig? und wie trägst du die Kosten? Steuern, Tierarzt? Von welchem Konto zieht die Versicherung und das Amt die Beiträge ein??

Also lass es!

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