70 Tage Vertrag?

1 Antwort

Hallo,

Überstunden müssen grundsätzlich in dem Monat ausbezahlt werden, in dem sie erbracht werden. Nur wenn du eine Vereinbarung zur flexiblen Arbeitszeitreglung mit deinem Arbeitgeber getroffen hast, dürfen diese angespart und später bezahlt werden. Du hast dann ein Arbeitszeitkonto. Ein persönliches Gespräch mit deinem Arbeitgeber oder deiner Arbeitgeberin ist immer der beste Weg für eine Klärung. 

Mit 70 Tage Vertrag meinst du sicher einen kurzfristigen Minijob. In diesem darfst du pro Kalenderjahr nur 70 Arbeitstage oder 3 Monate arbeiten. Rahmenvereinbarungen können die Bedingungen einer kurzfristigen Beschäftigung regeln. Hier vereinbarst du mit dem Arbeitgeber oder der Arbeitgeberin, dass du diese innerhalb eines bestimmten Zeitraums gelegentlich für ihn oder sie arbeiten wirst. Der Zeitraum ist dabei maximal ein Jahr, in dem du bis zu 70 Arbeitstage oder 3 Monate arbeiten darfst. Nach einer Pause von mindestens zwei Monaten könnt Ihr eine erneute Rahmenvereinbarung schließen.

Am einfachsten ist es, die Rahmenvereinbarung zum Jahresanfang zu schließen. Ist das nicht der Fall, müssen Zeiten eventueller Vorbeschäftigungen im gleichen Kalenderjahr berücksichtigt werden. Dabei dürfen deine Arbeitseinsätze insgesamt maximal 70 Arbeitstage oder 3 Monate (90 Kalendertage) betragen — sowohl im laufenden Kalenderjahr als auch für die Dauer der Rahmenvereinbarung.

Viele Grüße, 

das Team der Minijob-Zentrale

Woher ich das weiß:Berufserfahrung